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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Werden aktuell noch Abmahnungen durch den Verband der deutschen Briefmarkenhändler versandt?

Wie sind eure Erfahrungen?

 

Besten Dank für eine rege Teilnahme.

Nachricht 1 von 43
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42 ANTWORTEN 42

Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Moin....

 

steffi@ebay  Beitrag könnte in ein DF verschoben werden, damit andere auch antworten können?

Nachricht 2 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Da ich nicht mit den Gepflogenheiten vertraut bin, bitte ich um Hilfe: Was ist ein DF? Wie soll eine Verschiebung dorthin vorgenommen werden.

Bitte Geduld haben mit einem "Alten".

Nachricht 3 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Guten Morgen @wilscho  in diesem Forum hier (Mitglieder helfen Mitgliedern) können nicht alle Nutzer antworten sondern nur einige. Unter anderem du als Eröffner dieses Theads.

 

Da du aber möglichst viele Antworten von anderen haben möchtest, habe ich die Community Managerin gebeten, diesen Thread in das Diskussionsforum (DF) zu verschieben damit die Beteiligung größer ist.

Du musst nichts machen.

Nachricht 4 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Besten Dank für die Hilfe. Genau dies war gut so! Es sollen sich möglichst viele daran beteiligen.

Nachricht 5 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @wilscho 

 

Ich schreibe erneut das, was ich schon in deinem letzten Thread bemerkt habe:

Mach doch deinen Auftritt rechtssicher. Das ist er nach wie vor nicht.

Abnahnungen sind ärgerlich, oft kleinlich oder sogar missbräuchlich gestaltet, aber man den Abmahnern nicht den roten Teppich ausrollen, indem man Pflichtangaben weglässt.

 

Vielleicht hilft das:

https://downloads.haendlerbund.de/broschuere-ebay.pdf

Nachricht 6 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Es ist verwunderlich, dass auf meinen allerersten Diskussionsbeitrag ich eine Antwort bekomme, nach der ich schon einmal eine Bemerkung/Antwort bekommen hätte. Dies finde ich sehr ungewöhnlich und ich wäre sehr dankbar, wenn dieser Kommentar gelöscht wird.

Ich benötige keine Hinweisblätter auf einen Verein, sondern echte Erfahrungen von eBay-Mitgliedern.

Nachricht 7 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Nun, dein erster Beitrag kann es nicht gewesen sein, es sind 14 gelistet

 

https://community.ebay.de/t5/user/viewprofilepage/user-id/2896978

 

aber nicht mehr einsehbar, entweder gelöscht oder archiviert weil sie schon älter waren.

Nachricht 8 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Anonymous
Nicht anwendbar

Huhu @bootyooty 

 

Nach meinem Verlauf hat es ersten Thread zum Thema am Sonntag gegeben.

Rufe ich darüber den Link auf, erscheint nach dem Login dies... kann also sein, dass in der Form nicht gewünscht.

 

IMG_0642.jpeg

Nachricht 9 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)


@bootyooty  schrieb:

Moin....

 

steffi@ebay  Beitrag könnte in ein DF verschoben werden, damit andere auch antworten können?


Ich verschiebe ihn mal 😘 - Dank Dir @bootyooty 

Lieben Gruß,
Steffi

Die Community noch besser kennenlernen und nutzen - sehe Dir dazu unsere Community Tutorial Videos an.

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Nachricht 10 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)


@bootyooty  schrieb:

I now declare this bazaar opened

 

😂


🤐

Lieben Gruß,
Steffi

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Nachricht 12 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo,

ja diese sind t-tig und haben mich am 19.12.2023 abgemahnt.

Machen ein regelrecht Angst und setzen einen somit unter Druck

zu bezahlen, da sonst weitere Kosten wie Rechtsanwalt und 

Gerichtskosten plus Vertragsstrafe auf einen zukommen können.

Natürlich möchte ich das nicht, war noch nie vor Gericht und bin

der Ansicht nichts falsch gemacht zu haben.

Mein Vater hatte mir einen sehr große Menge an Briefmarken hinterlassen.

Etliche bessere und meist Deutschland oder Europa.

ist eine Menge wert und ich habe mein Erbe begonnen zu verkaufen und

dann kommt die Abmahnung mit Gesamtkosten von ca. 500.- € und das

dumme dabei ist, dass ich nicht mehr bei EBay verkaufen darf.

Jetzt werde ich wohl ein Auktionshaus für den Rest meiner Briefmarken 

beauftragen müssen.

Es ist eine große Gemeinheit das Leute mit diesen Abmahnungen einen das

Geld aus der Tasche ziehen.

Nachricht 13 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

@Anonymous 

 

du hast durch einen Anwalt, der geprüft hat ob sie rechtmäßig ist, auf die Abmahnung reagiert?

Auch wenn ich der Meinung bin das deine Angebotspalette sehr umfangreich war, sollte man nie ohne fachliche Hilfe etwas anerkennen.


"Hier könnte Ihre Werbung stehen."

