08-01-2024 16:19
Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, dass Sie Mitwirkungspflichten haben. Bitte lesen Sie sich meine nachfolgende E-Mail daher sorgfältig durch und setzen meine Hinweise um, sofern diese für Sie relevant sind. Sollten Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und deshalb eine Abmahnung erhalten, so kann ich insoweit keine Haftung dafür übernehmen. Halten Sie sich daher bitte unbedingt an meine Hinweise.
Gegenstand meiner heutigen Hinweise an Sie:
Sie sind von diesem Newsletter nur dann betroffen, wenn Sie bei eBay handeln!
Haben Sie bereits bemerkt, dass eBay die Angebotsseiten der Artikel verändert hat? Die Widerrufsbelehrung erscheint jetzt gar nicht mehr auf der Angebotsseite. Es gibt jetzt zwei neue Verlinkungen, die ich in nachfolgender Grafik rot umrandet habe. Hinter dem Link „Versand, Rückgabe und Zahlung“ verbirgt sich jetzt die Widerrufsbelehrung.
Machen Sie jetzt bitte folgendes.
Fügen Sie in Ihrem Impressum (dieses wird bei eBay „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ genannt) - dort wo Sie auch den anklickbaren Link zur OS-Plattfrom hinterlegt haben - folgenden Hinweis ein:
Widerrufsbelehrung siehe Link „Versand, Rückgabe und Zahlung“
Kurze Anleitung zur Umsetzung:
WICHTIG: Kontrollieren Sie bitte selbstständig, ob der Hinweis jetzt bei Ihnen auch im eBay-Feld „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ erscheint.
Warum das Ganze?
Aufgrund der eBay-Änderung erscheint die Widerrufsbelehrung jetzt nicht mehr unmittelbar auf der Angebotsseite. Es gibt derzeit bei eBay 2 Möglichkeiten, zur Widerrufsbelehrung zu gelangen:
Problem: Sowohl bei Möglichkeit 1, als auch bei Möglchkeit 2 wird niemand vermuten, dass sich hinter den Verlinkungen Angaben zum Widerrufsrecht befinden, weil das Widerrufsrecht von der Thematik her überhaupt nicht in diesen Bereich gehört. Zudem müssen beide Links auch aktiv angeklickt werden, um überhaupt zur Widerrufsbelehrung zu gelangen. Und genau das ist das Problem.
Als gewerblicher Verkäufer sind Sie verpflichtet, den Verbraucher bei Fernabsatzverträgen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsrechts in deutlich gestalteter Form zu belehren. Durch die neue Platzierung wird meiner Rechtsansicht nach das sogenannte Deutlichkeitsgebot nicht mehr gewahrt.
Sie müssen dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung klar und verständlich zur Verfügung stellen. Dazu sind nicht nur inhaltliche, sondern auch optische Anforderungen an die Aufmachung zu erfüllen, die ein für einen durchschnittlichen Verbraucher einfaches Auffinden der geforderten Informationen ohne großes Suchen ermöglichen.
Nach der eBay-Änderung ist die Widerrufsbelehrung – anders als bisher – leider nicht mehr so auf der Angebotsseite platziert, dass der Verbraucher zwangsläufig auf sie stoßen muss. Vielmehr verbirgt sich die Widerrufsbelehrung jetzt „versteckt“ hinter Verlinkungen, bei denen aufgrund der Bezeichnung bereits keine Widerrufsbelehrung erwartet wird und welche zudem auch erst aktiv angeklickt werden müssen.
Meiner Rechtsansicht nach wird jetzt nicht mehr transparent auf die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular hingewiesen, bevor der Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt.
Daher rate ich Ihnen, jetzt im Impressum den oben genannten Hinweis aufzunehmen. Das Impressum wird nämlich weiterhin unmittelbar auf der Angebotsseite eingeblendet.
So kann sichergestellt werden, dass jeder Verbraucher direkt auf der Angebotsseite erkennen kann, wo er die Widerrufsbelehrung einsehen kann.
Was ist die Folge, wenn Sie nichts ändern?
