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Zahlungsverzug des Käufers

Folgender Fall:

Mein Kunde hat nicht gezahlt und geht auch nicht auf eine Falleröffnung ein (keinerlei Reaktion). ebay schließt den Fall wegen eines Nichtbezahlten Artikels, ich erhalte AGB-konform meine Verkäuferprovision zurück.

Ab hier beginnt das (noch fiktive): Als Verkäufer nutze ich NICHT das Recht vom Verkauf zurückzutreten sondern fordere die Erfüllung des Kaufvertrages über einen rechtlichen Weg ein (egal ob gerichtlich oder außergerichtlich / Privat etc.) und erhalte die Zahlung dann DOCH, muss ich dies dann ebay melden?

Denn ein derartiges Verfahren kann sehr lange dauern, wenn ich meinen Verkäuferschutz nicht vorher gegenüber ebay geltend mache, wäre ich ja doof dran, wenn alles kein Erfolg hat.

 

ALTERNATIV: Ich trete wegen des Zahlungsverzuges vom Kaufvertrag zurück, unterbreite einem anderen Bieter ein Angebot, und bekomme dadurch wenieger Geld, passt ebay dann die Provison an bzw. ist der andere Bieter Schadensersatzpflichtig?

 

Info: Händer (ich) privat, und Käufer privat

Bin über jeden Tipp dankbar!


Gesamtes Thema betrachten

Deine fiktive Geschichte hat mehrere Haken und bleibt theoretisch, da die Praxis anders aussieht:

 

Wenn Du bei ebay einen Fall eröffnest, solltest Du ihn nicht von ebay (nach 36 Tagen) automatisch schließen lassen.

Wenn Du den Fall selbst schließt, (dies kannst Du bereits nach 4 Tagen  oder bis vor dem 36. Tag) erhält der Käufer einen für uns unsichtbaren Vermerk. Käufer mit mehreren solchen Vermerken kannst Du vom Bieten abwehren und sie fliegen nach einer gewissen (unbekannten) Anzahl ganz raus und Du kannst Dir gleichzeitig die VK-Provision gutschreiben lassen....

Schließt ebay den Fall, passiert nix!

 

Im günstigen Fall hast Du vor oder während der Fallöffnung dem säumigen Käufer eine letzte Frist zur Zahlung gesetzt unter Ankündigung, daß Du den Kaufvertrag ansonsten als gekündigt ansiehst....

 

Die Prozedur bei ebay hat nichts mit dem zwischen Euch bestehenden Vertrag zu tun!!!

 

Erst wenn Du den Vertrag ordnungsgemäß gekündigt hast, kannst Du den Artikel weiterverkaufen....   allerdings, selbst wenn Du den engsten Zeitrahmen nutzt (nach 4 Tagen den Fall öffnest und gleichzeitig ein Kündigungsschreiben mit einer Frist von 7 Tagen setzt) wird kein unterlegener Käufer mehr an Deinem Artikel Interesse haben, da dann bereits 11 Tage nach Auktionsablauf verstrichen sind..... Manche haben in ihren Einstellungen auch diese Angebote schon gleich abgewehrt - so daß man auch nicht jedem ein solches Angebot unterbreiten kann.

 

Die dusselige Funktion, die einem (als Verkäufer) immer ins Auge springt "Angebot an den unterlegenen Bieter" ist nur für die Machenschaften unseriöser Verkäufer geeignet und sollte nach meiner Meinung gar nicht so leicht zu finden sein.

 

Meine Empfehlung lautet:

 

Schreibe gleich in Dein Angebot ein Zahlungsziel (ich nenne bei mir 7 Tage)

und frage bei Überschreitung nach weiteren 2-3 Tagen höflich nach

lasse ein paar Tage verstreichen

kündige den Vertrag mit einer letzten Frist (7 Tage) und öffne gleichzeitig einen Fall

Schließe den Fall nach 4 bis 7 Tagen selbst und lasse Dir gleichzeitig die Provi gutschreiben

Stelle den Artikel wieder ein

 

Der Käufer kommt auf die persönliche Sperrliste

 

Mitglieder mit 2-5 Vermerken innerhalb der letzten 1-12 Monate werden vom Bieten dann automatisch bei Dir abgewehrt/ausgeschlossen – sie können nicht mehr auf Deine Artikel bieten.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences (hier entsprechende Häkchen setzen)

 

Zusätzlich kannst Du den Nicknamen auf Deine persönliche (Bieter-)Sperrliste setzen, damit er ganz sicher nie mehr bei Dir bieten kann. (Falls die Sperre mit dem Einträgen irgendwann verjährt ist...)
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Dann besteht noch die Möglichkeit eines Transaktionsabbruches. Hier muß der Vertrag nicht mit einer Frist gekündigt werden, sofern der Bieter vorher und später eingewilligt hat..

 

Transaktionsabbruch (Variante für nette und kooperierende Nichtzahler)
Du kannst auch einen Transaktionsabbruch einleiten (einen geöffneten Fall auch noch später dahingehend umwandeln) falls der säumige Nichtzahler dieses wünscht. Diesem müßte er zustimmen und Du erhälst die VK-Provision von ebay erstattet – der Vertrag ist somit beidseitig aufgelöst (hierbei würde er keine Verwarnung/Vermerk erhalten). Hier kannst Du es ggf. mal nachlesen: http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-process.html
Wenn mich einer sehr lange zappeln lassen und nicht reagiert/kooperiert hat und erst nach einer Fallöffnung diese Bitte äußert, lasse ich mich dann auch nicht mehr darauf ein - denn damit wäre nur der säumige Käufer, der mir bereits viel Mühe gemacht hat, viel zu bequem und fein raus.

 

 

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