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Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???

Abholung.jpg.PNG

 

Ich habe gestern eine Mail bekommen, in der mir mitgeteilt wurde, dass die Option "Abholung" nun bei all meinen Artikeln als Standard eingestellt wurde.

Gehts noch?

Was fuhrwerkt ihr schon wieder in meinem Konto rum?

Wenn ich Abholung anbieten wollen würde, dann hätte ich das sicherlich schon längst getan.

Vielen Dank, dass ich jetzt schon wieder aktiv meine Einstellungen ändern darf, weil ihr euch wieder so einen Blödsinn habt einfallen lassen, anstatt euch um die wichtigen Dinge zu kümmern.

So langsam habe ich echte die Nase voll, von eurem halbherzigen "Verschlimmbesserungen".

Nachricht 1 von 197
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196 ANTWORTEN 196

Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???


Jetzt bewegst du dich aber auf dünnem Eis. Du wie alle anderen haben den AGB von Ebay zugestimmt.

Du haust hier was raus, dabei hast du dich doch auch Ebay unterworfen, als du keine Rücknahme drin hattest und schreibst, du hast das aus Kulanz gemacht. Das lese ich in deinen Bewertungen.


Sorry, das sind Verbraucherrechte, die lassen sich nicht so einfach durch AGBs aufweichen.
Es ist doch ganz logisch, denn du erfüllst hier nur ein Wunsch des Käufers, Ihnen das Produkt zuzusenden. Daraus kann keine Verpflichtung abgeleitet werden. Das trifft aber auch nur zwischen zwei Privatleuten zu, niemals für gewerbliche Verkäufer.
Und natürlich ist der berühmte Satz ich übernehme keine Garantie oder Haftung für das Produkt oder den Versand, zwingend als Information dem Käufer zukommen zu lassen. Dann sind die AGBs von eBay wieder nur noch Schall und Rauch. Denn der Vertrag besteht nicht zwischen eBay und dir, sondern zwischen dem Käufer und Verkäufer des Produkts. Aber da fangen wir im Vertragsrecht an.
Ein paar Sachen setzt sich aber auch voraus, wenn ich hier etwas beantwortet.

Dann schauen wir mal ob eBay Verbraucherrechte wirklich ausgehebelt, was ich nicht glaube!
So ich hab's mal rausgesucht hier bitte


Kauf von einem privaten Verkäufer
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.

Beim Kauf von einem privaten Verkäufer bietet es sich daher gerade bei höherpreisigen Artikeln an, eine versicherte Versandart zu wählen. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Verkäufer eine solche Versandart anbietet oder fragen sie vor dem Kauf direkt beim Verkäufer nach. Klären Sie mit dem Verkäufer unbedingt, um welche Art des versicherten Versands es sich handeln soll.

Bei teuren Artikeln empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Transportversicherung, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen.

Wurde eine bestimmte Versendungsart vereinbart und weicht der Verkäufer von dieser Vereinbarung ohne dringenden Grund ab, steht Ihnen im Schadensfalle unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu (§ 447 Abs. 2 BGB). Dieser umfasst den gesamten Schaden, der durch die abweichende Versendungsart entstanden ist (z.B. Kosten einer Ersatzbeschaffung).

Unabhängig von der gewählten Versandart stehen Ihnen unter Umständen (Schadensersatz-)Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu (§§ 421, 425 HGB), wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Dies gilt in der Regel nur dann, wenn dem Transporteur ein Verschulden nachzuweisen ist. Dies wird in der Praxis allerdings häufig nicht möglich sein.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

 

Und zu deiner Frage zu meinem privat Account.

Und ich hab mich schon vor einem Jahr aus eBay als Verkäufer verabschiedet, gibt mehrere Gründe warum er das nicht mehr macht und es gibt auch einen guten Grund warum ich keinen Kunden, auch nicht privat im Regen stehen lassen. Wenn ich noch ein Ersatz da hätte. Und dass sich ein Kunde mal irrt und ich dann durch Übernahme der Versandkosten das Produkt entsprechend der falschen Bestellung korrigiere, ist kein ablehnen von Rechtsansprüche. Für mich kein Beinbruch! Trotzdem schließe ich rechtlich erst mal ein Umtausch oder Garantie ab auch eine Rücknahme schließe ich privatrechtlich erst mal aus und erlaube den Kunden mit mir Kontakt aufzunehmen, um eventuell Unstimmigkeiten klären zu können. Das eine rechtlich, das andere ist zwischenmenschliche. Wenn jemand mir wie ein **Autsch** kommt, reagiere ich wie ein **Autsch**. Schreibt er sorry ich hab mich geirrt, sage ich zurück kein Problem, sie übernehmen die Versandkosten wir tauschen das Produkt.

