20-12-2023 08:17
20-12-2023 09:10
Moin....
steffi@ebay Beitrag könnte in ein DF verschoben werden, damit andere auch antworten können?
20-12-2023 10:06
Da ich nicht mit den Gepflogenheiten vertraut bin, bitte ich um Hilfe: Was ist ein DF? Wie soll eine Verschiebung dorthin vorgenommen werden.
Bitte Geduld haben mit einem "Alten".
20-12-2023 10:42
Guten Morgen @wilscho in diesem Forum hier (Mitglieder helfen Mitgliedern) können nicht alle Nutzer antworten sondern nur einige. Unter anderem du als Eröffner dieses Theads.
Da du aber möglichst viele Antworten von anderen haben möchtest, habe ich die Community Managerin gebeten, diesen Thread in das Diskussionsforum (DF) zu verschieben damit die Beteiligung größer ist.
Du musst nichts machen.
20-12-2023 11:57
Besten Dank für die Hilfe. Genau dies war gut so! Es sollen sich möglichst viele daran beteiligen.
20-12-2023 12:35
Tagchen @wilscho
Ich schreibe erneut das, was ich schon in deinem letzten Thread bemerkt habe:
Mach doch deinen Auftritt rechtssicher. Das ist er nach wie vor nicht.
Abnahnungen sind ärgerlich, oft kleinlich oder sogar missbräuchlich gestaltet, aber man den Abmahnern nicht den roten Teppich ausrollen, indem man Pflichtangaben weglässt.
Vielleicht hilft das:
20-12-2023 16:00
Es ist verwunderlich, dass auf meinen allerersten Diskussionsbeitrag ich eine Antwort bekomme, nach der ich schon einmal eine Bemerkung/Antwort bekommen hätte. Dies finde ich sehr ungewöhnlich und ich wäre sehr dankbar, wenn dieser Kommentar gelöscht wird.
Ich benötige keine Hinweisblätter auf einen Verein, sondern echte Erfahrungen von eBay-Mitgliedern.
20-12-2023 18:58
Nun, dein erster Beitrag kann es nicht gewesen sein, es sind 14 gelistet
https://community.ebay.de/t5/user/viewprofilepage/user-id/2896978
aber nicht mehr einsehbar, entweder gelöscht oder archiviert weil sie schon älter waren.
20-12-2023 19:41
Huhu @bootyooty
Nach meinem Verlauf hat es ersten Thread zum Thema am Sonntag gegeben.
Rufe ich darüber den Link auf, erscheint nach dem Login dies... kann also sein, dass in der Form nicht gewünscht.
21-12-2023 16:17
@bootyooty schrieb:
Moin....
steffi@ebay Beitrag könnte in ein DF verschoben werden, damit andere auch antworten können?
Ich verschiebe ihn mal 😘 - Dank Dir @bootyooty
Lieben Gruß,
Steffi
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Einfach bei der Antwort, die Dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
21-12-2023 16:21
I now declare this bazaar opened
😂
21-12-2023 16:34
@bootyooty schrieb:
I now declare this bazaar opened
😂
🤐
Lieben Gruß,
Steffi
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31-12-2023 17:49
Hallo,
ja diese sind t-tig und haben mich am 19.12.2023 abgemahnt.
Machen ein regelrecht Angst und setzen einen somit unter Druck
zu bezahlen, da sonst weitere Kosten wie Rechtsanwalt und
Gerichtskosten plus Vertragsstrafe auf einen zukommen können.
Natürlich möchte ich das nicht, war noch nie vor Gericht und bin
der Ansicht nichts falsch gemacht zu haben.
Mein Vater hatte mir einen sehr große Menge an Briefmarken hinterlassen.
Etliche bessere und meist Deutschland oder Europa.
ist eine Menge wert und ich habe mein Erbe begonnen zu verkaufen und
dann kommt die Abmahnung mit Gesamtkosten von ca. 500.- € und das
dumme dabei ist, dass ich nicht mehr bei EBay verkaufen darf.
Jetzt werde ich wohl ein Auktionshaus für den Rest meiner Briefmarken
beauftragen müssen.
Es ist eine große Gemeinheit das Leute mit diesen Abmahnungen einen das
Geld aus der Tasche ziehen.
31-12-2023 18:20
@Anonymous
du hast durch einen Anwalt, der geprüft hat ob sie rechtmäßig ist, auf die Abmahnung reagiert?
Auch wenn ich der Meinung bin das deine Angebotspalette sehr umfangreich war, sollte man nie ohne fachliche Hilfe etwas anerkennen.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
31-12-2023 19:01
Moin @Anonymous
ich kann nur dem Rat von @oskar_der_wikinger zustimmen.
