Käufer erwirbt einenArtikel, meldet sich zur persönlichen Abholung an,
kommt nicht und bezahlt auch nicht online. Welche Möglichkeiten habe ich
von meiner seite den Käufer in die Pflicht zu nehmen ?
Ich habe eine KPM-Figur völlig fehlerfrei versteigert und mit Hermes
verschickt. Der Käufer behauptet nun, dass die Figur beschädigt ist,
wahrscheinlich durch Hermes. Wer bezahlt denn den Schaden ?m.f.g.
Gertrud Kaeswurm