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K sendet defektes Teil nicht zurück

Hallo, guten Abend

ich wollte ein defektes Teil zurück haben. Leider war dem Käufer offensichtlich nur an  der Erstattung des Kaufpreises interessiert.

Wer muß sich eigentlich an den Versanddienstleister wenden, der VK oder der K?

Danke für Antworten

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@auge1raudi  schrieb:

Hallo, guten Abend

ich wollte ein defektes Teil zurück haben. Leider war dem Käufer offensichtlich nur an  der Erstattung des Kaufpreises interessiert.

Wer muß sich eigentlich an den Versanddienstleister wenden, der VK oder der K?

Danke für Antworten


@auge1raudi 

 

der der den Beförderungsvertrag mit dem Versandunternehmen hat - i.d.R. der Verkäufer der verkaufte Ware nach Zahlung des Käufers versendet....

 

Hast Du dem Käufer die Rückversandkosten vorab erstattet oder einen frankierten Paketschein übersandt?

 

Du solltest mal über eine Accountänderung sinnieren........

 

https://www.ebay.de/sch/auge1raudi/m.html?item=143467876412&hash=item21675a103c%3Ag%3AhvgAAOSwE9xd79...

 

"Privat" sieht definitiv anders aus!

 

Auf der anderen Seite scheinst Du das ganze nicht so ernst zu nehmen - zumindest wenn es um Deine Verpflichtungen geht:#

 

"Ich behalte mir außerdem das Recht vor, diesen Artikel auch außerhalb von eBay zu verkaufen, und dadurch die Auktion vorzeitig zu beenden!"

 

würdest Du mit mir garantiert nicht machen - abersowatvonsicherpin!

 

Woraus leitest Du denn dieses "Recht" ab? Quelle bitte!

 

zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......

 

 

Antworten (2)

Antworten (2)

Das BGB ist doch recht eindeutig :

 

§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

 

§ 441 BGB
Minderung
(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.
(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.
(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

 

Das BGB ist voll vom Kaufvertrag und seinen Folgen.

Hallo,

 

die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in der Regel erst nach Erhalt der Rücksendung Deines Artikels....

 

Ergo ist nun die Alternative :  Den Käufer anschreiben und mit Fristsetzung zur Rücklieferung in Verzug setzen.

 

Tut sich nichts, besteht die Möglichkeit einer Anzeigenerstattung wegen Unterschlagung.

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