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Käufer gibt an die Beschreibung nicht richtig gelesen zu haben. Wer hat Recht

Wieder mal!!!

Jemand hat wieder die Beschreibung nicht richtig gelesen.

Er meinte er wüsste nichts von der Icloud Sperre.

Obwohl es in der Überschrift  und eindeutig in der Beschreibung steht.

 

Wer steht jetzt im Recht, ich hab nämlich keine Lust mir noch einmal das gefallen zu lassen.

 

Muss ich das jetzt auf mir sitzen lassen oder kann ihn zum zahlen "zwingen".

 

Wer hat nun Recht und welche Maßnahmen könnte ich trefen? (vll. Rechtlich)

 

 

http://www.ebay.de/itm/162496906777?ul_noapp=true

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Antworten (5)

Antworten (5)

Hi!

 

Du könntest natürlich Deine Forderung zivilrechtlich durchsetzen. Obs Dir Freude und vor allem Erfolg bereiten wird?

 

Der Käufer kann übrigens auch auf die Idee kommen, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, denn m.E. hätte der Artikelzustand mit Sperre von Dir eigtl. mit "defekt" angegeben werden müssen.

 

Wesentlich finde ich es jedoch schon moralisch bedenklich: Du suchst jetzt nur einen Dummen, der Dir Dein nicht nutzbares und funktionierendes Handy abnehmen soll.


@patricbarkemeze_0 schrieb:

Wieder mal!!!

Jemand hat wieder die Beschreibung nicht richtig gelesen.

Er meinte er wüsste nichts von der Icloud Sperre.

Obwohl es in der Überschrift  und eindeutig in der Beschreibung steht.

 

Wer steht jetzt im Recht, ich hab nämlich keine Lust mir noch einmal das gefallen zu lassen.

 

Muss ich das jetzt auf mir sitzen lassen oder kann ihn zum zahlen "zwingen".

 

Wer hat nun Recht und welche Maßnahmen könnte ich trefen? (vll. Rechtlich)

 

 

http://www.ebay.de/itm/162496906777?ul_noapp=true


du bietest Pay Pal an..da erübrigt sich die Frage...

denn du gewährst im ja 180 Tage Käuferschutz...

 

Kauf abbrechen:  http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen

 

@patricbarkemeze_0 Kauf abbrechen: 

Achten Sie darauf, im Drop-down-Menü die Option „Käufer hat um Abbruch des Kaufs gebeten oder es gab ein Problem mit der Adresse des Käufers“ auswählen, damit dies nicht als Mangel zählt. Ihnen wird dann die Verkaufsprovision gutgeschrieben


@patricbarkemeze_0 schrieb:

Wieder mal!!!

Jemand hat wieder die Beschreibung nicht richtig gelesen.

Er meinte er wüsste nichts von der Icloud Sperre.

Obwohl es in der Überschrift  und eindeutig in der Beschreibung steht.

 

Wer steht jetzt im Recht, ich hab nämlich keine Lust mir noch einmal das gefallen zu lassen.

 

Muss ich das jetzt auf mir sitzen lassen oder kann ihn zum zahlen "zwingen".

 

Wer hat nun Recht und welche Maßnahmen könnte ich trefen? (vll. Rechtlich)

 

 

http://www.ebay.de/itm/162496906777?ul_noapp=true


 

Hier biete ich ein Iphone 6 mit 16Gb. Das Iphone hat eine Icloud Sperre.

 

Habe das IPhone über Ebay gekauft, aber es hatte eine ICloud Sperre.

 

Ohne zubehör.

Zustand ist absolut neuwertig!

 

 

 

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Und warum hast du deine Rechte nicht schon bei deinem Verkäufer durchgesetzt?

@patricbarkemeze_0

 

sag mal - geht es Dir noch gut?

 

Du hattest zwar die Info über die Cloudsperre in der Artikelbezeichnung / Beschreibung angegeben - nur:

 

das Gerät ist für den Käufer nicht nutzbar:

 

https://support.apple.com/de-de/HT201365

 

Warum hast Du das Gerät unter Verwendung des Passwortes nicht einfach zurückgesetzt?

 

Weil es Dir selber nicht vorliegt?

Recht haben und sich so etwas trotzdem gefallen lassen müssen hast Du selbst verursacht.

Als privater Verkäufer bietet man kein PP an.

Nur Geld, was auf Dein Girokonto kommt, gehört Dir ( und kannst auch Maßnahmen ergreifen, wenn es mal ausbleibt )

 

Tröste Dich damit, es ergeht anderen Anbietern von PP noch schlimmer als Dir!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder