23-10-2014 02:13
Folgender Fall:
Mein Kunde hat nicht gezahlt und geht auch nicht auf eine Falleröffnung ein (keinerlei Reaktion). ebay schließt den Fall wegen eines Nichtbezahlten Artikels, ich erhalte AGB-konform meine Verkäuferprovision zurück.
Ab hier beginnt das (noch fiktive): Als Verkäufer nutze ich NICHT das Recht vom Verkauf zurückzutreten sondern fordere die Erfüllung des Kaufvertrages über einen rechtlichen Weg ein (egal ob gerichtlich oder außergerichtlich / Privat etc.) und erhalte die Zahlung dann DOCH, muss ich dies dann ebay melden?
Denn ein derartiges Verfahren kann sehr lange dauern, wenn ich meinen Verkäuferschutz nicht vorher gegenüber ebay geltend mache, wäre ich ja doof dran, wenn alles kein Erfolg hat.
ALTERNATIV: Ich trete wegen des Zahlungsverzuges vom Kaufvertrag zurück, unterbreite einem anderen Bieter ein Angebot, und bekomme dadurch wenieger Geld, passt ebay dann die Provison an bzw. ist der andere Bieter Schadensersatzpflichtig?
Info: Händer (ich) privat, und Käufer privat
Bin über jeden Tipp dankbar!