20-05-2019 23:32
Hallo.
Ein seltsamer Fall:
Ich (in Deutschland) kaufe bei einem US-amerikanischen Händler am 8.4. drei alte Geldscheine für ca. 65 Euro und zahle diese am selben Tag per paypal.
Am Folgetag, 9.4., hat der Händler die Scheine (angeblich) per Expedited International Shipping (Portokosten $ 😎 versendet. IRRITIEREND: Als voraussichtliches LIEFERDATUM wurde der 11. bis 15. April angegeben - also nur 2 - 6 Tage später!!
Weil nach ca 4 Wochen noch nichts angekommen ist, beim Verkäufer angefragt: keine Reaktion. Aber Lieferungen aus Übersee können nach meinen Erfahrungen durchaus sechs Wochen und mehr dauern. Oft habe ich den deutschen Zoll in Verdacht, dass dort die Lieferungen verzögert werden. (In einem Fall hat ein Brief aus USA drei Monate gedauert. Er war nach China geschickt worden und hatte entsprechende Stempelvermerke der chin. Post.)
Da heute jedoch immer noch nichts angekommen ist, habe ich die Rückzahlung nach ebay-Käuferschutz gefordert und mich über den Text gewundert, dass im vorliegenden Fall der ebay-Käuferschutz NICHT GREIFT.
Sofort in den Bedingungen für den Käuferschutz folgendes unter "Fristen" gelesen: "Ein Käuferschutzfall muss innerhalb von 30 Tagen nach dem spätesten voraussichtlichen Lieferdatum, das bei eBay.de für den gekauften Artikel angegeben ist, gemeldet werden."
Diese 30 Tage nach dem "spätesten voraussichtlichen Lieferdatum", 15. April, sind natürlich vorüber.
Meine Fragen: 1. Könnte diese unrealistisch kurze Lieferfrist (2-6 Tage) ein Trick des Verkäufers sein um Rückzahlungen zu vermeiden (falls er nichts gesendet hat: auch noch in betrügerischer Absicht)? Und 2. Wer setzt die "voraussichtlichen Lieferdaten" fest und kann ich dagegen angehen?
Mit freundlichen Grüßen
boska
Hallo @boskabauter
als erstes - Geld (egal wie alt) ist vom PayPal Käuferschutz ausgenommen - steht auch so entsprechend in den AGB.
Zweitens ist die Lieferzeit nicht unrealistisch. Wenn ich da an meine brasilianische Jacques Tati DVD Collection denke: Mittwochs gekauft, Donnerstags bezahlt, Karfreitag Däumchen gedrehtt, und am Samstag war sie da - aus Brasilien! Das war allerdings 2003 und ist schon ein bisschen her...
Wenn der Verkäufer keinen Versandnachweis vorlegen kann, dann erstattet PayPal in der Regel - und guter Mann: Wenn Sie wie ich die letzten 10 Jahre aufmerksam das eBay-Nutzer Forum gelesen hätten, dann wüssten Sie durchaus dass PayPal gegen die eigenen AGB verstößt, nämlich dann, wenn trotz Sendenachweis des Verkäufers und bestätigter Auslieferung an den Käufer trotzdem dem Käufer der Kaufpreis erstattet wird. Oder der Käuferschutzfall zu Gunsten des Käufers geschlossen wird, obwohl dieser den Artikel nicht zurück schickt.
Und Ihre erfolgreichen Käuferschutzfälle wurden nur zu Ihren Gunsten entschieden, weil eben der Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann. Kann er dies, dann gibt es seitens PayPal auch kein Geld zurück. Denn für unterwegs verlorengegangene Sendungen haftet weder eBay noch PayPal.
Und wenn Sie sich so gut auskennen (und ich mich ja überhaupt nicht), dann wundert es mich ehrlich gesagt, warum Sie dann nicht direkt bei PayPal einen Konfliktfall geöffnet haben - denn dort wäre es bis zu 180 Tage nach Kaufdatum möglich gewesen. Da Sie nun aber über eBay gegangen sind, ist der Zug wohl abgefahren. Man kann nur einen Käuferschutzfall pro Artikel öffnen - entweder über eBay oder über PayPal.