29-06-2018 20:43
Hallo,
ab und zu schau ich auf ebay nach Jugendfeuerwerk für die Kinder eines Freundes
und immer wieder finde ich Angebote für Polenböller und dergleichen, die ich dann auch melde.
Problem hierbei ist, dass diese Angebote nicht gelöscht werden, da die Anbieter die Artikel
als erlaubtes Jugendfeuerwerk anbieten. Da ich selbst schon in Polen Silvester gefeiert habe
und Feuerwerk zu Silvester ein kleines Hobby von mir ist, kenne ich mich halbwegs aus,
kann aber leider beim Melden von solchen Angeboten keine weiteren Informationen angeben.
Oft werden (wie auch aktuell) Böller, die gefährlicher als die berühmten La Bomba sind
als Klasse F1 oder P1 deklariert, obwohl sie eigentlich der polnischen Klasse P1 oder PM1
entsprechen und somit hierzulande nur mit entsprechender behördlicher Erlaubnis zu haben sind.
Wo kann man sich da hinwenden, um zu verhindern, dass sich unwissende
dieser Angebote bedienen?
@boroffe@ schrieb:Hallo,
ab und zu schau ich auf ebay nach Jugendfeuerwerk für die Kinder eines Freundes
und immer wieder finde ich Angebote für Polenböller und dergleichen, die ich dann auch melde.
Problem hierbei ist, dass diese Angebote nicht gelöscht werden, da die Anbieter die Artikel
als erlaubtes Jugendfeuerwerk anbieten. Da ich selbst schon in Polen Silvester gefeiert habe
und Feuerwerk zu Silvester ein kleines Hobby von mir ist, kenne ich mich halbwegs aus,
kann aber leider beim Melden von solchen Angeboten keine weiteren Informationen angeben.
Oft werden (wie auch aktuell) Böller, die gefährlicher als die berühmten La Bomba sind
als Klasse F1 oder P1 deklariert, obwohl sie eigentlich der polnischen Klasse P1 oder PM1
entsprechen und somit hierzulande nur mit entsprechender behördlicher Erlaubnis zu haben sind.
Wo kann man sich da hinwenden, um zu verhindern, dass sich unwissende
dieser Angebote bedienen?
Servus @boroffe
Mach Dir beim nächsten Meldeversuch doch mal die Mühe
und such Dir jemanden,
der Dir dabei über die Schulter guckt.
Dokumentiert mit Snapshots die Artikel
und den Meldeverlauf.
Inzwischen ist Ebay eine GmbH mit Sitz in Brandenburg.
Das hat auch Vorteile.
Du kannst beim nächsten Fund und/oder nach vergeblicher Meldung
mal diese Stelle kontaktieren
und die Produkte und/oder Dein vergebliches Melden mal hier mitteilen:
https://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.429934.de
Auch ans Innenministerium könntest Du Dich wenden.
Aber - und jetzt fängt es an, absurd zu werden:
Erst 2016 hat der Europäische Gerichtshof dem deutschen Bundesamt für Materialforschung ein Urteil vor den Latz geknallt,
Der Binnenmarkt ist frei,
zusätzliche bzw. gesonderte deutsche Prüfungen sind nicht mal so eben zulässig.
Dennoch... was gefährlich ist,
kann auch eingezogen werden.