26-09-2023 19:35
Hallo,
ich betreibe einen GEWERBLICHEN Handel mit hochpreisigen Gebrauchtartikeln. Ebay nutze ich dabei zum EINKAUF der Artikel. Soweit es sich um Gebrauchtartikel handelt, wende ich später im Verkauf die sog. Differenzbesteuerung an (Berechnung der Umsatzsteuer auf die Differenz zwischen Einkauf- und Verkaufspreis).
Nun hatte ich erstmalig eine Betriebsprüfung durch mein Finanzamt. Und die Prüferin hat mir in fast allen Fällen die Differenzbesteuerung "um die Ohren gehauen", also versagt. Begründung: Zur Anwendung der Differenzbesteuerung bedarf es einer ordnungsgemäßen Ankaufsrechnung, zumindest aber um vollständigen Namen UND Anschrift des Verkäufers. Fehlen diese Angaben muss zwingend Regelbesteuerung, also 19 % auf den VOLLEN Verkaufsbetrag angewandt werden. Was so weit kein Problem wäre, wenn ich auch im Einkauf eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer hätte. Die darf ein Privatverkäufer aber nicht ausstellen. Konsequenz: Die 19 % werden auf den vollen Verkaufspreis berechnet, obwohl meine Marge manchmal nur 10 oder 20 % beträgt.
Jetzt versuche ich bei meinen aktuellen Käufen den Verkäufernamen zu finden, stelle aber fest, dass der nur noch bei gewerblichen Verkäufer aufgeführt ist. Bei Privatverkäufern wird Name und Anschrift nicht mehr genannt. Ich hab's dann bei Paypal probiert, aber auch die geben die Daten nicht mehr raus.
Für mich stellt das mein gesamtes Geschäftsmodell infrage. Wenn ich die Umsatzsteuer nicht mehr auf die Marge, sondern auf den kompletten Verkaufspreis berechnen muss, zerhaut das meine Kalkulation. Dann muss ich die Verkaufspreise ERHEBLICH anpassen, was m.E. nicht mehr funktionieren würde.
Eigentlich müsste jeder Gewerbetreibende, der eBay zum Einkauf gebrauchter Artikel nutzt, das gleiche Problem haben. Ich wundere mich daher etwas, dass dieses Thema hier noch nie diskutiert wurde.
Deswegen meine konkrete Frage:
Wie komme ich bei PRIVATVERKÄUFERN an deren Adresse? Bin ich hier auf Goodwill ( individuelle Anfrage über Chatfunktion?). Oder gibt es hier irgendeinen anderen, offiziellen Weg, den ich bisher noch nicht kenne?
Vielen Dank vorab!
01-10-2023 11:34
es gab vor Jahren schonmal den Test die Verkäuferdaten nicht in der Kaufbestätigung zu übermitteln - allerdings haben sich da nicht wenige beschwert und das Kaufen so lange eingestellt, bis die Daten wieder direkt nach dem Kauf übermittelt wurden ... und auch zu der Zeit haben schon etliche über Paypal oder Kreditkarte mit entsprechendem Käuferschutz bezahlt, sodass jetzt z.B. eine Ausrede "Adresse brauchts nicht wegen Käuferschtz bei Zahlung über ebay" auch nicht wirklich ziehen würde ... mal abgesehen davon, dass man die Adresse direkt über die erweiterte Suche anfordern konnte, ohne dass man sich erst umständlich an den Kundenservice wenden musste
die Adressen sind schlicht und ergreifend direkt jedem Transaktionspartner zu übermitteln, weil dieser auch direkt ein Recht darauf hat ... was natürlich auch für den Verkäufer gilt - auch der hat ein Recht auf die Meldeadresse des Käufers (ladungsfähige Anschrift), nicht nur auf eine Lieferadresse, und das ohne Umweg über den KD
01-10-2023 13:50
Tagchen
"Frische" Beobachtung:
Sofortkauf von einem privaten VK: Keine Daten des VK.
Auktion bei einem privaten VK: Daten des VK.
