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Wieso werden wir Verkäufer (Händler) bei ebay nicht geschützt, wie es angepriesen wird?

Hallo @ all, 

 

wir haben mal hier eine Frage an alle und hoffentlich Antwortet hier uns ein Mitarbeiter von Ebay. Sonst bekommt man ja keine Antwort, via Mail.

 

Wir haben folgendes Problem (wie auch andere VK).

 

Wir verkaufen hier viel bei ebay. Wir wurden auch von Ebay benachrichtigt, dass wir, Verkäufer nun geschützt sind.

 

Hier mal eine kleiner Zitat (kennt der ein oder andere)

 

Automatischer Schutz, wenn ein Fall zu Ihren Gunsten entschieden wird

Wenn ein eBay-Käuferschutzfall zu Ihren Gunsten entschieden wird, schützen wir Sie automatisch vor Nachteilen wie neutralen oder negativen Bewertungen und niedrigen detaillierten Verkäuferbewertungen.

Außerdem sorgen wir dafür, dass Sie einen Fall nicht verlieren, wenn Sie vor einer Entscheidung Folgendes getan haben:

  • Bei einem Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels
    Wenn Sie die Bestellung innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit verschicken und Sendungsinformationen zur Verfügung stellen.
  • Bei einem Fall wegen eines erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels
    Wenn Sie unmissverständlich dokumentieren, dass der Artikel im Angebot sowie in der gesamten Kommunikation korrekt und konsistent beschrieben wurde.

 

Meine Frage nun dazu.

 

Bei uns wurden einige Fälle geöffnet und diese wurden auch geschlossen. Ebay teilte uns mit,:

 

Endgültige Entscheidung:
Ihnen wurde keine Schuld zugesprochen.
 
 
Ich verstehe das nun so, dass ich keine Schuld bekomme und wenn uns nun diese Kunden negativ, bzw Neutral oder schlecht Bewerten, diese Bewertungen gelöscht werden sollten oder nicht?
 
Habe den Kundenservice mal angerufen und die sagen nein. Es wird nichts gelöscht. Der Fall wurde nicht zu Ihren gunsten gefällt.
 
Naja ich lese aber in der Entscheidung, dass uns keine Schuld zugewiesen wurde.
 
Wie seht ihr das? ist das wieder mal ein Trick 17 von ebay schon wieder etwas zu umgehen? Das es doch kein Schutz für uns VK ist?
 
Vielen dank für eure Antworten, den wir sind langsam am ende und haben keine Lust mehr zu verkaufen, den es macht keinen Spaß mehr.
 
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Hallo,

 

wenn ein Fall mit der Begrüngung "Ihnen wird keine Schuld zugesprochen" dann bekommt der Käufer die gleiche Meldung und der Käufer bekommt auf Kulanz die Zahlung erstattet.

 

Es wird also nicht festgestellt wer Schuld hat und wer im Recht ist. Dadurch hat aber der Käufer weiterhin sein Bewertungsrecht.

 

Ich würde dir raten deine Antworten bei den Bewertungen in Zukunft zu unterlassen.

 

Wenn eine negative oder neutrale Bewertung wirklich ungerechtfertigt ist und sie weder von ebay oder dem Käufer gelöscht wird dann klage ich, wegen der neuen Mängelquote, über einen Anwalt vor Gericht das diese Bewertung gelöscht wird. Geht ganz problemlos.

 

 

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