Es drohen Abmahnungen. Zudem stünde dem Kunden dann ein auf 12 Monate und 14 Tage verlängertes Widerrufsrecht zu, was Sie gewiss nicht möchten.
Nehmen Sie die Anpassung daher am besten sofort vor. Warum eBay das geändert hat, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Über die juristischen Konsequenzen scheint sich eBay jedenfalls keine Gedanken gemacht zu haben. Das Risiko tragen leider wieder einmal die Händler. Durch die Änderung kann das Abmahnrisiko meiner Ansicht nach aber ausgeräumt werden.
oben genannten Auszug habe ich heute erhalten.
Was ist davon zu halten?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
09-01-2024 09:39 - bearbeitet 09-01-2024 14:04
Hallo @19master71 und Danke, dass du diesen dir zugespielten Auszug mit uns teilst.
Wir haben die Widerrufsbelehrung von der ersten Seite ("Tab") auf der Artikelseite auf die zweite Seite verschoben. Diese heißt daher jetzt auch "Versand, Rückgabe und Zahlung". Das ist allerdings erst ein paar Tage später geändert worden und daher kam die Verwirrung. Durch die angepasste Benennung des Tabs sollte es kein rechtliches Problem geben.
@daduc_345 & @sunrise1605 (*edit) eure Bedenken (auch hier geäußert) bezüglich der Benennung dieses Tabs habe ich an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet.
Liebe Grüße
Miriam
08-01-2024 16:29 - bearbeitet 08-01-2024 16:30
Was ist davon zu halten?
Nichts!
Rechtsanwalt Nico Amereller titelt in einem Blog-Eintrag ›eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung – Handlungsbedarf besteht‹. Festzuhalten ist, dass der Blog-Beitrag fehlerhaft ist! Der Verbraucher wird NICHT unter dem Bereich ›Versand und Zahlung‹ belehrt, sondern unter dem oben genannten Bereich ›Versand, Rückgabe und Zahlung‹.
»Insbesondere hat der Verbraucher keinerlei Veranlassung, die Widerrufsbelehrung unter der Rubrik ›Versand und Zahlung‹ zu vermuten bzw. zu suchen, da das Widerrufsrecht thematisch nicht im Bereich der Zahlung oder des Versandes verortet werden kann«, ist auf dem Blog der IT-Recht-Kanzlei München fälschlicherweise zu lesen.
Entsprechend kommt der Rechtsanwalt auch zu dem falschen Schluss, dass Handlungsbedarf besteht. Warum gerade diese Kanzlei so sehr mit der Angst arbeiten muss, ist unklar.
eBay hat die Rücknahmebedingungen inklusive der Widerrufsbelehrung verschoben. Die neue Darstellung entspricht derselben Anzeigenart, die auch andere Plattformen praktizieren.
“Ich denke, dass sich diese Gestaltung der Belehrung letztlich als ausreichend darstellen wird. Meine Empfehlung: Zwei Händler fechten das aus (Streitwert: 1.000,– Euro) und der Unterlassungsbeklagte verkündet eBay den Streit. Dann kann das bis zum OLG günstig geklärt werden. Und/oder ein Händler, der eine alte Unterlassungserklärung hat, macht eine Vertragsstrafe geltend.”, so Rechtsanwalt Malte Mörger aus Köln.
Ein Handlungsbedarf bei Händlern besteht nicht. Und erst recht ist diese Änderung NICHT ›[…] aus juristischer Sicht mehr als unglücklich‹, schließlich sind die anderen Plattformen bisher auch nicht als ›illegal‹ von Gerichten gebrandmarkt worden.
(Quelle: Wortfilter.de)
08-01-2024 16:42
@perfect-sally schrieb:
Festzuhalten ist, dass der Blog-Beitrag fehlerhaft ist! Der Verbraucher wird NICHT unter dem Bereich ›Versand und Zahlung‹ belehrt, sondern unter dem oben genannten Bereich ›Versand, Rückgabe und Zahlung‹.
zur Ehrenrettung:
- in "Versand, Rückgabe und Zahlung" wurde es erst 3 Tage später umgenannt - zum Zeitpunkt der Feststellung/Umstellung (05.01.) oder dem Malversand hieß es tatsächlich nur "Versand und Zahlung"
Und kein Hinweis mit Rückgabe.
Thema wurde ja hier schon durchgekaut:
https://community.ebay.de/t5/Gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-innen/Felder-zum-Eintragen-des-Impressums-un...
08-01-2024 16:46
@19master71 Hier ist noch was zum lesen.
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/139336-ebay-widerrufsbelehrung-abmahngefahr
Und ein Thread vom 4.1.24 mit Gedanken zu dem Thema.
https://community.ebay.de/t5/Gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-innen/Und-weg-ist-sie-die-WRB/td-p/4783456
08-01-2024 16:50 - bearbeitet 08-01-2024 16:51
Na ja, Rücknahmen, Widerrufsbelehrung siehe Link "Versand, Rückgabe und Zahlung", ist halt nicht die Widerrufsbelehrung. Und dann muss man nochmal klicken um zu lesen.
Finde ich schon berechtigt, die Betitelung ist falsch gewählt von ebay!
19master71 wurde schon bemerkt:
https://community.ebay.de/t5/Gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-innen/Und-weg-ist-sie-die-WRB/m-p/4784202
09-01-2024 08:33
Guten Morgen,
Ich habe derzeit paralell zwei Unternehemen, welche meine Rechtstexte aktuell halten.
Momentan sind wir hier immer noch in einer Grauzone, zumindestens lese ich dies aus dem Statement des Händlerbundes heraus.
Also ganz so einfach und nichts davon halten, steht da noch in den Sternen.
09-01-2024 08:45
Das Problem könnte sein, dass Rechtstext in der heutigen Zeit so verklausuliert und lückenhaft formuliert sind, dass der eigentliche Inhalt zwischen den Zeilen steht 🙂
Wir benötigen mehr Regeln und Gesetze die eindeutig sind.
Ein Jurist interpretiert den Sachverhalt auf seine Art und Weise, der andere hat einen anderen Blickwinkel.
Möglicherweise haben beide Recht.
09-01-2024 09:39 - bearbeitet 09-01-2024 14:04
Hallo @19master71 und Danke, dass du diesen dir zugespielten Auszug mit uns teilst.
Wir haben die Widerrufsbelehrung von der ersten Seite ("Tab") auf der Artikelseite auf die zweite Seite verschoben. Diese heißt daher jetzt auch "Versand, Rückgabe und Zahlung". Das ist allerdings erst ein paar Tage später geändert worden und daher kam die Verwirrung. Durch die angepasste Benennung des Tabs sollte es kein rechtliches Problem geben.
@daduc_345 & @sunrise1605 (*edit) eure Bedenken (auch hier geäußert) bezüglich der Benennung dieses Tabs habe ich an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet.
Liebe Grüße
Miriam
09-01-2024 13:39
Hallo, Miriam!
Es ist ja ganz nett, dass man uns Verkäufer nun leicht verspätet auch darüber informiert hat.
Viel wichtiger aber wäre es doch, alle (potentiellen) Käufer auf den neuen "Auffindort" der WRB zu informieren.
Freundliche Grüße
Michael Utz
09-01-2024 14:56
Danke für die Informationen. Der Königsweg wäre es jedoch, eine Umbennung des Reiters in „Versand, Widerruf/Rückgabe und Zahlung" durchzuführen, damit wäre es für den Kunden übersichtlicher!!
BITTE ÄNDERN!!!
Grüße
Uwe Möller
13-02-2024 20:33 - bearbeitet 13-02-2024 20:35
warum macht ebay überhaupt so einne geisteskranke **bleep**e?!?!
man könnte meinen, Ihr wollt die gewerblichen Händler nun mit neuen "Ideen" komplett verkraulen.
Verstehe nur nicht, wer dann eure ganzen Gehälter bezahlen soll?
Sehr schade und sehr schwache Vorstellung.