19-10-2017 16:08
Hallo,
ich habe heute eine Email von einer RA-Kanzlei (ECHT) erhalten,
in dieser wurde ich aufgefordert, den Betrag an den ehemaligen Verkäufer zurückzuerstatten,
den ich durch einen für mich erfolgreichem PayPal Käuferschutzantrag erhalten habe.
Ich habe weder Einfluß, noch einen Antrag gestellt, dass PayPal das Geld vom Verkäufer zurückfordert.
Laut AGB ist die Auszahlung des Käuferschutzbetrages auch unabhängig von einer Rückforderung PayPal - Verkäufer!
Vielleich kann jemand definitive Hilfe /Unterstützung geben.
Gruß
Hallo @schliro
Wenn Du nicht alle Informationen preis gibst (abweichender oder nicht gelieferter Artikel), dann darfst Du Dich auch nicht über Spekulationen beschweren.
Wo befindet sich das Gerät denn jetzt? Ist es noch bei Dir, dann musst Du ihn zurückschicken, ansonsten ist die Forderung des Verkäufer gerechtfertigt, wenn Du von PayPal das Geld zurückbekommen hast und noch in Besitz des defekten Gerätes bist. Wenn Du einen Versandschaden beim Logistiker gemeldet hat, und dieser zu der Überzeugung gekommen ist, dass der Versandschaden aufgrund mangelhafter Verpackung verursacht wurde, hat der Verkäufer relativ schlechte Chancen. Leider hatten wir hier auch schon Käufer, die nach der Rückzahlung durch eBay/PayPal das defekte Gerät entsorgt haben....
Hallo @schliro
im Prinzip ist PayPal nur ein Dienstleistungsunternehmen, dass zwischen Dir und Deinem Verkäufer vermittelt. Du kaufst etwas und wählst als Zahlungsmöglichkeit PayPal aus. PayPal tritt in Vorkasse, stellt Deinem Verkäufer schon mal das Geld zur Verfügung und zieht es dann einige Tage später von Deinem Bankkonto/Kreditkarte ein.
Kommt es zu einer Rückzahlung, läuft es im Prinzip genauso ab, nur in die andere Richtung: PayPal schreibt das Geld Deinem PayPal Konto gut und zieht den Betrag vom PayPal Konto des Verkäufers ab. Das es so abläuft und nicht anders wissen hier die meisten aus eigener Erfahrung und durch Schilderungen von anderen eBayern in diesen Foren. Anfangs gab es mal eine Zeit, wo es durchaus noch Kulanzentscheidungen gab, wo PayPal bei niedrigen Beträgen selbst gezahlt hat. Dies ist aber mittlerweile vorbei, seitdem PayPal nicht mehr zu eBay gehört und ein selbstständiges Unternehmen ist.
Wenn allerdings das defekte Gerät wieder beim Verkäufer ist, auf welcher Rechtsgrundlage verlangt er dann den Kaufpreis von Dir? Er müsste dann ja ein Gerät liefern können, dass der Artikelbeschreibung entspricht....
Ach ja, Edith hat mir noch was gesagt, was ich unbedingt schreiben soll: Leider entscheidet PayPal nicht immer, dass man erst zurück schicken muss, bevor es die Erstattung gibt, manchmal bekommen Käufer auch das Geld erstattet, ohne dass das Corpus Delikti wieder beim Verkäufer eingetroffen ist. Wenn man eines nach 14 Jahren Foren-Lesen gelernt hat, dann dass weder eBay noch PayPal berechenbar sind, die entscheiden von Fall zu Fall und von Tagesform des Bearbeiters abhängig.