01-10-2023 14:07
@Anonymous schrieb:Na ja, da steht irgendwas von Daten, die zur Abwicklung und Lieferung erforderlich sind. Die Daten des VK sind dafür natürlich nicht unmittelbar erforderlich.... ebensowenig wie die Telefonnummer des Verkäufers in den meisten Fällen.
Ist es eigentlich noch immer so, dass der Wohnort des Interessenten bei Nachrichten an ein anderes Mitglied angezeigt werden?
Auch nicht logisch, wenn man es ach so genau mit dem Datenschutz nimmt.
Nein, seit die Nachrichten im Kl An Zei gen Stil abgebildet werden (Kopie oder mal eigene Idee?)
wird tatsächlich der Ort des Schreibers nicht mehr unten angegeben.
Mit Klick aufs Profil sieht man je nach Angebot oder Nichtangebot, dasselbe wie drüben.
01-10-2023 14:16
Ich habe tatsächlich abhängig vom Account unterschiedliche Darstellungen von Nachrichten.
01-10-2023 14:17
Schon lustig, was man zustimmen muss:
https://pages.ebay.de/payment/2.0/terms.html#article-8
Wir werden unter Umständen mit eBay verbundene Unternehmen oder externe Dienstleister an verschiedenen Orten einsetzen, die uns bei der Durchführung der Zahlungsabwicklung unterstützen (unter anderem Gesellschaften, die Zahlungen verarbeiten und Auszahlungen vornehmen, die Risikoeinschätzungen oder Compliance-Überprüfungen durchführen, Identitätsprüfungen vornehmen oder Zahlungs- oder Auszahlungsmethoden validieren). Diese Verbundenen Unternehmen oder externen Dienstleister können ihrerseits andere Verbundene Unternehmen oder externe Dienstleister mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragen. In diesem Zusammenhang können wir Ihre Daten an Verbundene Unternehmen oder externe Dienstleister weiterleiten, die wir mit der Erbringung von Leistungen betraut haben. Gelegentlich kommunizieren wir mit Ihnen über das Verbundene Unternehmen, das Ihnen eBay-Dienste bereitstellt. So können Sie beispielsweise von dem Verbundenen Unternehmen über eine einbehaltene Zahlung oder andere Einschränkungen Ihres Kontos informiert werden. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir Verbundene Unternehmen und externe Dienstleister wie oben beschrieben zur Unterstützung bei der Bereitstellung der Zahlungsabwicklung einsetzen dürfen (inklusive des Rechts der Untervergabe von Leistungen (Sub-Outsourcing)), und Sie stimmen zu, dass es im Zusammenhang mit der zugehörigen Übertragung von Daten (z.B. Kontaktinformationen, Kontoinformationen, verkaufsrelevante Informationen) an diese Verbundenen Unternehmen und externen Dienstleister keine Geheimhaltungspflicht gibt.
Und Käufer haben sich deshalb schon beschwert:
Die von uns ausgeführten Zahlungsdienste beinhalten die Verarbeitung der persönlichen Daten Ihrer Käufer, wenn ein Verkauf stattfindet.
Nur die allerwichtigsten beiden Beteiligten sollen im Dunkeln bleiben. Mir fallen da auch die Chinesen ein, bei denen eindeutig "China" hinter dem nick stehen sollte. Würde aber Umsatzeinbußen bedeuten.
01-10-2023 15:44
@Anonymous schrieb:
@Anonymous schrieb:Na ja, da steht irgendwas von Daten, die zur Abwicklung und Lieferung erforderlich sind. Die Daten des VK sind dafür natürlich nicht unmittelbar erforderlich.... ebensowenig wie die Telefonnummer des Verkäufers in den meisten Fällen.
Ist es eigentlich noch immer so, dass der Wohnort des Interessenten bei Nachrichten an ein anderes Mitglied angezeigt werden?
Auch nicht logisch, wenn man es ach so genau mit dem Datenschutz nimmt.Nein, seit die Nachrichten im Kl An Zei gen Stil abgebildet werden (Kopie oder mal eigene Idee?)
wird tatsächlich der Ort des Schreibers nicht mehr unten angegeben.