Nachricht 14 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Moin @Anonymous 

 

ich kann nur dem Rat von @oskar_der_wikinger zustimmen.

 

Lass die ganze Sache von einem Rechtsanwalt prüfen, ob die Abmahnung rechtlicht begründet ist, bevor Du irgendetwas anerkennst.

 

Für mich als Laien ist es äußerst fragwürdig, daß Du als Privatperson abgemahnt werden kannst, wenn Du nur Dein Erbe, also Dein Privateigentum hier verkaufst.

 

Liebe Grüße von der Ostsee und einen guten Rutsch

 

Peter

Nachricht 15 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

 

Mein Vater hatte mir einen sehr große Menge an Briefmarken hinterlassen.

 

Nirgendwo steht geschrieben, dass man "Verkaufen ohne Grenzen" betreiben darf.

Weder steuerlich, noch wettbewerbsrechtlich.

Irgendwann ist dann halt auch mal Schluß.

 

Schau dir mal die Umsätze nur vom letzten Monat an:

https://feedback.ebay.de/fdbk/feedback_profile/lippesee71?&ssPageName=STRK:ME:UFS

 

Dass da eine Abmahnung reingeflattert kam, wundert mich nicht.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 16 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Anonymous
Nicht anwendbar

@Anonymous

Kann mich sunrise1605 nur anschließen.

Scheinprivate Online-Händler verletzen die Rechte der Mitbewerber und Verbraucher zugleich. Kein Impressum vorhanden, was Verbrauchern die Durchsetzung ihrer Rechte erschwert. Sie geben keine Steuernummer an, nehmen keine Umsatzsteuer ein, führen daher keine Umsatzsteuer ab und leisten keine Abgaben auf das erzielte Einkommen. Daher können sie Angebotspreise herabsetzen und Waren kostengünstiger absetzen als die gesetzmäßig handelnde Konkurrenz.  Scheinprivate umgehen außerdem Gewährleistungspflichten, das Widerrufsrecht und missachten  damit die Rechte der Verbraucher. Scheinprivate verschaffen sich dadurch einen durch ordentlich handelnde Gewerbliche nicht aufzuholenden erheblichen Wettbewerbsvorsprung.

Kein Wunder also, dass die ohnehin "am Stock gehende" Briefmarkenhändlerzunft das ihnen gesetzlich

zustehende Abmahnrecht wahrnimmt.

 

Meiner Meinung nach hast  Du  überhaupt keine Chance , einen privaten Status zu begründen.

Ich würde ohne weitere Anwaltsinanspruchnahme  den Betrag zahlen und froh sein, wenn

aufgrund der EBAY-Meldung an die Finanzbehörden nicht noch weiteres Ungemach durch das Finanzamt auf mich zukommt.

 

Nachricht 17 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Moin @sunrise1605 ,

 

die Umsätze habe ich mir vorher auch abgesehen. Da wird sicherlich Anfang 2024 eine Meldung von Ebay an die Finanzbehörden erfolgen. Neben der Abmahnung gehts es hier natürlich auch um Erbschaftssteuer, Einkommenssteuer. etc.

 

Wegen der Abmahnung habe ich @Anonymous  auch geraten, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. 

 

 

Trotz allem muss hier unabhängig vom Gesamtvolumen kein Gewerbe vorliegen und damit kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß. Das kann letztendlich aber nur ein Rechtsanwalt dem TE bestätigen.

 

Liebe Grüße von der Ostsee und einen guten Rutsch

 

Peter

Nachricht 18 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Anonymous
Nicht anwendbar

 

Trotz allem muss hier unabhängig vom Gesamtvolumen kein Gewerbe vorliegen und damit kein wettbewerbsrechtlicher Verstoß. Das kann letztendlich aber nur ein Rechtsanwalt dem TE bestätigen.

 

 


Ich hoffe, das darf man auch anders sehen, ohne gescholten zu werden.

Das kann letztendlich nur ein Richter dem TE bestätigen.

 

Der Anwalt kann auch nur die Kriterien bewerten.  Und die sprechen ja wohl sehr stark für gewerbliches Handeln.

- Nachhaltigkeit usw.

 

 

vgl. auch    https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

 

Nachricht 19 von 43
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Abmahnung durch APHV (Verband der deutschen Briefmarkenhändler)

Moin @Anonymous 

 

hier wird man nicht so ohne Weiteres gescholten. 

 

Du hast recht, letztendlich endscheidet immer ein Richter. Aber bevor es soweit ist, sollte man mit einem Rechtsanwalt sprechen, bevor man etwas unterschreibt und bezahlt.

 

Ich maße mir nicht an, zu entscheiden, ob jemand privat oder gewerblich handelt. Was soll denn jemand tun, der eine große Menge an Briefmarken oder eine Modelleisenbahn (mein Metier) erbt und loswerden möchte? Ein Gewerbe anmelden?

 

Liebe Grüße von der Ostsee und einen guten Rutsch

 

Peter

Nachricht 20 von 43
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