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Was ist wenn in der artikelbeschreibung steht, das er min. 300 euro haben will, die auktion aber mit 1 euro startet?

hallo, bin am überlegen auf was zu bieten. die auktion steht zur zeit bei ca.150 euro. im auktionstext steht das hier :  .......hoffe ich, dass man dafür Verständnis hat, dass ich mindestens 300€ dafür haben will.   .......

 

welcher preis am ende der auktion zählt? (bei unter 300 euro?)

 

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Biet doch einfach 299,99 Euro. Fallst Du die Auktion gewinnst brauchst Du das Teil nicht zu nehmen;-)

@ichkaufmirwas

 

Diese Option Mindestpreis gibt es nicht für alle Kategorien und kostet zudem ordentlich Gebühren.

 

Das möchte sich halt so mancher sparen.  B-)

 

 

 

 

Das ist die Auktion:

 

http://www.ebay.de/itm/130817020317?ru=http%3A%2F%2Fwww.ebay.de%2Fsch%2Fi.html%3F_from%3DR40%26_nkw%...

 

 

 

sehr schwammig formuliert - m.E. nicht eindeutig. DA könnte man hinterher tatsächlich "drüber streiten"

Danke für die Artikelnummer-

Ja, genauso habe ich es mir vorgestellt!

 

Vielleicht kommt der Artikel noch in den nächsten 2 Stunden oder letzten Sekunden auf die "gewünschten" 300,- Euro.

 

Aber falls nicht - würde ich als Höchstbieter auf den Verkauf bestehen und er wäre eigentlich dazu verpflichtet.

 

"Da ist Ärger vorprogrammiert"...  ist bereits gesagt worden, aber ich würde mich davon nicht anhalten lassen und es trotzdem versuchen - auch wenn er sich als Spaßverkäufer danach outet!

Die Artikelbeschreibung ist Vertragsbestandteil.

 

Wenn dort ein Mindestpreis genannt ist, dann geht das zwar nicht mit den Ebay-AGB konform - ist rechtlich aber haltbar.

 

 

Um Konkreters sagen zu können, benötigt es die Artikelnummer.

Anonymous
Nicht anwendbar

Lass dich da auf nichts ein, das bringt nur Ärger.

Dann ist auf jeden Fall Ärger vorprogrammiert.

 

 

 

Auf solche Angebote am besten gar nicht bieten.

 

Außer Du hast Spaß daran, die Frage vor Gericht klären zu lassen.

 

 

 

 

 

 

Moin...

 

Es zählt offiziell der in der Auktion erzielte Erlös.

 

Aber...

 

Wenn der Verkäufer den Artikel nicht rausrückt, hast Du auch nichts davon. Es sei denn, es lohnt sich den Artikel einzuklagen.

 

Selbst ist es nicht sicher, ob ein Richter die deutliche Willenserklärung des Verkäufers (mind. 300€) nicht höher wertet. Dann würde der Vertrag für nichtig erklärt, weil es zwei nicht übereinstimmenden Willenserklärungen gibt.

 

Darauf zu spekulieren den Artikel weit unter Preis zu erhalten, ist Irrsinn.

 

Ich sag' nur Spaßverkäufer....! 😞

 

und sie sind genauso schlimm wie Spaßbieter !

 

Egal was ihr hier schreibt: Ich bleibe der Meinung und würde es ggf. durchsetzen bzw. bis zur Verwarnung durchziehen. Hierfür würde ich allerdings nur kämpfen, wenn ich den Artikel nicht unbedingt haben wollte und dementsprechend gelassen die Prozedur durchziehen könnte.

 

Wenn irrtümlich Sofortkauf 1,- Euro eingestellt wird, habe ich ein Einsehen - aber unten einen 300fachen Endpreis nennen und auf Verständnis hoffen ist rechtlich sicherlich nicht haltbar!

Zumal man Mindestpreis und/oder hohen Startpreis frei wählen kann!

 

Wir sind nicht bei "Wünsch Dir was" !

@blaccbox:

 

Wenn dort ein Mindestpreis genannt ist, dann geht das zwar nicht mit den Ebay-AGB konform - ist rechtlich aber haltbar.

 

Der Verkäufer gibt mit seiner Auktion aber auch folgende vertragsbindende Erklärung ab:

 

"Ich verkaufe den Artikel an den Höchstbietenden zu dessen letztwirksamen Gebot"

 

und nü?

Bin gespannt: Auktion beendet und das Teil ist weg für

 

246,- Euros   😞

 

Vielleicht werden erst an Weihnachten Wünsche (oder Wunschpreise) wahr ?

 

:^O

Soll er doch ein Mindestpreis - Angebot einstellen oder den Startpreis erhöhen?

 

Wenn er aber nur um Angebotsgebühren zu sparen, hier solche regelwidrigen Angebotstexte verfaßt, hat er es nicht besser verdient, daß er eine Mahnung von dem Höchstbieter erhält, wenn er den Artikel nicht "unter Preis" verkaufen möchte.

 

Würde mir das Angebot gerne mal genauer anschauen, aber es so einfach stehen lassen finde ich nicht o.k. !

 

Wozu hat ebay diese ganzen verschiedenen Angebots-Varianten, die oft für Verwirrung sorgen?

 

Und wenn das hier jeder in Ordnung findet, versuche ich so einen Quatsch demnächst auch mal! Kostet ja nix.

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