05-01-2017 18:49
Hmm danke schon mal für die Info.
Aber wenn der Verkäufer etwas behauptet, muss er dann nicht seine Behauptungen beweisen?
Er kann doch nicht einfach etwas behaupten und ich muss das widerlegen?
Und wie soll ich das machen? Wie soll ich beweisen, dass ich dasn Gerät nicht genommen und gegen die Wand geworfen habe oder Teile wegglassen oder was ganz anderes in den Karton getan habe?
Müsste nicht der Verkäufer seine Anschuldigungen beweisen?
Soll ich ihn anzeigen, wenn er nicht aufhört mich zu denunzieren?
Kann ich wirklich nichts tun, um mich zu schützen?
@yvonneliebtschafe schrieb:Hmm danke schon mal für die Info.
Aber wenn der Verkäufer etwas behauptet, muss er dann nicht seine Behauptungen beweisen?
Er kann doch nicht einfach etwas behaupten und ich muss das widerlegen?
Und wie soll ich das machen? Wie soll ich beweisen, dass ich dasn Gerät nicht genommen und gegen die Wand geworfen habe oder Teile wegglassen oder was ganz anderes in den Karton getan habe?
Müsste nicht der Verkäufer seine Anschuldigungen beweisen?
Soll ich ihn anzeigen, wenn er nicht aufhört mich zu denunzieren?
Kann ich wirklich nichts tun, um mich zu schützen?
Du hast hier schon eine Antwort bekommen.
Ich würde genauso reagieren. Alle Anschuldigungen von Dir weisen und den Verkäufer auffordern, seine Unterstellungen zu unterlassen. Dann warte ab was passiert.
Für ebay ist die Sache mit der Fallschließung erledigt. Alles andere musst Du nun mit dem Verkäufer regeln - notfalls auch über Anwälte und Gerichte. Da kommen dann auch die von Dir oder dem Verkäufer geforderten Beweise zum Tragen. Ebay interessieren die nicht - denn Ebay spricht in Deutschland kein Recht. Die entscheiden Käuferschutzfälle anhand ihrer Käuferschutzrichtlinien und die Entscheidungen sind bei Ebay unanfechtbar.