Mit Klick aufs Profil sieht man je nach Angebot oder Nichtangebot, dasselbe wie drüben.
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der Empfänger bekommt trotz des unsäglichen Messengerstils eine Kopie an die email-Adresse, da steht der Ort des Absenderaccounts immer noch drin
01-10-2023 16:55
An diesem warmsonnigen, schönen Sonntagnachmittag — den genauso angenehm zu erleben ich allen Lesern wünsche — habe ich endlich den Mut gefaßt, Ihnen eine Idee vorzutragen, die mir während des Lesens all der bisherigen Beiträge in den Sinn kam.
Wir alle bekommen in der Zustellung doch jene meist liebevoll gepackte Boxen ausgehändigt, auch „Pakete” genannt, die meist sechs Seiten aufweisen, von denen einer ein Stückchen Papier aufgeklebt ist, das richtige Experten in Versanddingen auch als „Versandetikett” bezeichnen. Auf diesem finden sich die Postanschriften des Empfängers (jene Person, der das Paket in Liebe zugedacht war) und — Achtung! — auch des großherzigen Versenders der Kartonage, die alsbald in fiebriger Erwartung und großer Vorfreude in die stillste Kammer unseres Häusleins getragen wird, das kleine Kunstwerk zu entblättern.
Mein Vorschlag nun: Wie wäre es, wenn wir uns die Postanschrift des Versenders einfach merken oder sie sogar fein säuberlich notieren? Hier kommt uns wiederum die Erfindung der photographischen Aufnahmeapparatur sehr zu Hülf, die in den Dreißiger Jahren des Neunzehnten Jahrhunderts stattfand und uns von einem Bürger der französischen Republik, Louis Daguerre, geschenkt wurde, und die, neben dem Weichkäse, als eine der größten technologischen Errungenschaften des sonst eher verwirrten Franzosenvolkes zu bezeichnen ist.
In bester Dankbarkeit dieses genialen Geschenkes halte ich es seit nunmehr 1997 so (mein erstes Konto hatte ich während meiner Jahre in den USA eingerichtet), daß ich jedes ebay-Paket von allen sechs Seiten photographiere und auch den weitern Vorgang des Auspackens dabei keineswegs undokumentiert lasse.
Auch die Bankverbindungen aller meiner Verkäufer habe ich seit 1997 abgespeichert, deren Adressen und auch alle Korrespondenz mit ihnen. Schon einmal habe ich den deutschen Strafverfolgungsbehörden helfen können, als mir ein Zeugenbefragungsbogen der Kriminalpolizei Mittelhessen, Marburg, zugestellt wurde: Fotos des Paketes, alle Angaben zur Adresse und auch die Kontonummer des Verkäufers konnte ich dem zuständigen Büttel ausliefern (als Dateianhang, nicht über 1 MB). Denn der Poilzei hilft man ja gerne, wenn diese sich anschickt, einen weiterern Schuft-Verkäufer zur Strecke zu bringen.
Natürlich sollte ebay den Käufern die Postanschriften der Verkäufer ungefragt auf dem üblichen Nachrichtenweg übermitteln, wenn es aber wohl nicht anders geht, könnte man doch einfach den Absender dem Paketaufkleber entnehmen.
Meine Frage an Euch: Ist diese Idee zu abwegig, bizarr oder gar politisch inkorrekt?
01-10-2023 17:03
Bizarr finde ich das Bildchen im Avatar und die Tatsache, dass man ein solches Buch lesen UND hören muss, um es jeweils rezensieren zu können.
Leider findet man auf Briefsendungen oft gar keinen Absender.
Zudem müssen Absender und VK nicht identisch sein.
01-10-2023 17:04
01-10-2023 17:08
"Natürlich sollte ebay den Käufern die Postanschriften der Verkäufer ungefragt auf dem üblichen Nachrichtenweg übermitteln, wenn es aber wohl nicht anders geht, könnte man doch einfach den Absender dem Paketaufkleber entnehmen."
