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Privatverkäufer. Ich möchte 100erte gleiche Artikel verkaufen. Ohne Abmahnung zu erhalten. Wie?

Hallo liebe Community,

 

ich wüsste sehr gerne, wie man als Privatverkäufer 100erte gleiche Artikel (passen in zwei Schuhkartons) in einzelnen Auktionen versteigern kann, ohne gleich Ärger zu bekommen oder gleich Gewerbe anmelden zu müssen..

 

Im Kurzen die Geschichte. Bei einem Bekannten habe ich im Rahmen seiner Geschäftsauflösung Restbestände vor der Entsorgung gerettet. Hierbei handelt es sich um mehrere hundert Kleinteile, ein paar hundert von dem Artikel, mal sieben von diesem Artikel und dann wieder zig von diesem Artikel, unsw. Die Sammlung liegt jetzt nun seit Jahren hier rum und es wäre ein guter Zeitpunkt über eine Veräußerung nachzudenken. Gesagt getan, hier bin ich.

 

Gelesen habe ich z.B. das ein Ebaykunde regelmäßig, über eine n längeren Zeitraum, Pflanzenableger verkauft hatte, ihm daraus eine Regelmäßigkeit nachgewiesen werden konnte und er letztlich deshalb, ja es war noch was ausführlicher Beschrieben, eine 900 EUR Abmahnung erhalten hat. So etwas möchte ich natürlich gerne vermeiden. Und dies bringt mich zu der Überlegung, dass Ähnliches bei mir verstanden werden könnte. Diese scheinbar gewerbliche Ausübung eines Gewerbes.

 

Meine Optionen wären, (angemerkt sei, einzelnd bringt ein Artikel vlt. 1-2 EUR im Sortiment vlt. 10-20 EUR):

A) Artikel als Konvolut anbieten, B) Artikel in mehreren Sortimenten anbieten, C) Artikel einzelnd anbieten, D) Verkauf über langen Zeitraum verteilen - soweit ich es darf, oder E) Gemischt, Sortimente und einzelnd anbieten.

 

Ich übe kein Gewerbe aus, es sind aber sehr viele Teile und ich möchte mit maximalem Ertrag verkaufen, was ich sicher als Privatverkäufer darf. Wie gehe ich es sinniger Weise an?

 

Ich wäre sehr erleichtert, wenn mir jemand hierzu meine Grenzen aufzeigt oder mir einfach nur auf den richtigen Weg leiten könnte. Ich hoffe, ich habe meine Frage einigermaßen verständlich vortragen und sage schon mal vorab ein herzliches Danke für die Antworten.

 

_______________________________________________________________________________________________

 

Beitrag ergänzt um folgenden Text:

 

Die Inventur ist durch. Es handelt sich um gesamt 2476, in 46 verschiedenen Typen, teils rare und 100% unbenutzte Kalligrafiefedern. Als ganzen Posten wäre es sicher nur für einen Händler als "Schnäppchen" interessant, was gleichzeitig auch weniger Geld bedeuten würde im Vergleich zum Set- oder Einzelverkauf. Zeit hätte ich auch.

Die Definition "Gewerblicher Verkäufer" habe ich mir angesehen und die Punkte treffen für mich nicht zu. Je nachdem wie man es auslegt. Und da sehe ich die Gefahr. Das könnte sich z.B. über Monate hinziehen.

Ein Risiko werde und möchte ich nicht eingehen. Kleinvieh macht ja auch Mist oder wie heißt das. Ich hätte sie gerne effektiv verkauft, nun werde ich sie bis zu meiner Rente mit mir rumschleppen und sie nach und nach verkaufen oder was auch immer. Leider scheint es für solche Dinge keine klare Lösung zu geben.

Lass mer de kopp net hängeSmiley (zwinkernd) und vielen Dank nochmal für die Antworten und die netten DenkanstößeSmiley (zwinkernd)

slim_naspid

P.S. Falls jemand eine Idee hat, nur her damitSmiley (fröhlich)

 

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@slim_naspid schrieb:

Hallo liebe Community,

 

ich wüsste sehr gerne, wie man als Privatverkäufer 100erte gleiche Artikel (passen in zwei Schuhkartons) in einzelnen Auktionen versteigern kann, ohne gleich Ärger zu bekommen oder gleich Gewerbe anmelden zu müssen..

 

Im Kurzen die Geschichte. Bei einem Bekannten habe ich im Rahmen seiner Geschäftsauflösung Restbestände vor der Entsorgung gerettet. Hierbei handelt es sich um mehrere hundert Kleinteile, ein paar hundert von dem Artikel, mal sieben von diesem Artikel und dann wieder zig von diesem Artikel, unsw. Die Sammlung liegt jetzt nun seit Jahren hier rum und es wäre ein guter Zeitpunkt über eine Veräußerung nachzudenken. Gesagt getan, hier bin ich.

 

Gelesen habe ich z.B. das ein Ebaykunde regelmäßig, über eine n längeren Zeitraum, Pflanzenableger verkauft hatte, ihm daraus eine Regelmäßigkeit nachgewiesen werden konnte und er letztlich deshalb, ja es war noch was ausführlicher Beschrieben, eine 900 EUR Abmahnung erhalten hat. So etwas möchte ich natürlich gerne vermeiden. Und dies bringt mich zu der Überlegung, dass Ähnliches bei mir verstanden werden könnte. Diese scheinbar gewerbliche Ausübung eines Gewerbes.

 

Meine Optionen wären, (angemerkt sei, einzelnd bringt ein Artikel vlt. 1-2 EUR im Sortiment vlt. 10-20 EUR):

A) Artikel als Konvolut anbieten, B) Artikel in mehreren Sortimenten anbieten, C) Artikel einzelnd anbieten, D) Verkauf über langen Zeitraum verteilen - soweit ich es darf, oder E) Gemischt, Sortimente und einzelnd anbieten.

 

Ich übe kein Gewerbe aus, es sind aber sehr viele Teile und ich möchte mit maximalem Ertrag verkaufen, was ich sicher als Privatverkäufer darf. Wie gehe ich es sinniger Weise an?

 

Ich wäre sehr erleichtert, wenn mir jemand hierzu meine Grenzen aufzeigt oder mir einfach nur auf den richtigen Weg leiten könnte. Ich hoffe, ich habe meine Frage einigermaßen verständlich vortragen und sage schon mal vorab ein herzliches Danke für die Antworten.


Deine lange Frage *drumrum* ist eigendlich ganz leicht zu beantworten..
 
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