Nachricht 181 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???


@ab82yz  schrieb:

...

 


Bei Privatverkäufe hat eBay gar nicht zu sagen! Dort regelt das BGB eindeutig die Verbraucherrechte als Käufer oder Verkäufer. Diese Verbraucherrechte darf eBay niemals aufweichen oder anders interpretieren. Andernfalls wäre jede Vereinbarung sittenwidrig. Der Verkäufer ist nur verpflichtet nachzuweisen dass die Sendung ordnungsgemäß verpackt und versendet wurde. Dazu reicht eine stinknormale Sendungsnummer und eventuellen Foto über das verpacken vollkommen aus. 

 

Das bleibt in dieser Absolutheit Unsinn. Egal, wie oft und mit wievielen verschiedenen Accounts Du das schreibst.

 

Ohne wenn und aber. Sollte eBay anderer Meinung sein, gern einen Anwalt beauftragen.

 

Ja mach mal und erzähl uns dann, was dabei rausgekommen ist. Oder gilt der Tipp immer nur für andere, die für einen m**Autsch**ieren sollen, nach dem Motto: "Hannemann, geh du voran!"?


 

Nachricht 182 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???


@ab82yz  schrieb:

...

Und natürlich ist der berühmte Satz ich übernehme keine Garantie oder Haftung für das Produkt oder den Versand, zwingend als Information dem Käufer zukommen zu lassen. Dann sind die AGBs von eBay wieder nur noch Schall und Rauch.

 

Ja, vor allem das mit der Garantie... Herr im Himmel...

 

Aber da fangen wir im Vertragsrecht an.
Ein paar Sachen setzt sich aber auch voraus, wenn ich hier etwas beantwortet.

 

Falls etwas vorausgesetzt werden sollte, dann zutreffende Informationen. Nicht Bauchgefühl und gefühlte Wahrheit.

 

Dann schauen wir mal ob eBay Verbraucherrechte wirklich ausgehebelt, was ich nicht glaube!

 

Erst mit Absolutheit Behauptungen diesbezüglich aufstellen, um dann im Ungefähren, im Glauben zu versanden? Was denn nun? Hü oder hott?


 

Nachricht 183 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???


miriam@ebay  schrieb:

 

Eine meiner Kolleginnen kümmert sich im Hintergrund schon um das von dir verlinkte Problem und ich bitte euch an dieser Stelle, hier beim Thema "Abholung" zu bleiben.

 

Liebe Grüße

Miriam


Hallo Miriam,

dann bleibt ich mal beim Thema mit 2 Fragen bezüglich der Abholung.

1. Seit kurzen kann man auch am PC nur noch nach Preis inkl. Versand sortieren (war ja vorher nur in der App so). Warum wurde die Sortierung denn so geändert? 
Viele stellen ja nun (bewusst oder unbewusst) mit Abholung (auch nur Abholung alleine) - also ohne Versandkosten ein.
Daher erklärt mir mal den Sinn, dass ich nur noch mit Versandkosten suchen kann?
Wenn Ihr jetzt Wert auf Abholung legt, dann sollte die Sortierung auch nur nach Artikelpreis angeboten werden.

2. Es gibt ja den Filter "kostenlose Abholung" - gibt es in Zukunft auch den Filter "nur Versand" ?

Es werden in der Tat schon Angebote mehr, die nur Abholung beinhalten.
Wenn ich dann nach Preis sortiere, sind die logischerweise ganz vorne - da ja keine Versandkosten und somit in der "Summe" günstiger" - also täuscht der günstige Preis nur die Käufer bei der Suche.
Daher sollte man sowas aussortieren können.

 

Nachricht 184 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???

Hallo @gebraucht-ist-gut und Danke dafür, dass du beim Thema bleibst und uns diese beiden Punkte aufzeigst. Deine Fragen wurden an das Projekt-Team weitergereicht und ich melde mich wieder, sobald es Antworten gibt.

 

Auch die Informationen auf den genannten Hilfe-Seiten wird man sich nochmals ansehen, @daduc_345. Wir schätzen es, dass du uns über diesen Absatz bezüglich Verkäuferschutz bei Abholung informiert hast und möchten an dieser Stelle auch nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Kopie der „Einzelheiten zum Kauf“ von eBay, die von Käufer*innen bei der Abholung unterzeichnet werden, kein entsprechender Nachweis ist. Das Einscannen des QR-Codes bzw. die Eingabe des 6-stelligen Abholcodes sind die korrekte Art und Weise, um eine Abholung zu bestätigen.

 

Liebe Grüße

Miriam

Erst ab Dienstag, 7.05.2024 wieder online.



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eBay
Nachricht 185 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???

O.k. danke dir!

 

 

 

Nachricht 186 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???

Gut,

 

aber woher weiß ein Verkäufer von der Änderung, wenn er bis zu Zeitpunkt x eben eine schriftliche Bestätigung einreichen konnte?

Dass diese nun wegfällt, war meines Wissens nach so nirgends ausdrücklich beschrieben.

Nachricht 187 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???

Anonymous
Nicht anwendbar

@viersektoren-verbannt  schrieb:

Gut,

 

aber woher weiß ein Verkäufer von der Änderung, wenn er bis zu Zeitpunkt x eben eine schriftliche Bestätigung einreichen konnte?

Dass diese nun wegfällt, war meines Wissens nach so nirgends ausdrücklich beschrieben.


Interessante Frage. Aus meinem Berufsleben kenne ich es so, wenn sich interne Vorschriften ändern, dann erkennt man das auch immer am Datum, das an irgendeiner Stelle steht. 

Das ist nämlich ein Punkt, den ich hier immer vermisse, in den ganzen Veröffentlichungen steht nie ein Datum, denn wenn sich das jemand ansieht und würde z.B. 12.12.2020 sehen, dann wüsste er, es ist alles so geblieben, wie er es kennt.

Stünde da 11.09.2023, dann wüßte er, er muss lesen. 

 

Aber so werden bestehende Veröffentlichungen einfach überschrieben und wer nicht nachliest, so wie hier bei der Abholung, der hat einfach mal wieder mit Zitronen gehandelt.

Nachricht 188 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???

@Anonymous 

Im Grunde müsstest du sowohl als Verkäufer wie auch als Käufer

mindestens einmal pro Woche die AGB durchlesen, damit du für alle Änderungen

gewappnet bist!

Man gönnt sich ja sonst nichts....

Und eigentlich sollten bei Änderungen der AGB auch alt und neu gegenübergestellt werden, das habe ich beim letzten Mal auch vermisst oder eventuell trotz Suche übersehenübersehen?

Viele Unternehmen machen das und das empfinde ich als sehr hilfreich und fair...

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 189 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???

Anonymous
Nicht anwendbar

@dmary56  schrieb:

@Anonymous 

Im Grunde müsstest du sowohl als Verkäufer wie auch als Käufer

mindestens einmal pro Woche die AGB durchlesen, damit du für alle Änderungen

gewappnet bist!

Man gönnt sich ja sonst nichts....

Und eigentlich sollten bei Änderungen der AGB auch alt und neu gegenübergestellt werden, das habe ich beim letzten Mal auch vermisst oder eventuell trotz Suche übersehenübersehen?

Viele Unternehmen machen das und das empfinde ich als sehr hilfreich und fair...


So ist es. Aber das kann es nicht sein und kann und wird niemand machen. 

Diese Überschreiberei und nur doch Zufall, so wie jetzt, kommt das raus, das findet ich richtiggehend unfair.

Sich dann im Ernstfall darauf zurückzuziehen und damit im Recht zu sein, muss man aber auf der anderen Seite sagen, das hat immer einen schalen Nachgeschmack, ist so was von intransparent und auf keinen Fall vertrauensfördernd.

Nachricht 190 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???

@Anonymous 

ich gebe dir völlig recht, daß das nicht fair ist.

Wie soll ich bei einer solchen Vorgehensweise als Verkäufer noch nachweisen,

daß die ABG zu dem Zeitpunkt, als ich meinen Artikel eingestellt habe, ganz andere waren....

...aber da fällt mir ein.... da war ja irgend was mit Vertrauen....🤔

 

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( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 191 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???


@dmary56  schrieb:

@Anonymous 

Im Grunde müsstest du sowohl als Verkäufer wie auch als Käufer

mindestens einmal pro Woche die AGB durchlesen, damit du für alle Änderungen

gewappnet bist!

Man gönnt sich ja sonst nichts....

Und eigentlich sollten bei Änderungen der AGB auch alt und neu gegenübergestellt werden, das habe ich beim letzten Mal auch vermisst oder eventuell trotz Suche übersehenübersehen?

Viele Unternehmen machen das und das empfinde ich als sehr hilfreich und fair...


 

Stimmt, alt - neu war mal.
Schlimmer noch die "Hilfe" nicht zu aktualisieren!

Nachricht 192 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???

Genau. Und was noch hinzu kommt, weiß ich, um was für eine Person es sich handelt? Ich möchte so etwas auch selbst bestimmen. Ich verstehe nicht, wie so etwas einfach so voreingestellt werden kann und war ebenfalls entsetzt darüber.
Nachricht 193 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???

Ja, ok hat sie nicht mehr, nur merkt man das nicht !

Weil sie es versteht die Konkurrenz zu unterdrücken, wenn es denn eine gibt, die wissen warum .

Gegen die mächtige Post kommt keiner dagegen an. Früher, das heißt, 50er Jahre bis etwa 1985 war die Post ein guter solider und fairer Arbeitgeber. Das ist heute nicht mehr so.  Die Briefzusteller rennen sich die

Hacken ab und die Führungsetage kriegt den Hals nie voll genug. Der Vorstandsvorsitzende Fr. Appel ver-

dient das 232-fache eines normalen Postangestellten (Quelle : Hans Böckler-Stiftung) !

Das ist eine Rießen-**Autsch**, meiner Meinung nach !

Ich habe mich damit etwas befasst, und habe zwei Bekannte, die bei der Briefzustellung sind.

 

 

Nachricht 194 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???


@otto-8929  schrieb:

Ja, ok hat sie nicht mehr, nur merkt man das nicht !

Weil sie es versteht die Konkurrenz zu unterdrücken, wenn es denn eine gibt, die wissen warum .

Gegen die mächtige Post kommt keiner dagegen an. Früher, das heißt, 50er Jahre bis etwa 1985 war die Post ein guter solider und fairer Arbeitgeber. Das ist heute nicht mehr so.  Die Briefzusteller rennen sich die

Hacken ab und die Führungsetage kriegt den Hals nie voll genug. Der Vorstandsvorsitzende Fr. Appel ver-

dient das 232-fache eines normalen Postangestellten (Quelle : Hans Böckler-Stiftung) !

Das ist eine Rießen-**Autsch**, meiner Meinung nach !

Ich habe mich damit etwas befasst, und habe zwei Bekannte, die bei der Briefzustellung sind.

 

 


Guten Morgen @otto-8929 

So so.... du hast dich damit etwas befasst.........

...und hast nicht mal bemerkt, daß Frank Appel bereits seit Mai 2023 aus dem Unternehmen ausgeschieden ist?  Sein Nachfolger ist Tobias Meyer, der schon seit 2019 dem Postvorstand angehört.

 

Und was hat das eigentich mit dem Thema "voreingestellte Abholung " bei Ebay zu tun? 🤔

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( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 195 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???

Na also, bis Mai 2023 war er ja Vorstand und hat kräftig abkassiert.

Jetzt tut es ein anderer, deswegen müssen die Briefzusteller weiterhin ihre Füße wund laufen,

und werden für ihre Mühe recht dürftig bezahlt.

Es hat sich an der Misere also nichts geändert.

 

Nachricht 196 von 197
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Betreff: Abholung voreingestellt. Ist das Euer Ernst???

 

🙄..........

 

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