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Kunde hat einen Artikel (für Abholung) gekauft und bezahlt, reagiert null. Was tun?

Hallo,

 

Ich habe letztens ne E-Gitarre verkauft, zur Selbstabholung. Kunde reagierte die ersten Tage gar nicht (Habe ihn mehrmals angeschrieben zwecks Terminabsprache zur Abholung), dann nach 4 Tagen habe ich einen Fall nach Absprache von Ebay aufgemacht. Kunde hat dann bezahlt per Überweisung. Erneut habe ich ihn höflich aufgefordert sich mit mir in Verbindung zu setzen zwecks Terminabsprache zur Abholung. Wieder null Reaktion. Habe Ebay Hotline kontaktiert und die haben ihn nochmal gebeten per Mail sich bei mir zu melden. Wieder null Reaktion.

Ich habe das ganze als bezahlt markiert. Nun will ich aber nicht ewig auf der Ware rumsitzen und das Geld auch nicht ausgeben, da ich ja  "noch" keinen Gegenwert geleistet habe, sprich Warenübergabe. Ebay meint ich kann nichts tun ausser warten, dies könne sich auch mal n Jahr hinziehen etc. Ich könne das Geld aber ruhig ausgeben. Ich habe innerhalb 4 Tagen mit 4 verschiedenen MItarbeitern gesprochen,, mit unterschiedlichen Aussagen. Zu einer Ranghöheren Person oder Abteilung wollte mich niemand stellen. Heute habe ich dann auch erfahren (angeblich), das Ebay MItarbeiter keine rechtlichen Aussagen treffen dürfen. Haben aber alle gemacht die ich am Telefon hatte.

Ich habe nun den Käufer nochmal angeschrieben (schon zum 5-6 Mal) und ihn mitgeteilt das ich in Erwägung ziehe ihm das Geld wieder zurück zu überweisen und die Gitarre behalten. Wie sieht den die Rechtslage diesbezüglich aus? darf ich das, wenn es bei Ebay dokumentiert ist, dass ich alles getan habe um ihn zu erreichen und er nicht darauf reagiert hat? Ich weiß nicht was ich machen soll, denn es es absolut inakzeptabel das ich hier Monate oder noch länger darauf "warte" bis der Käufer die Ware abholt.

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@mukkenerd schrieb:

Hallo,

 

Ich habe letztens ne E-Gitarre verkauft, zur Selbstabholung. Kunde reagierte die ersten Tage gar nicht (Habe ihn mehrmals angeschrieben zwecks Terminabsprache zur Abholung), dann nach 4 Tagen habe ich einen Fall nach Absprache von Ebay aufgemacht. Kunde hat dann bezahlt per Überweisung. Erneut habe ich ihn höflich aufgefordert sich mit mir in Verbindung zu setzen zwecks Terminabsprache zur Abholung. Wieder null Reaktion. Habe Ebay Hotline kontaktiert und die haben ihn nochmal gebeten per Mail sich bei mir zu melden. Wieder null Reaktion.

Ich habe das ganze als bezahlt markiert. Nun will ich aber nicht ewig auf der Ware rumsitzen und das Geld auch nicht ausgeben, da ich ja  "noch" keinen Gegenwert geleistet habe, sprich Warenübergabe. Ebay meint ich kann nichts tun ausser warten, dies könne sich auch mal n Jahr hinziehen etc. Ich könne das Geld aber ruhig ausgeben. Ich habe innerhalb 4 Tagen mit 4 verschiedenen MItarbeitern gesprochen,, mit unterschiedlichen Aussagen. Zu einer Ranghöheren Person oder Abteilung wollte mich niemand stellen. Heute habe ich dann auch erfahren (angeblich), das Ebay MItarbeiter keine rechtlichen Aussagen treffen dürfen. Haben aber alle gemacht die ich am Telefon hatte.

Ich habe nun den Käufer nochmal angeschrieben (schon zum 5-6 Mal) und ihn mitgeteilt das ich in Erwägung ziehe ihm das Geld wieder zurück zu überweisen und die Gitarre behalten. Wie sieht den die Rechtslage diesbezüglich aus? darf ich das, wenn es bei Ebay dokumentiert ist, dass ich alles getan habe um ihn zu erreichen und er nicht darauf reagiert hat? Ich weiß nicht was ich machen soll, denn es es absolut inakzeptabel das ich hier Monate oder noch länger darauf "warte" bis der Käufer die Ware abholt.


@mukkenerd

 

Ebay-Mitarbeiter dürfen keinen rechtlichen Rat erteilen. Rechtsberatung dürfen in Deutschland nur Rechtsanwälte machen.

 

Der Kundendienst erzählt Dir was Du hören willst, damit Du schnell wieder auflegst und zufrieden bist. Deswegen bekommst du bei 4 Anrufen auch 4 verschiedene Aussagen.

 

Auch wir hier im Forum dürfen keine Rechtsberatung machen.

As Tip für den weiteren Ablauf:

 

Der Kaufvertrag ist bis zum 31.12.2018 gültig, wenn Du nichts weiter unternimmst.

 

Du könntest jetzt dem Käufer 3 Abholtermine setzen und dabei ankündigen, dass Du den Kaufvertrag als gekündigt ansiehst, wenn er die Gitarre nicht bis zum letzten Termin abgeholt hat. Dabei musst Du allerdings berücksichtigen, dass jetzt bundesweit überall Ferien sind und der Käufer evl. im Urlaub sein könnte.

 

Kommt der Käufer nicht abholen, dann erstattest Du den Kaufbetrag zurück und kündigst den Kaufvertrag.

 

Alternativ kannst Du dem Käufer natürlich auch ankündigen, dass Du seine Gitarre für ihn kostenpflichtig einlagerst.

 

Beim nächsten Mal akzeptierst Du nur Barzahlung bei Abholung, dann hast Du das Problem nicht, dass Du einen bezahlten Artikel bei Dir rumstehen hast, der nicht abgeholt wird. Dann könntest du nämlich auch den Nichtzahlerfall durchziehen und den Kaufvertrag wegen Nichtzahlung kündigen ;).

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder