05-05-2024 14:27
05-05-2024 14:30
alena@ebay kannst du hier bitte Auskunft geben? Danke 🙂
05-05-2024 14:47
Hallo @trombo76 Um die Sicherheit unserer Community zu gewährleisten, müssen alle Kunden unsere Grundsätze zur Identität einhalten. Es gibt keine Ausnahmen - dass wir niemanden der Minderjährig ist das Verkaufen bei eBay erlauben (unabhängig ob der Nutzer privat oder gewerblich handelt)
Danke fürs verlinken @perfect-sally 😘
Liebe Grüße
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05-05-2024 14:52
05-05-2024 14:54
@trombo76 schrieb:
Hallo,
mein Sohn ist erst 16, hat aber einen richterlichen Beschluss, dass er voll geschäftsfähig ist. Außerdem hat er ein Kleingewerbe angemeldet, sowohl bei der Stadt, als auch beim Finanzamt.
Jetzt würde er gern auf eBay verkaufen, aber er sagt dass man erst mit 18 Jahren ein Konto eröffnen darf.
Es muss doch eine Möglichkeit für ihn geben. Hat jemand einen Tipp an welche "Abteilung" man sich wenden kann?
Vielen Dank
Hattest du das schon mal gefragt, @trombo76 ?
Oder war das jemand anders ? 🤔
Mit 16 drückt man doch noch die Schulbank.
Da hat man Zeit für ein Gewerbe ?
05-05-2024 14:56 - bearbeitet 05-05-2024 14:57
@trombo76 schrieb:
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich stelle mir jetzt die Frage, ob es nicht Diskriminierung aufgrund des Alters ist? Rechtlich erfüllt er alle Anforderungen, das ist ja ein Unterschied zu einem "normalen" Minderjährigen.
Gruß Marco
Das ist keine Diskriminierung, @trombo76 , das sind die rechtlichen Vorschriften bei ebay.
Er kann doch warten, bis er 18 ist und dann bei ebay verkaufen.
05-05-2024 15:04
05-05-2024 15:09
Schon einmal etwas von Hausrecht gehört? Wenn ebay für sein "Haus" das Eintrittsalter ab 18 festlegt dann hat man kein Anrecht auf Ausnahmen - wenn dein Sohn eine Fahrfähigkeit bescheinigt würde käme auch keine Behörde auf die Idee ihm den Autoführerschein schon ab 16 auszustellen 🤗
Wäre ja auch noch schöner wenn jeder sich die Regeln so machen könnte wie es ihm grade gefällt !
05-05-2024 15:30
Hallo @trombo76 !
Bei eBay darf keiner mit unter 18 ein Konto eröffnen. Das gilt für alle gleich
und hat doch nix mit Diskriminierung zu tun.
Von 7 bis 18 ist dein Sohn beschränkt geschäftsfähig und bedarf bei
bestimmten Geschäften deiner Zustimmung und der Genehmigung des Familiengerichts.
Wie soll eBay das alles immer überprüfen?. Ich finde die rechtlichen Vorgaben von eBay gut.
So werden die Jugendlichen auch geschützt.
Dein Sohn hat noch sein ganzes Leben vor sich, er wird doch wohl noch 2 Jahre warten können.
Da kann er sich schon vorher fein einlesen in all die gesetzlichen Vorgaben und Abläufe, damit er
nicht gleich beim Start auf die Nase fällt, denn so locker und easy ist es hier nicht.
Das ist meine Meinung!
Einen freundlichen Gruß!
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
05-05-2024 15:39
05-05-2024 15:40
05-05-2024 15:44
@trombo76 schrieb:
Was ist dir denn über die Leber gelaufen?
Ich versuche meinem frustrierten Sohn zu helfen und das brauchst du nicht mit Stammtischparolen um dich werfen.
Mein Sohn hat sich bemüht und nach langem hin und her einen richterlichen Beschluss. Mit welcher Begründung sollte eBay ihm den Zugang verweigern?
Beschwere dich beim Kundenservice, @trombo76 ,
im Impressum findest du eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse.
