28-12-2023 11:19
Hallo:)
eine kurze Frage an die Profis hier. Ich wechsle 2024 in die Differenzbesteuerung, muß ich in jedes Angebot einzeln einen Hinweis dazu einfügen? Oder reicht es wenn ich meine vorgeschrieben gesetzlichen Angaben überarbeite!?
Danke im voraus;-)....
Gelöst! Gehe zu Lösung.
28-12-2023 15:06
@loeppchensrummelbude Wie andere schon geschrieben haben: es muss artikelweise eingepflegt werden, da Differenzbesteuerung artikelabhängig genutzt werden kann. Daher muss im Angebot ein klarer Hinweis auf die Differenzbesteuerung enthalten sein (in der Artikelbeschreibung), insbesondere aber auch später auf der Rechnung (und auch dort: pro Artikel!) folgender Hinweis stehen:
"Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung: der Artikel ist nach §25a UStG differenzbesteuert."
Und es darf dann natürlich keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
Wichtig auch für die Angebotsgestaltung: im Angebot muss der Haken bei "inkl. MwSt." gesetzt sein, der Mehrwertsteuersatz muss aber mit Null angegeben werden. Das und weitere Hinweise finden sich auch auf der eBay Hilfeseite zum Thema Differenzbesteuerung:
28-12-2023 13:02
Du musst das in deinen gewerblichen Angaben einfügen schon alleine wegen der Rechnung wenn du keine MwSt. ausweisen darfst / kannst. Und dann alle Artikel aktuallisieren damit es bei jedem Artikel in den gewerblichen Angaben angezeigt wird.
28-12-2023 13:40
Besten Dank für die Antwort. Ich wünsch dann mal bereits einen guten Rutsch und ein frohes Neues;-)!
28-12-2023 13:42
Vielen Dank,
wünsche ich Dir auch 🙂
28-12-2023 14:26
Bitte eins nicht verwechseln ... Steuerrechtlich gibt es keinen Status "Differenzbesteuerung".
Man wechselt höchstens von "Kleinunternehmerregelung" zur "Regelbesteuerung".
Hierbei kann Dich Dein Finanzamt noch nach IST- oder SOLL-Besteuerung einstufen.
Innerhalb der Regelbesteuerung kannst Du die Differenzbesteuerung anwenden, wenn
a.) Du Gegenstände von privat ankaufst (Neu/Alt spielt keine Rolle) es geht nur um den fehlenden MwSt.-Ausweis.
b.) Du von gewerblichen Händlern Waren ankaufst, die keine MwSt. ausweisen (Kleinunternehmerregelung)
c.) Waren, die im Ausland steuerfrei eingekauft werden, dürfen nicht als "Differenzbesteuert" angeboten werden, weil oftmals das "Reverse Charge" -Verfahren angewendet wird, also die Umkehr der Steuerlast.
28-12-2023 14:41
Ja klar....ich hab mich da eher Umgangssprachlich ausgedrückt. Die anderen Punkte sind mir bewußt,hab mich ja über zwei Jahre langsam darauf vorbereitet.Nächste Woche steht dann ja auch ein Neujahrstreffen mit meinen Steuerberater an, wo alles besprochen wird. Trotzdem vielen Dank für deine Hinweise:-)!
28-12-2023 14:52
Bitte, gern geschehen 😉
Ansonsten hat die Firma Lexware noch eine schöne Übersicht, was für Dich im Jahr 2024 interessant bzw. wissenswert ist.
https://www.lexoffice.de/lexikon/einnahmen-ueberschussrechnung/
28-12-2023 15:02
Ich arbeite seit Beginn mit Papierkram;)
28-12-2023 15:06
@loeppchensrummelbude Wie andere schon geschrieben haben: es muss artikelweise eingepflegt werden, da Differenzbesteuerung artikelabhängig genutzt werden kann. Daher muss im Angebot ein klarer Hinweis auf die Differenzbesteuerung enthalten sein (in der Artikelbeschreibung), insbesondere aber auch später auf der Rechnung (und auch dort: pro Artikel!) folgender Hinweis stehen:
"Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung: der Artikel ist nach §25a UStG differenzbesteuert."
Und es darf dann natürlich keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
Wichtig auch für die Angebotsgestaltung: im Angebot muss der Haken bei "inkl. MwSt." gesetzt sein, der Mehrwertsteuersatz muss aber mit Null angegeben werden. Das und weitere Hinweise finden sich auch auf der eBay Hilfeseite zum Thema Differenzbesteuerung:
28-12-2023 15:16
Ebenfalls besten Dank:).
29-12-2023 09:33
Der größte Aufwand ist eigentlich die Dokumentation zur "Differenzbesteuerung".
Jeder Geschäftsvorfall muss für das FA als Nachweis dokumentiert werden. Dabei gilt es dann zunächst die klassischen WWW-Fragen zu beantworten. Wer? hat Was? Wo? und Wann? verkauft und zu welchem Preis?. Bei privater Übergabe reicht eine von Dir erstellte Quittung oder ein selbst erstellter Ankaufsbeleg mit den genannten Informationen aus.
Bei Versand würde ich immer einen Gutschriftsbeleg für den Kunden erstellen.
29-12-2023 10:09
Ich habe jetzt einfach mal eine Antwort als Lösung markiert, obwohl jede hilfreich war. Bei Bedarf melde ich nochmal. Wünsche jeden hier gute Geschäfte, nette Kunden und einen frohes neues Jahr:-)!