07-11-2023 11:41
Hallöchen
nun hab ich gerade den typischen Fall. Eine Käuferin hat einen Artikel gekauft & bezahlt und mir kurz danach eine PN geschrieben, dass sie den Artikel irrtümlich gekauft hätte und den Kauf abbrechen möchte. Ich bat sie daraufhin, mir eine Anfrage zu schicken, aber das geht wohl nicht, dort steht, sie solle sich mit mir in Verbindung setzen. Nun hatte ich hier allerdings letztens gelesen, dass ich als Verkäufer wohl automatisch vom Ebay-System einen Mängel eingetragen bekomme, wenn ich den Verkauf nun abbreche?! Wie gehe ich nun am besten vor, um das zu vermeiden?
miriam@ebay patrick@ebay sonja@ebay
Gelöst! Gehe zu Lösung.
07-11-2023 11:53
@r0ckh0ernchen schrieb:Das Problem ist, dass ich eigentlich auch dachte, dass die Käuferin über eine Schaltfläche den Kauf abbrechen kann, aber das geht bei ihr nicht. So wäre das wie Du oben rauskopierst hast.
Das mit Wunsch des Käufers gibt es, aber ich meine, dass trotzdem ein Mängel vermerkt wird? Ich finde den Thread hier leider nicht wieder.
@r0ckh0ernchen Abbrechen kann nur der Verkäufer.
Ich habe im Hinterkopf, dass Verkäufer verbotenerweise Käufe abgebrochen haben mit dem Grund- auf Wunsch des Käufers- eben um keinen Mangel zu bekommen.
07-11-2023 11:47
@r0ckh0ernchen Hej!
Gibt es nicht ein Feld, auf Wunsch des Käufers?
Wenn Sie von eBay eine Benachrichtigung erhalten, dass der Käufer den Kauf abbrechen möchte, haben Sie 3 Tage Zeit, die Anfrage zu akzeptieren oder abzulehnen.
Wenn Sie nicht innerhalb von 3 Kalendertagen antworten, schließen wir die Abbruchanfrage des Käufers.
Wenn Sie einen Kauf abbrechen, wird automatisch eine Rückerstattung in voller Höhe veranlasst. Wenn der Käufer seine Rückerstattung erhalten hat, haben Sie möglicherweise nach unserem Grundsatz zu Gebührengutschriften Anspruch auf eine Gebührengutschrift.
https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/cancelling-transaction?id=4136
07-11-2023 11:49
Das Problem ist, dass ich eigentlich auch dachte, dass die Käuferin über eine Schaltfläche den Kauf abbrechen kann, aber das geht bei ihr nicht. So wäre das wie Du oben rauskopierst hast.
Das mit Wunsch des Käufers gibt es, aber ich meine, dass trotzdem ein Mängel vermerkt wird? Ich finde den Thread hier leider nicht wieder.
07-11-2023 11:53
@r0ckh0ernchen schrieb:Das Problem ist, dass ich eigentlich auch dachte, dass die Käuferin über eine Schaltfläche den Kauf abbrechen kann, aber das geht bei ihr nicht. So wäre das wie Du oben rauskopierst hast.
Das mit Wunsch des Käufers gibt es, aber ich meine, dass trotzdem ein Mängel vermerkt wird? Ich finde den Thread hier leider nicht wieder.
@r0ckh0ernchen Abbrechen kann nur der Verkäufer.
Ich habe im Hinterkopf, dass Verkäufer verbotenerweise Käufe abgebrochen haben mit dem Grund- auf Wunsch des Käufers- eben um keinen Mangel zu bekommen.
07-11-2023 11:56
Ok, dann mache ich es einfach so und hoffe das beste 🙂 Ich meine ich hab ja den Schriftverkehr mit der Käuferin, aber irgendeiner vom Team meinte mal, das System würde die Mängel automatisch "verteilen" und daher seien diese nicht änderbar 🙄. Aber ich glaube da ging es um eine Rückgabe.
Lieben Dank dir!
07-11-2023 11:59
@r0ckh0ernchen schrieb:Ok, dann mache ich es einfach so und hoffe das beste 🙂 Ich meine ich hab ja den Schriftverkehr mit der Käuferin, aber irgendeiner vom Team meinte mal, das System würde die Mängel automatisch "verteilen" und daher seien diese nicht änderbar 🙄. Aber ich glaube da ging es um eine Rückgabe.
Lieben Dank dir!
Ich denke, dass es gut geht. Und wenn nicht, dann schreibst du hier in deinem Thread einfach weiter.
Hier findet sich immer jemand, der dir dann weiterhilft!!😀
07-11-2023 12:19
Hallo @r0ckh0ernchen ,
hier zur Erklärung der Faktoren, unter welchen ein Mangel ausgesprochen wird:
"Die Mängelquote ist der prozentuale Anteil der Transaktionen eines Verkäufers, bei denen mindestens einer der folgenden Mängel aufgetreten ist:
- Fälle, die zu Ungunsten des Verkäufers entschieden wurden
- Abbruch von Käufen durch den Verkäufer, weil der Artikel nicht mehr vorrätig war"
Grundsatz zu Verkäuferstandards bei eBay | eBay
Das betrifft also den Abbruch auf Wunsch eines Käufers nicht!
Sollten Sie in Ihrem Servicestatus dennoch Auffälligkeiten entdecken, ist der über die ebay-Nachrichten einsehbare Kommunikationsverlauf sehr hilfreich. Bei einem Kontakt zum Serviceteam sollte man dann gleich anfangs darauf verweisen.
07-11-2023 12:21
Hallo @r0ckh0ernchen
@r0ckh0ernchen schrieb:Hallöchen
nun hab ich gerade den typischen Fall. Eine Käuferin hat einen Artikel gekauft & bezahlt und mir kurz danach eine PN geschrieben, dass sie den Artikel irrtümlich gekauft hätte und den Kauf abbrechen möchte. Ich bat sie daraufhin, mir eine Anfrage zu schicken, aber das geht wohl nicht, dort steht, sie solle sich mit mir in Verbindung setzen. Nun hatte ich hier allerdings letztens gelesen, dass ich als Verkäufer wohl automatisch vom Ebay-System einen Mängel eingetragen bekomme, wenn ich den Verkauf nun abbreche?! Wie gehe ich nun am besten vor, um das zu vermeiden?
miriam@ebay patrick@ebay sonja@ebay
ich habe hier 2x Screenshots von @gebraucht-ist-gut
Vielleicht können Dir die beschriebenen Vorgehensweisen weiterhelfen.
07-11-2023 13:14
Hallo,
das müsste so gehen:
Einzelheiten zum Kauf > Rückerstattung > Grund: vom Käufer abgebrochen
Das sollte keinen Mangeleintrag erzeugen, kann aber gerne auch noch offiziell bestätigt werden.
12-11-2023 09:52
Hallo @r0ckh0ernchen , @koelner1963 erstattet ein Verkäufer ohne sichtbaren Grund einem Käufer das Geld zurück, gilt dies als ein vom Verkäufer abgebrochener Kauf und erzeugt einen gültigen Mangel.
Das gilt auch, wenn der Verkäufer die Option "Käufer hat um Abbruch gebeten" ausgewählt hat.
Um einen Mangel zu vermeiden, muss der Käufer über den Weg „Um Abbruch des Kaufs bitten“ gehen.
So wird erkannt, dass der Abbruch vom Käufer wirklich gewünscht ist.
Liebe Grüße, Sonja
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12-11-2023 10:02
sonja@ebay Hej!
Wie sieht das aber aus, wenn der Käufer das hat?
Ich bat sie daraufhin, mir eine Anfrage zu schicken, aber das geht wohl nicht, dort steht, sie solle sich mit mir in Verbindung setzen.
Und die Anfrage kann ja nur der offizielle Teil sein, wo ein Verkäufer dann akzeptieren oder ablehnen kann.
Denn das hier, aus der ebay Hilfe
Um einen Kauf abzubrechen, müssen Sie den Verkäufer kontaktieren und ihn um den Abbruch des Kaufs bitten. Der Verkäufer kann Ihre Abbruchanfrage akzeptieren oder ablehnen.
das hat die Kundin von @r0ckh0ernchen wohl so verstanden, indem sie ihr eine PN geschickt hat.
Denn sollte die Verkäuferin jetzt einen Mangel erhalten, dann könnte sie ja nachweisen, dass es der Wunsch der Käuferin war, den Kauf abzubrechen und der Mangel sollte dann entfernt werden.