Angenommen, jemand möchte ein Geschäft nicht so korrekt abschliessen, dann würde er auch nicht den echten Absender draufschreiben.
Und es gibt auch Dinge, die nicht als Paket kommen, da steht oft kein Absender drauf. Was fahrlässig ist.
Und wenn ich einen Kauf habe, wo alles perfekt gelaufen ist, warum soll ich dann alles davon aufheben?
Die Nachrichten von ebay vielleicht ein Jahr, die Bezahlung habe ich in den Kontoumsätzen, das reicht mir.
Und wenn ein Geschäft gut gelaufen ist, dann ist der Artikel in Gebrauch oder es ist etwas, woran ich mich erfreue.
Dann war das für mich ein guter Verkäufer und ich benötige seine Adresse nicht mehr.
Ich könnte es verstehen, wenn es teure Sachen waren, dass man dann etwas mehr Vorsicht walten lässt und sich etwas mehr und auch länger aufhebt.
02-10-2023 04:40
@wotan_hart schrieb:
...Mein Vorschlag nun: Wie wäre es, wenn wir uns die Postanschrift des Versenders einfach merken oder sie sogar fein säuberlich notieren? ...
...
Auch die Bankverbindungen aller meiner Verkäufer habe ich seit 1997 abgespeichert, ...
...
Meine Frage an Euch: Ist diese Idee zu abwegig, bizarr oder gar politisch inkorrekt?
Viel geschrieben und trotzdem das Wesentliche nicht erfasst.
Was ist, wenn der Versender keinen Absender angibt? Soll es geben. Es soll sogar vorkommen, dass Sendungen überhaupt erst nicht ankommen, auf denen man eine Absenderadresse lesen könnte.
Die Bankverbindung bekommt man im Übrigen auch nicht mehr, seitdem man an Ebay zahlt.
Also, um auf Deine Abschlussfrage zu antworten: Nichts von alledem, sondern einfach nur undurchdacht und unangemessen besserwisserisch.
02-10-2023 12:12
Hallo claudia@ebay
Vielen Dank für deine Antwort.
Es gibt keine datenschutzrechtlichen Gründe, warum mir mein Vertragspartner vorenthalten und erst oder nur auf Anfrage mitgeteilt werden soll.
Da besteht auch keinerlei Verpflichtung für Ebay so zu handeln, im Gegenteil.
Ich habe das Recht, den Namen zu erfahren, ohne Nachfragen, ohne Aufwand, einfach so.
Im übrigen, meiner Meinung nach, sogar bevor bezahlt wurde, denn hier bestünde bereits ein Kaufvertrag nach dem BGB.
02-10-2023 12:28
Schon mal auf die Idee gekommen, dass vor allem die unlauteren Verkäufer gar nicht ihren richtigen Absender aufs Paket schreiben werden?
Davon abgesehen, wer viel Zeit hat, kann deiner Vorgehensweise folgen, ich für meinen Teil habe besseres zu tun 😉
02-10-2023 13:53
@hasjana schrieb:
@Anonymous schrieb:
@Anonymous schrieb:Na ja, da steht irgendwas von Daten, die zur Abwicklung und Lieferung erforderlich sind. Die Daten des VK sind dafür natürlich nicht unmittelbar erforderlich.... ebensowenig wie die Telefonnummer des Verkäufers in den meisten Fällen.
Ist es eigentlich noch immer so, dass der Wohnort des Interessenten bei Nachrichten an ein anderes Mitglied angezeigt werden?
Auch nicht logisch, wenn man es ach so genau mit dem Datenschutz nimmt.Nein, seit die Nachrichten im Kl An Zei gen Stil abgebildet werden (Kopie oder mal eigene Idee?)
wird tatsächlich der Ort des Schreibers nicht mehr unten angegeben.
Mit Klick aufs Profil sieht man je nach Angebot oder Nichtangebot, dasselbe wie drüben.
《》《》《》《》《 》
der Empfänger bekommt trotz des unsäglichen Messengerstils eine Kopie an die email-Adresse, da steht der Ort des Absenderaccounts immer noch drin
Stimmt, wo ist der Datenschutz vor Geschäftsabschluss:
• | Standort: XXX, Deutschland |
• | Angemeldet seit: XX.XX.XX |
• | 100% positive Bewertungen |
02-10-2023 23:37
Auch zu beachten die beabsichtigte bzw. in Erwägung gezogene Visualisierung des Artikelstandortes bei Abholung.
Dazu wurde auch noch nicht bekanntgegeben,
- ob das vor Verkauf oder erst nach einer Zahlung passiert.
- Ob das mittels google z.B. erfolgen soll.
- Ob zu der Visualisierung nur die bekannte PLZ herangezogen wird, oder tatsächlich die genaue Adresse des Artikelstandortes.
Dabei nicht zu vergessen, dass manch ein Verkäufer die Abholung nicht direkt zuhause organisieren, sondern dazu lieber eine öffentliche Adresse verwenden möchte.
Bei Gegenständen von hohem Wert aus einer Sammlung vielleicht gar nicht so abwegig.
14-10-2023 19:03
Die Adressdaten sind bei ebay schon vorhanden, auch wenn Sie von ebay selbst mit den herkömmlichen Mails nicht immer bereitgestellt werden. Über die API sind sie präsent. Entweder selbst etwas programmieren (lassen). Oder ein Drittanbietertool nutzen. Ich habe seit Jahren den Bayorganizer von Aborange und da bekommt man alles Wichtige für Käufe und auch Verkäufe bereitgestellt.
Hier mal ein Beispiel (beliebig anpassbar) für eine Kauf von mir bei Privat:
06-11-2023 01:18
Ist mir auch schon aufgefallen, dass ich bei Käufen keine Adresse des Verkäufers mehr von Ebay
bekomme. Ich kann dann meine Rechte - wenn etwas mit dem Kauf oder dem Verkäufer nicht stimmen sollte - ausserhalb von Ebay gegenüber dem Verkäufer nicht durchsetzen, letztlich bezahle ich an jemand, von dem ich weder Namen noch Anschrift kenne. Ich denke, dass ich unter dieser Voraussetzung nicht mehr bei
Privatverkäufern bei Ebay kaufen werde.
06-11-2023 08:12
@ralfsebastian schrieb:Ist mir auch schon aufgefallen, dass ich bei Käufen keine Adresse des Verkäufers mehr von Ebay
bekomme. Ich kann dann meine Rechte - wenn etwas mit dem Kauf oder dem Verkäufer nicht stimmen sollte - ausserhalb von Ebay gegenüber dem Verkäufer nicht durchsetzen, letztlich bezahle ich an jemand, von dem ich weder Namen noch Anschrift kenne. Ich denke, dass ich unter dieser Voraussetzung nicht mehr bei
Privatverkäufern bei Ebay kaufen werde.
@ralfsebastian Es scheint hier tatsächlich unterschiedlich zu laufen. Manche sehen die Adresse bei der Kaufbestätigung und manche nicht.
Ein Manko, dass nicht nachvollziehbar ist. Wer was kauft und spätestens bei der Bezahlung, sollten beide Geschäftspartner wissen, mit wem sie es zu tun haben. Auch da mischt die ebay unerklärlicherweise ein.
Wie kann es sein, wenn ein Problem auftritt, dass ein Käufer dann bei ebay der Verkäuferadresse nachrennen muss?
Ich finde das auch nicht in Ordnung.
06-11-2023 14:11
hatte es in #28 schon geschrieben ... kann es am eMail-Format liegen? man kann ja zwischen html (bzw. jetzt "mit Grafiken" genannt) und nur-Text wählen oder oder oder ?
hatte die Tage was von privat ersteigert, da war - wie auch in anderen Kaufbestätigungen, egal ob privat oder gewerblich, egal ob Auktion oder SK - Name und die Adresse mit drin, auch vor der Bezahlung
01-12-2023 11:51
Ohne gegenseiteige Adresse kommt kein rechtskräftiger Kaufvertrag zu Stande!
Ein Kaufvertrag enthält in der Regel die folgenden Elemente: