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ENTGEGENKOMMEN, ABER WIE ?

Hallo allerseits!  Smiley (fröhlich)

 

Im letzten Jahr hatte ich mir (irrtümlich) 2 Spritzgebäckmühlen ersteigert, von denen ich eine jetzt weiterverkauft habe.

Spoiler

 

So wie ich den Artikel als neu gekauft hatte, habe ich ihn auch beschrieben. (Er hat ein Jahr nur in der Ecke bei mir gelegen!)

 

Soeben bekam ich eine email der Käuferin

 

[entfernt]

 

Da ich zwei Hunde habe, kann es durchaus sein, daß eine äußerliche Verschmutzung vorhanden war.

Das Innere des Rohres müsste jedoch einwandfrei gewesen sein.

 

In wie weit kann / soll / muß ich der Käuferin entgegenkommen.

Die Drohung mit einer negativen Bewertung finde ich ziemlich "kleinmütig" - im Übrigen geht mir dieses Bewertungsprofil am Popo vorbei...

 

Sicher habt ihr Erfahrungen mit solchen Angelegenheiten bzw. einen Tip für mich, wie ich mich verhalten soll.

 

DANKE und Schöne Weihnachten!

 

Juttaschnutta

 

 

 

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Müssen, mußt Du nichts. Du kannst Ihr auch schreiben, Sie möchte das Teil auf Deine Kosten zurücksenden und Du spülst es selbst.

 

Nur mal so nebenbei: Du als Privatmensch kannst nichts "neu" weiterverkaufen. Sobald ein Artikel den Händler verlassen hat, ist er vielleicht nicht benutzt, ungebraucht etc. aber eben nicht mehr neu. Zu "neu" gehört eine Gewährleistung von 2 Jahren. Die kannst Du als Privatmensch nicht geben.

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