12-11-2023 10:14
Hallo @Anonymous , wenn wir im eBay-System den Grund sehen , also Nachrichten vom Käufer an den Verkäufer, können wir den Mangel im Nachhinein entfernen.
Liebe Grüße, Sonja
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12-11-2023 11:27 - bearbeitet 12-11-2023 11:28
Ich scheine keinen Mängel bekommen zu haben, obwohl ich den Verkauf abgebrochen habe unter "Wunsch des Käufers". Die Käuferin hatte gar keine Möglichkeit, einen Verkaufsabbruch von ihrer Seite aus einzuleiten, siehe Screenshot, den die Käuferin mir geschickt hat.
12-11-2023 11:33
Ich würde nie auf Wunsch des Käufers einen Verkauf abbrechen, @r0ckh0ernchen .
Ich würde nach vier Tagen einen nichtbezahlten Artikel melden.
Dann bekommt die Käuferin einen internen Vermerk wegen eines nichtbezahlten Artikels.
Bei zwei solcher Vermerke ist sie dann automatisch gesperrt.
Bei denen könnte sie nicht mehr kaufen, auch nicht "ausversehen".
12-11-2023 11:37 - bearbeitet 12-11-2023 11:38
@voli-maus Die Käuferin hatte den Artikel aber bereits bezahlt, hatte sich danach aber umentschieden.
12-11-2023 11:41
stimmt, hatte ich überlesen.
Na wenigstens hast du keinen Mängeleintrag erhalten, das ist gut.
Jetzt jibbet noch eine Tasse ☕
12-11-2023 11:52
@r0ckh0ernchen - Hi, Käufer können innerhalb der ersten Stunde eine Anfrage senden, die man als Verkäufer akzeptieren oder ablehnen kann. Nach der 1. Stunde gibt es nur die Option "Verkäufer kontaktieren".
Liebe Grüße, Sonja
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12-11-2023 13:23
sonja@ebay schrieb:Hallo @r0ckh0ernchen , @koelner1963 erstattet ein Verkäufer ohne sichtbaren Grund einem Käufer das Geld zurück, gilt dies als ein vom Verkäufer abgebrochener Kauf und erzeugt einen gültigen Mangel.
Das gilt auch, wenn der Verkäufer die Option "Käufer hat um Abbruch gebeten" ausgewählt hat.
Hallo Sonja,
das stimmt doch gar nicht was Du hier schreibst.
Wenn man über Einzelheiten zum Kauf diesen Grund (Rückgabe durch Käufer) auswählt, enstehen keine Mängel !
Das hat Miriam bereits auch in meinem vorherigen Post bestätigt (mittels Daumen hoch) !
Ich habe bereits viele Erstattungen so durchgeführt und nie einen Mangel erhalten.
12-11-2023 13:32
@voli-maus schrieb:Ich würde nie auf Wunsch des Käufers einen Verkauf abbrechen, @r0ckh0ernchen .
Ich würde nach vier Tagen einen nichtbezahlten Artikel melden.
Mag bei privat vielleicht gehen - bei gewerblich hat der Kunde ein Widerrufsrecht.
Also kann du da nicht einfach einen unbezahlten Artikel melden.
Das würde zu Lasten des Kunden gehen, was nicht sein darf.
12-11-2023 13:46
Wenn Sie den Kauf innerhalb der letzten Stunde getätigt haben und der Verkäufer den Artikel noch nicht verschickt hat, können Sie eine Anfrage zum Kaufabbruch stellen und den Verkäufer bitten, den Kauf abzubrechen. So geht's:
Wir senden Ihre Anfrage an den Verkäufer und fordern ihn auf, den Abbruch innerhalb von drei Kalendertagen zu akzeptieren oder abzulehnen. Wenn der Verkäufer akzeptiert, senden wir eine Bestätigung des Abbruchs an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse und Ihr eBay-Konto unter Nachrichten – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Wenn seit dem Kauf mehr als eine Stunde vergangen ist, müssen Sie den Verkäufer kontaktieren und ihn bitten, den Kauf für Sie abzubrechen. So geht's:
Wird aber so sein, dass nach einer Stunde nicht mehr direkt über den Artikel "Diesen Kauf abbrechen" gefragt werden kann, sondern über Nachrichten.