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Käufer eröffnet Fall wegen abweichender Beschreibung

Hallo.

 

Ich habe eine gebrauchte Kamera verkauft. Da ich mir nicht sicher war ob sie funktioniert habe ich dazu geschrieben:

Eingestellt als Gebraucht mit Zusatz" siehe Arikelbeschreibung"

 

"Eine Garantie das die Kamera noch funktioniert kann ich leider nicht geben. deshalb für Bastler."

 

Die Kamera wurde verkauft. Jetzt hat der Käufer ein Fall eröffnet und geschreiben das der Auslöser defekt ist.

 

Ich verkaufe als Privat. Muss ich die Kamera zurück nehmen ?

 

Was habe ich für Möglichkeiten?

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Hallo 😃

 

Da gilt für mich: Lieber tiefstapeln. Wenn du also schon unbedingt ungeprüfte Ware feilbieten musst, dann immer dann als "DEFEKT" statt "gebraucht", wenn du für die Funktion nicht garantieren kannst.

 

Deshalb würde ich an deiner Stelle einlenken. Ne Rote (die auch bei Rückabwicklung kommen kann) tut dir nicht gut.

Und die Angabe "gebraucht" war wagemutig. Auch wenn der K alles hätte lesen sollen.

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