EstG §23:>>>(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2)
sind[...]2.Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei
denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als
ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerunge...