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Welche Fristen gelten bei Abholung, wenn nichts vereinbart wurde

Roller Auktion geendet 04.08.16 - Käufer markiert Artikel als bezahlt, nachdem sich der Käufer nach über einer Woche nicht gemeldet hat und auch keine Zahlung eingegangen ist, Kontakt aufgenommen. Daraufhin hat der Käufer eine Anzahlung geleistet. Er wurde nun von mir aufgefordert den Roller umgehend abzuholen. Er ist ziemlich verärgert, wollte die Restzahlung veranlassen, die auch wieder nicht eingegangen ist. Außerdem sollte eine Spedition mit der Abholung beauftragt werden. Ich habe noch eine Frist bis 15.09.2016 gesetzt. Da Standgebühren für den Roller anfallen, sollte er einfach weg.

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@schnuffelbacke2012

 

Falls es Dir entgangen ist - Du kannst hier antworten, wenn Du unterhalb der Frage auf "Kommentare" klickst.

 

Barzahlung bei Abholung - Wieso dann Überweisung ?

 

Jetzt hast Du gerade ein paar Tage zu spät gemeldet - ansonsten hättest Du so vorgehen können/müssen:

 

Unbezahlten Artikel melden... (Problem melden)
(Fall öffnen - technisch möglich frühestens 4 Tage, spätestens 32 Tage ab Kaufdatum)
http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter
...und diesen Fall mit Verwarnung ab/nach 4 Tagen, allerspätestens mit Ablauf der gesetzten Frist Deines persönlichen Kündigungs-Schreibens (siehe Punkt 2) selbst schliessen,.
und dabei gleichzeitig eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen.

(ebay schließt ihn ansonsten automatisch ohne Verwarnung für den Käufer nach 36 Tagen (ab Kaufdatum !!!), und es kann
- kein Einspruch mehr eingelegt,
- keine Gutschrift der Verkaufsgebühren mehr beantragt werden)
- Ein geschlossener Fall kann nicht mehr geöffnet werden.

Wenn sich bei dem Mitglied eine (für uns nicht sichtbare) Anzahl von Vermerken/Verwarnungen angesammelt haben, kann dieser vorerst nicht mehr bei denen bieten die die nachstehende Funktion (3.) aktiviert haben...
und fliegt nach ca. 5-6 Vermerken bei ebay ganz raus.

Da man Käufer nicht negativ bewerten darf, ist ein Vermerk die einzige Möglichkeit dem Nichtzahler etwas mit auf den Weg zu geben....!
Außerdem hilfst Du nicht nur Dir selbst, sondern auch anderen Verkäufern 😉

2. Privaten Kaufvertrag kündigen (WICHTIG!)
Du mußt zusätzlich noch den Vertrag mit einer (allerletzten) Frist von (ca. 7-10 Tg.) kündigen,
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_4.html
(z.B.: ... Sollte der Roller bis zum xxxx  nicht abgeholt worden sein, sehe ich den Vertrag als gegenstandslos bzw. gekündigt an...) Dieses am besten per Einschreiben – ansonsten zumindest per Mail,
denn die Fallöffnung/Schließung und der o.g. Ablauf bei ebay hat nichts mit dem privat bestehenden Vertrag zu tun.
Das (vorsorgliche) Kündigungs-Schreiben kannst Du vor, parallel oder nach der Fallöffnung abschicken - sofern Du keine weitere Verzögerung (außer dieser allerletzten Frist) ermöglichen möchtest.
Hintergrund: Bezahlt er innerhalb dieser Frist doch noch, musst Du verschicken/liefern können!
Meldet/Zahlt sich der Käufer bis zum Ablauf der Frist nicht, kannst Du wieder frei über Deinen Artikel verfügen. Geschafft !!! 😉

3. Eingeschränkter Käuferkreis (Mitglieder mit 2-5 Vermerken innerhalb der letzten 1-12 Monate werden vom Bieten dann automatisch bei Dir abgewehrt/ausgeschlossen – sie können nicht mehr auf Deine Artikel bieten).
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences (hier entsprechende Häkchen setzen)

4. Zusätzlich kannst Du den Nicknamen auf Deine persönliche (Bieter-)Sperrliste setzen, damit er ganz sicher nie mehr bei Dir bieten kann. (Falls die Sperre mit dem Einträgen irgendwann verjährt ist...)
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin



Hier kannst Du auch nochmal alles genau durchlesen....

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder