01-10-2017 22:03
Ganz falsch !
Der Verkäufer ist Dir (und dem Versandunternehmen) eine ordnungsgemäße Verpackung schuldig.
Du kannst Dich zwar an die DHL wenden, diese werden aber in einigen Wochen ganz klar eine Entschädigung ablehnen, aufgrund von mangelnder Verpackung. Und selbst wenn es die Schuld des Versandunternehmens ist, wird nicht dem Empfänger etwas erstattet, sondern dem Auftraggeber (also Verkäufer).
Sicherheitshalber solltest Du das trotzdem mal melden... (Mitwirkungspflicht)
Wenn das Paket/Päckchen äußerlich schon sichtbare Spuren von Außen aufzeigt, liegt der Fall etwas anders. Dann sollte hier das nicht angenommen werden. Liegt es schon desolat vor der Tür - direkt ungeöffnet zum Versanddienstleister laufen und reklamieren (vor allem wenn man Glas erwartet).
Insofern probiere das hier: http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html#not-as-described