Ansonsten lese ich hier keine Stammtischparolen. 😶
05-05-2024 15:44 - bearbeitet 05-05-2024 15:46
"Mein Sohn ist mit 16 VOLL geschäftsfähig!"
... und deswegen muss ebay jetzt unbedingt eine Ausnahme für deinen Sohn machen?
Ernsthaft?
Versuche es doch mal bei A.a.on - da wird dir noch ein stärkerer Gegenwind entgegen wehen 😐
Irgendwie habe ich den Eindruck das diese Plattform immer mehr spezielle Typen anzieht 🤔
05-05-2024 15:54
05-05-2024 15:59
05-05-2024 16:07
@trombo76 schrieb:
Und genau hier ist der Unterschied.
Mein Sohn ist mit 16 VOLL geschäftsfähig!
************************************
Ja, beschränkt geschäftsfähig und er darf nur
mit ihrer Einwilligung und der Einwilligung des Familiengerichts
bestimmte Geschäfte tätigen. Sie, als Eltern tragen dann auch die Verantwortung
mit, wenn etwas schief geht.
Voll geschäftsfähig, das heißt, ihr Sohn braucht keine Genehmigung von ihnen,
er kann selbst entscheiden und handeln, trägt aber dann auch die Verantwortung
für sein Tun!
Hier noch ein Link: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/geschaeftsfaehigkeit-was-duerfe...
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
05-05-2024 16:09
Punkt 1:
Gewerblichkeit bedeutet so viel mehr als "nur" Steuern zu zahlen, habt ihr überhaupt schon eine Marktnische gefunden wo dein Sohn zumindest theoretisch eine kleine Chance hätte sich am Markt zu behaupten?
Punkt 2:
Auf welcher Grundlage kann ein Gericht denn die volle Geschäftsfähigkeit beweisen, war ein Psychiater anwesend? Hat man ihn ins Kreuzverhör genommen? Meines Wissens attestiert ein Gericht die Geschäftsfähigkeit nur bei der Frage, ob ein Betreuer für eine Person berufen werden muss oder halt nicht.
Punkt 3:
Kritikfähigkeit scheint für dich ein Fremdwort zu sein 😐
05-05-2024 16:17
Es muss doch eine Möglichkeit für ihn geben.
Wieso muss es die geben?
Weil ihr es gerne so hättet?
Es gibt Regeln und die gelten nun mal für alle, mehr muss man da nicht zu äußern.
Und ich finde es gut, dass sowohl du, als auch dein Sohn das jetzt lernen.
Bei dir halt ein bisschen spät.
05-05-2024 16:24
Ich finde Deine Frage völlig legitim, @thrombo76. Und auf solche Antworten wie, dass man doch noch zur Schule gehe und die Infragestellung der Zeit, kann man getrost verzichten und dass es keine Ausnahmen geben sollte. Es gibt eine Menge junger Leute, die schon neben der Schule ihre Geschäftsfähigkeit beweisen und eine glückliche Hand dafür haben. Genau dafür gibt es die Anrufung des Gerichts. Nur wirst Du zumindest hier keine Ausnahme des Hausrechts erwarten dürfen.
05-05-2024 16:26
@trombo76 schrieb:
Ich meinte auch den Kommentar von Erwerbsregel. Hausrecht und dann ein konstruierter Fall zum Thema Führerschein. Außerdem die Aussage wo wir denn da hin kämen, wenn jeder die Regeln so macht, wie es ihm gefällt.
Ich habe meinem Sohn gesagt, dass er nicht einfach Schuhe kaufen und verkaufen kann. Sondern dass er dann Steuern zahlen müsste, da es gewerblich ist. Er hat es dann alleine geschafft alle Anmeldungen zu machen und das Gericht anzuschreiben. Jetzt ist er halt frustriert, dass ihm ein Stein in den Weg gelegt wird, obwohl er rechtlich alle Voraussetzungen erfüllt.
Schade halt, dass man an eBay als Plattform nicht vorbei kommt...
Warum zieht er die Schuhe nicht einfach an, @trombo76 ?
Oder er hebt sie noch zwei Jahre auf.
Die Sohlen und das Material sollten dann wahrscheinlich noch gut sein.
Oder geht es um "Sammlerschuhe" ?