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Wie Kontaktdaten tauschen zwecks Artikelbesichtigung wenn es verboten ist?

Hallo,

 

es geht darum das ich eine Uhr anbiete, wo ein Interessent aus der Nähe kommt und sich diesen gerne persönlich anschauen wollen würde. Jetzt habe ich meine Telefonnummer zwecks Kommunikation in die Nachricht reingeschrieben aber zugleich auch, weil ich eben keine Abmahnung oder ähnliches bekommen wollte, dass die Bezahlung über ebay auf regulärem Wege erfolgen soll damit es keine Komplikationen gibt.

 

Anscheinend wird sowas automatisch geprüft. Ist es nicht möglich für Käufer aus der Nähe so eine Möglichkeit anzubieten? So wie ich das jetzt im nachhinein verstehe, soll in ebay nur über das Nachrichtensystem kommuniziert und gekauft bzw. verkauft werden. Mir geht es wirklich nicht darum mich um die Gebühren zu drücken, sonst hätte ich das ja nicht in die Nachricht mit reingenommen.

 

Es gibt zwar die Option Barabholung aber wie funktioniert der genau Ablauf in dem Fall? Ginge es mit dieser Option?

 

PS: Natürlich habe ich jetzt eine 3 tätige Sperre wegen der Telefonnummer.

Akzeptiert Lösungen (1)

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@2015.otu  schrieb:

Hallo,

 

es geht darum das ich eine Uhr anbiete, wo ein Interessent aus der Nähe kommt und sich diesen gerne persönlich anschauen wollen würde. Jetzt habe ich meine Telefonnummer zwecks Kommunikation in die Nachricht reingeschrieben aber zugleich auch, weil ich eben keine Abmahnung oder ähnliches bekommen wollte, dass die Bezahlung über ebay auf regulärem Wege erfolgen soll damit es keine Komplikationen gibt.

 

Anscheinend wird sowas automatisch geprüft. Ist es nicht möglich für Käufer aus der Nähe so eine Möglichkeit anzubieten? So wie ich das jetzt im nachhinein verstehe, soll in ebay nur über das Nachrichtensystem kommuniziert und gekauft bzw. verkauft werden. Mir geht es wirklich nicht darum mich um die Gebühren zu drücken, sonst hätte ich das ja nicht in die Nachricht mit reingenommen.

 

Es gibt zwar die Option Barabholung aber wie funktioniert der genau Ablauf in dem Fall? Ginge es mit dieser Option?

 

PS: Natürlich habe ich jetzt eine 3 tätige Sperre wegen der Telefonnummer.


@2015.otu

 

 

man darf mittlerweile weder Telefonnummer noch eMail-Adresse noch Adresse für die Besichtigung per Nachricht während des laufenden Angebots mitteilen oder in die AB schreiben

bedeutet: entweder Du schreibst die Nummer oder die eMail-Adresse nicht wie sonst üblich sondern "anders" - und verstösst damit gegen die Grundsätze, was eine Verwarnung oder eine temporäre bzw. endgültige Sperre zur Folge haben kann, wenn eBay das herausfindet ... aber diese hast Du ja schon

oder Du speicherst Deine Telefonnumer unter "mein eBay > eBay-Konto > Kommunikation mit Käufern verwalten > unten auf der Seite: Was Käufer tun können > Bearbeiten ... Ihre Telefonnummer erhalten"

wenn man dann auf "Verkäufer kontaktieren" klickt (also eine Frage stellen möchte), sollte die Nummer angezeigt werden - ggf. kann man auch einen Zeitraum mit dem Interessenten ausmachen, in dem er die Nummer abruft, und Du löscht diese anschliessend wieder, damit die Nummer nicht auf ewig für alle sichtbar ist

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