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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Hallo zusammen,

 

leider finde ich nicht wirklich eine Erklärung von eBay wie genau sich das mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 und der eingezogenen MwSt. bei digitalen Produkten verhält.

 

Tritt eBay als eine Art Zwischenhändler (Reseller) auf?

Verkaufe ich (streng genommen) mein digitales Produkt netto an eBay und verkauft eBay dann das Produkt Brutto an den Endkunden?

 

In diesem Fall müsste eBay die eingezogene MwSt. unter eigener Steuernummer abführen.

 

Stelle ich dann meinem Endkunden eine Bruttorechnung aus mit dem Hinweis:

"MwSt. von eBay eingezogen gemäß Artikel 9A der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011."?

 

Heißt, ich gebe die MwSt. zwar auf der Rechnung an z.B. mit "Inkl. MwSt. (von eBay eingezogen): 2,39 EUR" aber führe diese nicht an mein Finanzamt ab?

 

Ich bitte einmal eine klare Stellungnahme von eBay. Oder verlinkt mit einen Artikel wo das genau erklärt ist. Mein Steuerbüro und ich sind etwas verwirrt.

 

Und wieso findet man eigentlich nicht sofort einen entsprechenden Artikel auf eBay.de?

 

Lieben Dank

Nachricht 1 von 159
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158 ANTWORTEN 158

Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Ich schließe mich der Frage an und ergänze:

 

a.) gibt es einen Nachweis für die Zahlung?

b.) Welche Nummer wird zur Überweisung verwendet? (Steuer-Id, allgemeine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID)

 

c.) Steuerkonto SKR03 für die von ebay einbehaltene und bereits gezahlte Umsatzsteuer?

Nachricht 2 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Eigentlich ist das Thema bei "digitalem Download" noch etwas komplizierter, wenn es in der Detailabrechnung nicht "einbehaltene MwSt." benannt wird, sondern "Einfuhrabgaben".

 

Sachlich und fachlich führt aber niemand etwas ein.

 

2023-03-05_152222.png

 

 

Nachricht 3 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Hallo @fischer-ttd ,

 

ich stecke jetzt nicht wirklich tief in dem Thema, aber müsste eBay schon alleine von der Bezeichnung "Einfuhrumsatzsteuer" her diese nicht an die Bundeszollverwaltung weiterleiten?

 

Und wenn dem so ist, müsste dann nicht auch eine entsprechende Zollbescheinigung (ähnlich wie die der Bescheinigung bei Warenlieferungen aus Drittländern) ausgestellt werden?

Nachricht 4 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

@koelner1963 

 

Die "Einfuhrumsatzsteuer" fällt in diesem Fall gar nicht an, da Ware innerhalb von Deutschland bestellt und geliefert wird.

 

Für alle, die das Thema interessiert und "digitale Downloads" auch außerhalb von Deutschland anbieten.

Es gilt eine Umsatzgrenze von 10.000 € (zusammengefasst für alle EU-Bestellungen). Wird dieser Wert überschritten, muss für die MwSt. passend zum jeweiligen Land ausgewiesen werden.

 

Mit dem derzeitigen ebay-System ist das aber nicht darstellbar, weil nur ein Steuersatz hinterlegt werden kann. Es kann/könnte also zu Falschberechnungen kommen.

Nachricht 5 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Ich habe dazu auch schon vor Tagen einen Threat aufgemacht und da hat auch ein eBay Mitarbeiter geantwortet aber leider keine Lösung geboten. Irgendwo steckt hier der Wurm drin und niemand weiß so ganz genau, wie das alles zu handhaben ist. Eine offizielle Stellungnahme seitens eBay gibt es leider nicht.

Bei uns ist auch noch das Problem, dass es nicht alle Artikel betrifft. Bei manchen wird die MwSt. von eBay eingezogen und bei manchen wiederrum nicht. Das lässt sich von unsere WaWi also überhaupt nicht darstellen. Wir sind kurz davor alle Artikel bei eBay Offline zu nehmen. 

Nachricht 6 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Die Frage ist, wie dieses Durcheinander bei der Steuer entsteht.

Habt Ihr mal auf die Artikelkategorie geachtet?

Das Problem  auf anderen namhaften Märkten dürfte das Gleiche sein.

Auch da wird man sicherlich noch keine Informationen erhalten.

 

Man muss sich allerdings fragen, wer sich in Brüssel so etwas einfallen lässt.

Nachricht 7 von 159
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Ich habe mir gerade Eure Angebote angesehen. Die Auswahl war beliebig.

 

Alle Artikel stehen in der Kategorie

Elektronik & Technik > Computer, Tablets  & Netzwerk > Software >

 

Der erste Ansatz von mir hat sich also nicht bestätigt.

