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Entfernung von negativer Bewertung wurde abgelehnt.

Guten Tag, 

ich habe ein gebrauchtes Modellauto verkauft. Daraufhin schrieb mir der Käufer, dass das Modell nicht gebraucht sondern defekt sei da ein Außenspiegel welcher dem Modell zur Montage beiliegen sollte nicht dabei war und er fordert eine Teilrückerstattung. Als ich die Nachricht nach 24 Stunden nicht beantwortet habe, hat mir der Käufer eine weitere Nachricht gesendet, in der behauptet, dass ich gewerblich handeln würde und damit verpflichtet bin, ihm eine Rückerstattung zu gewähren. Sollte ich dies nicht tun, würde er einen Fall eröffnen. Daraufhin habe ich ihm geschrieben, dass ich ein privater Verkäufer bin und das Modell so verkauft wurde wie ich es beschrieben habe. Auf den Bildern war klar zu erkennen, dass nur ein Außenspiegel bestandteil des Angebots ist und in meiner Artikelbeschreibung habe ich geschrieben, dass nur das verkauft wird, was auf den Bildern zu sehen ist. Der zweite Außenspiegel war dort definitiv nicht zu sehen. 

Des Weiteren muss dazu gesagt werden, dass sich das Modell an sich in perfektem Zustand befindet und es üblich ist, Modellautos als gebraucht zu verkaufen wenn beispielweise ein Teil des Zubehörs fehlt. 

Der Käufer gab daraufhin eine negative Bewertung ab ("Lange Antwortzeit, sehr unfreundlich. Artikel für den Zustand viel zu teuer"). 

Der Käufer kann doch selbst entscheiden, ob er das Modell zu dem von mir aufgerufenen Preis kauft oder nicht. Und nur weil ich nach 24 Stunden seine Nachricht nicht beantwortet habe, eine negative Bewertung aufgrund "langer Antwortzeit" abzugeben finde ich absolut unangemessen. 

Ich habe dann einen Antrag auf Entfernung der negativen Bewertung gestellt, welche wenige Stunden später abgelehnt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein ebay Mitarbeiter den Sachverhalt angeschaut hat. Leider gibt es auch keine Möglichkeit ebay telefonisch oder per Mail zu erreichen. 

Ich bin einfach sauer, dass Käufer sich derartig daneben benehmen können und ich als Verkäufer mit der negativen Bewertung da stehe. 

Nachricht 1 von 7
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6 ANTWORTEN 6

Betreff: Entfernung von negativer Bewertung wurde abgelehnt.

Hallo @mercedesfan2015 

 

du hast in der Beschreibung anzugeben was alles fehlt, der Satz "schaut euch die Bilder an" reicht m.M. nach nicht aus.

Von mir hättest du für dieses Modell mit der Beschreibung zumindest ein neutral bekommen.

Artikelzustand "defekt" wäre hier auch schon angebracht gewesen.


"Hier könnte Ihre Werbung stehen."

Nachricht 2 von 7
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Betreff: Entfernung von negativer Bewertung wurde abgelehnt.

Der Käufer bemängelt nicht nur den Zustand und den Preis sondern auch die angeblich lange Lieferzeit und deine Unfreundlichkeit.

Ich sehe da auch keine Chance, dass ebay die Bewertung löscht.

Und was auf den Bildern zu erkennen ist deiner Meinung nach, gehört auch unbedingt in die Beschreibung!

Ich an deiner Stelle hätte mich auf eine Teilerstattung eingelassen weil du nicht im Recht bist.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 3 von 7
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Betreff: Entfernung von negativer Bewertung wurde abgelehnt.

Alle Mängel gehören in die Artikelbeschreibung, @mercedesfan2015 .

Hattest du keine Minute Zeit, um zu schreiben, dass ein Aussenspiegel fehlt ?

Ansonsten ist an der Bewertung nichts Löschwürdiges.

Nachricht 4 von 7
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Betreff: Entfernung von negativer Bewertung wurde abgelehnt.

sonja@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @mercedesfan2015 , die "lange Antwortzeit" und einen als "unfreundlich" Empfinden ist subjektiv und kann daher nicht widerlegt werden. Damit wir eine Bewertung entfernen können, muss die Aussage zu 100% widerlegbar sein. 

 

Wenn du mit der Bewertung nicht einverstanden bist, kannst du den Käufer bitten, die Bewertung zu bearbeiten. Das solltest du jedoch erst dann tun, wenn du zuvor die Probleme des Käufers gelöst hast. Sobald du dir sicher bist, dass der Käufer mit der Lösung zufrieden ist, kannst du ihn fragen, ob er bereit ist, seine Bewertung zu ändern.
Kommt der Käufer deiner Bitte um Bearbeitung der Bewertung nicht nach, kannst du der erhaltenen Bewertung eine Antwort hinzufügen. Eine sachliche Antwort kann helfen, deine Sicht auf die Dinge zu schildern.

Deine Antwort kannst du in deinem Bewertungsportal auf der Seite: Auf erhaltene Bewertungen antworten posten.

 

Liebe Grüße, Sonja

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Nachricht 5 von 7
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Betreff: Entfernung von negativer Bewertung wurde abgelehnt.

Kannst du vergessen. Ebay interessiert es nicht im Geringsten ob du als privater Verkäufer fair behandelt wirst. Verkaufe nichts, was du nicht ansonsten wegschmeißen würdest. Hier tummeln sich viel zu viele Menschen die das Ebay-System ausnutzen. (Austauschen, absichtlich beschädigen, nicht angekommen etc etc). Siehe Foren in denen sich betroffene private Verkäufer austauschen.

Nachricht 6 von 7
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Betreff: Entfernung von negativer Bewertung wurde abgelehnt.


sonja@ebay  schrieb:

Hallo @mercedesfan2015 , die "lange Antwortzeit" und einen als "unfreundlich" Empfinden ist subjektiv und kann daher nicht widerlegt werden. Damit wir eine Bewertung entfernen können, muss die Aussage zu 100% widerlegbar sein. 

 

 

 

Hierzu einen deutlichen Widerspruch von mir:

Wenn in der Bewertung steht "Lange Antwortzeit, sehr unfreundlich",

 

dann frage ich mich schon, wie ebay andere Verkäufer nach diesem Gesichtspunkt zu bewerten vermag?

Man bedenke bitte diesen Hinweis in den Info / Impressum zum Verkäufer, gleich ob privat oder gewerblich:

 

77 Antwortzeit1.png77 Antwortzeit2.png

 

 

 

Da ebay ferner seitens des Kundenservice sehr wohl in der Lage wäre, den ausschließlich über ebay zu führenden Schriftwechsel einzusehen, kann eine unfreundliche Kommunikation sehr wohl widerlegt oder auch bestätigt werden.

 

Dann sollte man es jedoch auch so benennen.

 

Lassen wir es doch einfach dabei:

Bestimmte große gewerbliche Verkäufer können selbst bei sachlichster Beschreibung nachweisbarer Mängel negative Bewertungen löschen lassen, oder solche mit rein subjektiver Empfindung. 

 

Kleine gewerbliche oder private Verkäufer jedoch nicht, dort stellen subjektive Begründungen mit einem Male die unüberbrückbare Hürde dar, weil bei dieser Verkäuferschicht die aktuelle rechtliche Auslegung nun mit einem Male als Grund herangezogen wird.

 

Oder wieso tauchen hier immer wieder entsprechende Anfragen zur Löschung negativer Bewertungen auf?

Immer nur, weil kostenlose Rückgabe angeboten wurde?

Meiner hiesigen Erfahrung nach eben nicht.

 

Nachricht 7 von 7
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