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kann man Verkäufer melden, welche Waren versteigern, die sie (noch) nicht haben?

 es besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass sie diese gar nicht geliefert bekommen...

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@haamitlandarzgebirg schrieb:

 es besteht ja immerhin die Möglichkeit, dass sie diese gar nicht geliefert bekommen...


Ist eigentlich auch nicht zulässig!

 

 

 

10.

Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten.

 

 

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#nutzung

 

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