am 29-09-2014 21:44 - zuletzt bearbeitet am 29-09-2014 21:49 von kh-marina
Negative Formulierungen in Bewertungen von Verkaeufern an UNZAHLENDE Kaeufer sind seit Laengerem nicht mehr moeglich (sehr Schade).
Ob meine neue Idee wohl rechtlich gesehen stehen bleiben kann?
Würde ich so eine erhalten, ich würde dich melden, kannst du drauf wetten.
Nichtzahler bewertet man gar nicht, man meldet einen Nichtzahlerfall bei ebay und schliesst diesen nach 4 Tagen, damit das Mitglied verwarnt wird.
Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel (Problemfall eröffnen)
Wichtig: Du musst dem Käufer auch separat den Kaufvertrag kündigen, unter angemessener Fristsetzung. Das kannst du gleichzeitig mit der Falleröffnung tun. Man setzt den Account auf die
und nutzt zudem die Option, Käufer mit Verwarnungen wegen Nichtzahlungen von vornherein von den Auktionen auszuschliessen im
Davon profitieren dann alle anderen Verkäufer sofern sie diese Funktion auch nutzen!
Hat ein Mitglied eine gewisse Anzahl von Verwarnungen, schliesst ebay es von der Handelsplattform aus.
Mit der Abgabe einer positiven Bewertung mit negativem Text an einen Nichtzahler verfälschst Du dessen Bewertungsprofil.
Zudem werden diese Bewertungen gelöscht, stellen einen Verstoß gegen die Bewertungsgrundsätze dar und es ist Verkäufern daher nicht erlaubt, solche abzugeben!