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Käufer erwirbt einenArtikel, meldet sich zur persönlichen Abholung an, kommt nicht und bezahlt auch nicht online. Welche Möglichkeiten habe ich von meiner seite den Käufer in die Pflicht zu nehmen ?
Ich habe eine KPM-Figur völlig fehlerfrei versteigert und mit Hermes verschickt. Der Käufer behauptet nun, dass die Figur beschädigt ist, wahrscheinlich durch Hermes. Wer bezahlt denn den Schaden ?m.f.g. Gertrud Kaeswurm