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Was bedeutet eigentlich Gewährleistung?

Ich verkaufe (mit einem anderen Account) überwiegend gelesene Bücher, so 2-5 im Monat. Ich schreibe immer dazu, dass es ein Privatverkauf ist, daher keine Rücknahme und kein Ersatz bei Beschädigung oder Verlust auf dem Postweg.

Ich habe jetzt bei vielen Artikeln gesehen, das private Verkäufer auch eine Gewährleistung ausschließen. Muss man das bei Büchern auch? Ich dachte Gewährleistung wäre irgendwas, was bei nicht funktionierenden Artikeln in Frage kommt und ein Buch funktioniert ja nicht. Aber ich bin mir da nicht ganz sicher. Könnte mir mal jemand erklären, was genau man eigentlich unter Gewährleistung versteht?

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Was den Versandweg betrifft, so trägt beim Versendungskauf von Privat der Käufer nach § 447 BGB sowieso das Versandrisiko, der Verkäufer ist nur für eine ausreichende Verpackung verantwortlich

 

Das Ganze hat aber zunächst mal mit Gewährleistung nichts zu tun..........

 

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Unter Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit Garantie !) versteht man die gesetzliche Mängelhaftung

 

Im allgemeinen 2 Jahre bei Neuware, auf 1 Jahr kann ein Gewerblicher bei Gebrauchtware verkürzen und private Verkäufer können die Gewährleistung ganz ausschließen.

 

Im Übrigen gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr

 

Ein Gewährleistungsausschluss bedeutet allerdings nicht, dass die Ware bei Übergabe nicht im zugesagten Zustand sein muss

 

Auch ein Buch kann übrigens Mängel haben !

 

Lektüre: http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html#c

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