Nachricht 8 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Es gibt noch einen nicht unwesentlichen Punkt, der dagegen spricht, dass ebay die MwSt. einbehält.

 

Üblicherweise zahlt man nur die MwSt.-Differenz zwischen EK-Preis und VK-Preis. Nach neuer Regelung behält aber ebay die gesamte MwSt. ein. Bei kleinpreisigen Artikeln mag das vielleicht nicht so auffallen, aber bei teuren Artikeln kann das spürbar nach oben gehen, sodass der Nettopreis den ebay auszahlt nicht den EK-Bruttopreis deckt.

Je nachdem ob man monatlich oder quartalsweise seine UST.-Voranmeldung abgibt, können bis dahin schon einige hunderte in der "Kasse" fehlen.

Nachricht 9 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Um meine Aussage zu belegen, habe ich mal eine kleine Musterrechnung erstellt.

 

Einkaufspreis = 50,00 € + 9,50 € = 59,50 € (EK-Netto + MwSt. = Gesamtsumme)

Verkaufspreis = 65,00 € + 12,35 € = 77,35 € (VK-Netto + MwSt. = Gesamtsumme)

Auszahlungsbetrag = 77,35 € - 5,02 € (Provision 6,5%) - 0,50 € (Einstellgebühr) - 0,42 (Transaktionsgebühr) - 12,35 € (einbehaltene MwSt.) = 59,06 €

Verlust = 0,44 €

Kosten für Porto und Verpackung nicht berücksichtigt (Digitalprodukt).

 

Auszahlungsbetrag ohne ebay: 59,06 € (Verkaufspreis) + 12,35 € (MwSt.) = 71,41 € (Einkaufspreis gedeckt)
Mehrwertsteuer ans Finanzamt : 12,35 € (einbehaltene MwSt.) - 9,50 € (gezahlte MwSt.) = 2,85 €

 

Nachricht 10 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

 

Ich hatte das im Netz recherchiert und es ist wohl so, dass auch bei Verkauf innerhalb Deutschland die 19% von den Plattformen kassiert und abgeführt werden (bei digitalen Produkten) müssen (?).

 

Zumindest bei einer anderen großen Plattform ist es so beschrieben, dass diese praktisch als Zwischehändler auftritt, der VK also an die Plattform verkauft und diese dann an den Käufer.

 

Wenn dem so auch bei Ebay ist, dann wäre eine Rechnung mit Steuer bei steuerpflichtigen VK richtig, es würde ja quasi an Ebay verkauft.

Für KU ändert sich nichts, die haben ihre Rechnung ohne Steuer (ob Ebay in dem Fall Differenzbesteuerung macht?).

 

Auf jeden Fall wäre es nett, wenn das mal ordentlich von Ebay kommuniziert werden würde.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 11 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

@sunrise1605 

 

Richtig. Diesen Hinweis habe ich auch gefunden.

Aus meiner Sicht macht es allerdings keinen Sinn bei Verkauf innerhalb des eigenen Landes, dass sich ebay einschaltet bzw. einschalten muss.

 

Es würde eine einfache "Wenn-Dann-Sonst"-Regel in der Programmierung reichen.

 

"Wenn" Verkaufsland ist "gleich" Einkaufsland "Dann" keine Aktion, "Sonst " Einbehaltung MwSt.

Wobei aber immer noch das Problem bleibt, dass die Verkäufer keine Nettopreise einstellen und man nur einen Steuersatz einstellen kann.

 

Es bleibt also nur "ausgeschlossene Orte" zu bearbeiten oder bloß die zuzulassen, die auch 19% haben.

 

Ferner gibt es noch das Problem mit privaten Verkäufen und gewerblichem Einkäufer mit ausländischer Umsatzsteuer-ID, weshalb die erste Abfrage Aspekt noch erweitert werden muss.

 

Über die Folgen bzw. das Ergebnis hat sich offensichtlich niemand in Brüssel Gedanken gemacht, da die Regel zunächst nur dafür sorgen sollte, dass Verkäufe über die Landesgrenze und EU intern berücksichtigt werden sollten.

 

Der nun eingetretene Fall ist da bei ein "Sonderfall" der nun tausendfach tgl. vorkommt, weil die derzeitige Programmierung von ebay das nicht zulässt.

 

Für mich gilt daher:

Ich warte zunächst die Rückmeldung eines befreundeten Steuerberaters ab.

 

Entweder nutze ich dann im SKR03 das Konto 1766 (Umsatzsteuer nicht fällig 19 %)  oder 1799, welches als einziges Umsatzsteuerkonto (1760 -1799) noch nicht belegt ist.