Lass die ganze Sache von einem Rechtsanwalt prüfen, ob die Abmahnung rechtlicht begründet ist, bevor Du irgendetwas anerkennst.
Für mich als Laien ist es äußerst fragwürdig, daß Du als Privatperson abgemahnt werden kannst, wenn Du nur Dein Erbe, also Dein Privateigentum hier verkaufst.
Liebe Grüße von der Ostsee und einen guten Rutsch
Peter
31-12-2023 19:48
Mein Vater hatte mir einen sehr große Menge an Briefmarken hinterlassen.
Nirgendwo steht geschrieben, dass man "Verkaufen ohne Grenzen" betreiben darf.
Weder steuerlich, noch wettbewerbsrechtlich.
Irgendwann ist dann halt auch mal Schluß.
Schau dir mal die Umsätze nur vom letzten Monat an:
https://feedback.ebay.de/fdbk/feedback_profile/lippesee71?&ssPageName=STRK:ME:UFS
Dass da eine Abmahnung reingeflattert kam, wundert mich nicht.
31-12-2023 20:23 - bearbeitet 31-12-2023 20:27
@Anonymous
Kann mich sunrise1605 nur anschließen.
Scheinprivate Online-Händler verletzen die Rechte der Mitbewerber und Verbraucher zugleich. Kein Impressum vorhanden, was Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Rechte erschwert. Sie geben keine Steuernummer an, nehmen keine Umsatzsteuer ein, führen daher keine Umsatzsteuer ab und leisten keine Abgaben auf das erzielte Einkommen. Daher können sie Angebotspreise herabsetzen und Waren kostengünstiger absetzen als die gesetzmäßig handelnde Konkurrenz. Scheinprivate umgehen außerdem Gewährleistungspflichten, das Widerrufsrecht und missachten damit die Rechte der Verbraucher. Scheinprivate verschaffen sich dadurch einen durch ordentlich handelnde Gewerbliche nicht aufzuholenden erheblichen Wettbewerbsvorsprung.
Kein Wunder also, dass die ohnehin "am Stock gehende" Briefmarkenhändlerzunft das ihnen gesetzlich
zustehende Abmahnrecht wahrnimmt.
Meiner Meinung nach hast Du überhaupt keine Chance , einen privaten Status zu begründen.
Ich würde ohne weitere Anwaltsinanspruchnahme den Betrag zahlen und froh sein, wenn
aufgrund der EBAY-Meldung an die Finanzbehörden nicht noch weiteres Ungemach durch das Finanzamt auf mich zukommt.
31-12-2023 20:30
Moin @sunrise1605 ,
die Umsätze habe ich mir vorher auch abgesehen. Da wird sicherlich Anfang 2024 eine Meldung von Ebay an die Finanzbehörden erfolgen. Neben der Abmahnung gehts es hier natürlich auch um Erbschaftssteuer, Einkommenssteuer. etc.
Wegen der Abmahnung habe ich @Anonymous auch geraten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Trotz allem muss hier unabhängig vom Gesamtvolumen kein Gewerbe vorliegen und damit kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß. Das kann letztendlich aber nur ein Rechtsanwalt dem TE bestätigen.
Liebe Grüße von der Ostsee und einen guten Rutsch
Peter
31-12-2023 20:39 - bearbeitet 31-12-2023 20:41
Trotz allem muss hier unabhängig vom Gesamtvolumen kein Gewerbe vorliegen und damit kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß. Das kann letztendlich aber nur ein Rechtsanwalt dem TE bestätigen.
Ich hoffe, das darf man auch anders sehen, ohne gescholten zu werden.
Das kann letztendlich nur ein Richter dem TE bestätigen.
Der Anwalt kann auch nur die Kriterien bewerten. Und die sprechen ja wohl sehr stark für gewerbliches Handeln.
- Nachhaltigkeit usw.
vgl. auch https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
31-12-2023 21:39
Moin @Anonymous
hier wird man nicht so ohne Weiteres gescholten.
Du hast recht, letztendlich endscheidet immer ein Richter. Aber bevor es soweit ist, sollte man mit einem Rechtsanwalt sprechen, bevor man etwas unterschreibt und bezahlt.
Ich maße mir nicht an, zu entscheiden, ob jemand privat oder gewerblich handelt. Was soll denn jemand tun, der eine große Menge an Briefmarken oder eine Modelleisenbahn (mein Metier) erbt und loswerden möchte? Ein Gewerbe anmelden?
Liebe Grüße von der Ostsee und einen guten Rutsch
Peter