24-07-2016 16:10
Hallo,
leider wurde eben eine Anzeige von mir gelöscht. Ich möchte ein Videospiel verkaufen, das ab 18 ist. Wenn ich nun in die Beschreibung reinschreibe, nur Abholung gegen Vorlage des Personalausweises, dann verstoße ich doch an sich nicht gegen Jugendschutzbestimmungen. Wäre das trotzdem noch ein Verstoß gegen die Ebayregeln und hätte eine erneute Löschung der Anzeige zufolge?
Ich freue mich über Antworten.
Gruß, Tobias
Moin @subseven_82,
würde ich jetzt nicht darauf ankommen lasse, es erfolgt eine Sperre.
Du solltest ab und an mal die ebay News lesen
vorher aber noch einmal prüfen ob der Film indiziert ist. Und wenn andere Verkäufer den Film hier anbieten und dein Angebot wird gelöscht, **bleep** happens.