Nachricht 12 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Das kann doch aber für ebay grundsätzlich überhaupt nicht so schwer sein, wenn ich mir das US-Steuersystem nach Staaten mit unterschiedlichsten Umsatz-Steuersätzen so erinnere.

Die Programmierung kommt doch aus den USA.

 

2022 Sales Tax Rates: State & Local Sales Tax by State | Tax Foundation

 

ebay USA funktioniert ja anscheinend, auch in Zusammenarbeit mit den dortigen Steuerbehörden.

Nachricht 13 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

@viersektoren-verbannt

 

Erster Ansatz könnte sein, dass US-Händler grundsätzlich Nettopreise angeben (online/offline), allerdings zieht ebay in den USA keine MwSt.-Steuern ein. Das ist also eine rein europäische Angelegenheit und bezieht sich nur auf digitale Produkte, die über Online-Marktplätze verkauft werden.

Es sorgt nicht dafür, dass die Großen (z. B. Streaming-Anbieter) deshalb zur MwSt.-Kasse gebeten werden, denn die bieten die Produkte nicht über ebay an. Diese Verordnung ist also für den Allerwertesten wobei die Regelung auch keinen gesetzlichen Charakter hat, was sie mitunter juristisch angreifbar macht. Dazu später mehr.

 

Deinen Artikel ergänze ich mit folgendem Link:

https://www.mehrwertsteuerrechner.de/umsatzsteuer-usa

 

Der Lösungsansatz könnte sein, dass ebay in den USA auch die internen Rechnungen erstellt, wie wir sie kennen. Allerdings fehlt mir dazu der Erfahrungswert und somit das Wissen, weil ich noch nie innerhalb der USA bei ebay bestellt und liefern lassen habe. Da kann ich nur planlos mit den Schultern zucken.

 

Es lässt sich für mich auch nicht ableiten, wie gut/schlecht das in den USA funktioniert.

Immerhin kann man in selbst gehosteten Internet-Shops die richtige Steuer pro Land (oder Bundesstaat) einstellen.

 

Das sorgt auch nicht dafür, dass dann immer alles richtig ist. Gerade, wenn man berücksichtigt, dass in der EU Grenzgänger gibt (Arbeit/Shopping/Tanken). Es hält also niemanden davon ab, sich bei ebay eine bei Arbeitskollegen oder Freunden eine Lieferadresse im benachbarten Ausland einzurichten (z. B. Grenzverkehr Deutschland/Dänemark, 19 % vs. 25 %)

 

Die ganze Neuregelung stammt vom 15.03.2011, die ersten Hinweise und Ausführungen zur Vereinheitlichung gab es bereits 2006. Ebay (und allen anderen Marktplatzbetreiber) hatten also rund 12 Jahre Zeit sich darauf vorzubereiten (und bisher wurde nichts angepasst).

 

Wie @best4software schon angedacht hatte, kann man seine Artikel eigentlich nur offline nehmen (oder über eigenen Shop verkaufen), was für Käufer nicht unbedingt ein Nachteil sein muss, wenn man manche Produkte über einen eigenen Shop verkauft.

 

-----------

Ich erwarte allerdings von ebay einen monatlichen Bericht, welche MwSt. bereits an das Finanzamt abgeführt worden ist. Das sollte eine Form haben, die vom FA auch anerkannt wird.

 

Es bleibt die Frage, wie die fest angestellten ebay-Mitarbeiter der Community, die Benutzeranfragen sammeln und an die deutsche Geschäftsführung weitergeben.

 

Alternativ ist es natürlich auch möglich, sich bei der EU zu beschweren. Dafür gibt es verschiedene Wege.

https://european-union.europa.eu/contact-eu/make-complaint_de

Nachricht 14 von 159
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Zur Information:

 

Ich habe einen Hinweis/Beschwerde an den "Rat der europäischen Union" verfasst und hoffe auf Bearbeitung. Das ist Voraussetzung, dass man später eine Beschwerde bei der Europäischen Ombudsstelle einleiten kann.

 

Wesentliche Kritikpunkte sind:

a.) die Umsetzung durch Marktplatzbetreiber (also nicht nur ebay)

b.) die zu viel einbehaltene Mehrwertsteuer

 

Wie zeitnah solche Beschwerde bearbeitet wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt 😉2023-03-07_073813.png

 

 

Nachricht 15 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Gerade per Mail bekommen:

Lieber Verkäufer,

 

vielen Dank, dass Sie über eBay digitale Produkte verkaufen!

Nach Abstimmung mit der deutschen Finanzbehörde, erfüllt eBay die von der EU festgelegten Kriterien und ist somit Schuldner der Umsatzsteuer auf Verkäufe von digitalen Produkten an private Käufer (ohne gültige Umsatzsteuer-ID-Nummer), was seit dem 7. Februar 2023 entsprechend auf eBay umgesetzt worden ist.

Das bedeutet, dass Sie für Ihre Verkäufe an Endkunden (private Kunden) in der EU keine Umsatzsteuer mehr erheben und ausweisen müssen. Stattdessen wird eBay die Umsatzsteuer vom Kunden einziehen und diese über die deutsche One Stop Shop Regelung (OSS) direkt an die zuständigen Steuerbehörden abführen.

Weitere Informationen zu den EU-Mehrwertsteuervorschriften für die Lieferung elektronischer Dienstleistungen/digitaler Güter finden Sie auf den Hilfeseiten der EU-Kommission:

Aus umsatzsteuerlicher Sicht wird eBay gem. § 3 Abs. 11 a UStG für digitale Produkte als Dienstleistungskommissionär angesehen und es gilt die Fiktion von zwei aufeinanderfolgenden Lieferungen (von Ihnen an eBay und von eBay an den privaten Käufer). Während eBay schon die entsprechenden Rechnungen für die Lieferung an die privaten Käufer erstellt hat, möchten wir Sie daran erinnern, eine Rechnung an eBay für den fiktiven Verkauf der digitalen Produkte zu stellen. Wenn Sie ein in Deutschland ansässiger Unternehmer sind und Ihre Verkäufe der Umsatzsteuer unterliegen, schulden Sie auch für die fiktiven Lieferungen an eBay Umsatzsteuer.

Der Nettobetrag, der über eBay verkauften digitalen Produkte wurde Ihnen bereits auf Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben, d.h. es ist nur noch der Umsatzsteuerbetrag zur Zahlung offen und wird Ihnen nach Eingang der Rechnung gutgeschrieben. Bitte senden Sie die ordnungsgemäße und vollständige Rechnung (wie oben beschrieben) per Email mit dem Betreff “Invoice_DDG” an: **bleep**

Für umsatzsteuerliche Unterstützung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

@best4software 

@kh-sandra 

 

Danke für den Hinweis.

 

Das macht es allerdings auch nicht einfacher.

 

a.) ist uns als Verkäufer nicht bekannt, welcher Käufer eine UST-ID hat oder nicht.

b.) wird immer noch die gesamte MwSt. einbehalten und nicht die Differenz zwischen EK-MwSt. und VK-MwSt.

 

Schade, dass ebay, die email-Adresse mit einem **bleep** ausblendet.

Schade, dass das nur auf Einzelanfrage kommuniziert wird.

 

Alles nur mit der heißen Nadel gestrickt und während der gebührenfreie Handel für Privatpersonen hier breitgetreten wird, tappt der gewerbliche VK mal wieder im Dunklen.

 

Ich weiß also von nichts.

 

Nachricht 17 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Als Ergänzung:

 

Selbstverständlich gibt es die verlinkte Verordnung auch in Deutsch:

 

https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2016-09/explanatory_notes_2015_de.pdf

Nachricht 18 von 159
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Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

Wer führt die MwSt. ab ? Artikel 9A Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011

@kh-sandra 

 

Auch der erste Link ist in Deutsch verfügbar:

 

https://europa.eu/youreurope/business/selling-in-eu/selling-goods-services/provide-services-abroad/i...

 

Wichtig!

Bitte den Absatz "Sonderregeln bei niedrigen Jahresumsätzen" beachten.

Ferner gilt auch für Kleinunternehmer, dass sie von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit sind und somit keine Mehrwertsteuer abführen müssen. Für den Fall von ebay-Kleinunternehmer darf ebay auch keine MwSt. einbehalten.

 

Dort steht auch immer nur der Hinweis, dass Leistungen in einem anderen EU-Land erbracht werden. Verkäufe innerhalb von Deutschland werden in dem Text also nicht berücksichtigt und finden nach meiner Auffassung keine Anwendung.

 

Zitat: "Es gibt einige Ausnahmen. Nach den vereinfachten Regeln haben Sie die Möglichkeit, sich für die Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften Ihres eigenen EU-Landes (also des EU-Landes, in dem Sie ansässig sind oder Ihren ständigen Wohnsitz oder üblichen Aufenthaltsort haben) zu entscheiden, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:"

 

Zitat: "In diesem Fall brauchen Sie sich nicht in jedem einzelnen EU-Land, in dem Sie Kunden haben, zu registrieren, Mehrwertsteuererklärungen abzugeben und Mehrwertsteuer zu entrichten (ebenso wenig brauchen Sie sich für das KEA-System anzumelden). Stattdessen stellen Sie Ihren Kunden die Mehrwertsteuer zu dem in Ihrem Land geltenden Satz in Rechnung und erklären und entrichten die fällige Mehrwertsteuer bei den Steuerbehörden Ihres Landes."

 

 

 

 

 

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