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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

Als privater Verkäufer verkauft man doch hauptsächlich Sachen, Bekleidung, Schuhe, Sachen aus dem Haushalt, also alles Gebrauchsgegenstände, die eben auch schon gebraucht sind. Bei einer großen Familie kommt man da mit 30 Teilen und 2000 € im Jahr nicht aus. Es sind ja alles gebrauchte Sachen, die einmal viel Geld gekostet haben und bei einem Verkauf vielleicht 10 oder 20 % vom Neupreis erzielen.

Jetzt frage ich mich, wie das Finanzamt diese Verkäufe behandelt?  Es wird ja kein Gewinn erzielt, sondern eigentlich nur Verlust.

Man schreibt sozusagen nur rote Zahlen, dann müsste man ja eigentlich vom Finanzamt etwas zurückbekommen. (Scherz 🤣)

Für den Müll sind die Sachen aber alle viel zu schade, also was soll man sonst damit machen?

 

Nachricht 1 von 16
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15 ANTWORTEN 15

Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

Du wirst deinen Gewinn ab einem gewissen Betrag bei Deiner Einkommensteuererklärung mit angeben müssen.Wenn Du noch alle Kaufbelege hast wird dir das Finanzamt vielleicht glauben,das du Verlustgeschäfte machst.

Für mich sind deine Artikel zu hochwertig und teilweise ja auch brandneu und einfach zu viele um in einem normalen Haushalt anzufallen.

 

 

Nachricht 2 von 16
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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

 

Wenn gebrauchte Sachen aus dem persönlichen Hauhalt verkauft werden, wird es eher keine Probleme geben mit dem Finanzamt.

 

Die haben es eher auf solche Verkäufer abgesehen, die Neuware verkaufen und/oder in solchen Mengen, die in einem normalen Haushalt nicht üblicherweise vorkommen.

 

Nun kannst du dir aussuchen, zu welcher Kategorie du gehörst.

Solltest du dich falsch entschieden, wird dir dein Finanzamt das dann schon sagen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 3 von 16
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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

Sorry, aber es ist doch kein Gewinn wenn ich eine MarkenLederhose, die mal vor Jahren einige hundert Euro gekostet hat und sie heute für 100€ verkaufe. Und ja, ich habe hochwertige Sachen, (ich kaufe halt nix bei Primark und Co.) aber wenn man mal "rausgewachsen" ist, oder die unbequemen Schuhe nur im Schrank stehen, was soll man sonst damit machen? Wegwerfen ist auch keine Lösung!

Nachricht 4 von 16
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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

Warum man als Erwachsener aus der Kleidung rauswächst, ist mir ein Rätsel.

Aber ansonsten ist die Sache relativ einfach : Ab 30 Verkäufen und

mehr als 2000.-€ geht eine Meldung an das Finanzamt raus.

Ob dann wirklich Steuern zu zahlen sind, entscheidet das Finanzamt.

Denken ist wie googeln ... nur krasser !
Nachricht 5 von 16
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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€


 
 

"Warum man als Erwachsener aus der Kleidung rauswächst, ist mir ein Rätsel."

 

Na wegen der vielen ,gemeinen Kalorien , in die B r e i t e geht immer !😂

 
Nachricht 6 von 16
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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

Da kann Ebay ja nix dafür wenn unser Staat so entscheidet .

Bei manchen , einigen , vielen mag es berechtigt sein .,

das hier das FA mal genauer nachschaut .

denn was hier manche  als " Private " im Angebot haben -Wahnsinn !

Sicher wird es auch manchen erwischen der nur ab und zu mal etwas mehr verkauft ,

Sammlung ,Erbschaft oä. aber das läßt sich dann bestimmt abklären .

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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

Dann hoffen wir mal, dass du auch schön die Rechnungen aufgehoben hast, damit es einen Nachweis gibt wenn das Finanzamt tatsächlich auf dich zukommen sollte.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 8 von 16
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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€


@miss-chili612  schrieb:

Warum man als Erwachsener aus der Kleidung rauswächst, ist mir ein Rätsel.

Aber ansonsten ist die Sache relativ einfach : Ab 30 Verkäufen und

mehr als 2000.-€ geht eine Meldung an das Finanzamt raus.

Ob dann wirklich Steuern zu zahlen sind, entscheidet das Finanzamt.


@miss-chili612 

man wächst mit zunehmendem Alter nicht mehr nach oben, sondern nach vorne.

Solltest du eine Gewichtsreduktion per Diät mal versucht haben weißt du auch das du eventuell irgendwo Pfunde verlierst, ab nicht unbedingt da wo du sie loswerden möchtest.


"Hier könnte Ihre Werbung stehen."

Nachricht 9 von 16
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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

EstG §23:

>>>

(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind

[...]

2.

Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;
<<<

Die vor 2 Jahren gekaufte Alufelge, der 3 Jahre alte Toaster und die 5 Jahre alte Waschmaschine sind also raus, bzw der "Gewinn" nicht steuerpflichtig. Gewinn auch nur, wenn der ursprüngliche Kaufpreis niedriger als der Verkaufpreis war!  Denn:

>>>
(3) 1Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits
<<<

Das Küchensieb, der Turnschuh und das Smartphone sind komplett raus, weil "Dinge des täglichen Gebrauchs".

Ganz ehrlich: Das FA wird da kein Faß aufmachen. WENN man in de Tat eher "privat" verkauft. Gegenbeispiel: Hier gibts einen, der bei [woaanders] regelmäßig (!) aufgearbeitete Twingos verkauft. So 5 bis 10 pro Jahr. DER sollte a mit dem FA klar sein und b gewahr sein, dass sein "Gewährleistungsausschluss" definitiv nicht zieht 😉
Nachricht 10 von 16
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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

Vorab - bei bestehenden Anbietern (die schon vor 2023 registriert waren), wurde von eBay für das Jahr 2023 noch gar nicht geprüft bzw. gemeldet.
Von eBay würde also ggf. für das Jahr 2024 bei Erreichen der bekannten Grenzen dann im Januar 2025 an das BZSt. gemeldet.

In Bezug auf die möglichen steuerlichen Auswirkungen gibt es inzwischen bei den Landesfinazämtern oft schon Informationen; hier z.B. aus NRW - so aber ähnlich vermutlich auch in anderen Bundesländern.

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/plattformen-steuertransparenzgesetz

"Sind private Veräußerungsgeschäfte einkommensteuerpflichtig?

Hier gilt der Grundsatz, dass private Veräußerungsgeschäfte von insgesamt unter 600 Euro jährlich in jedem Fall steuerfrei sind. Übersteigt der Gewinn diesen Betrag, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig (Freigrenze).
(...)

Höhere Gewinne aus Veräußerungsgeschäften sind grundsätzlich steuerpflichtig. Das gilt allerdings nicht für die gelegentliche Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel:

  • getragene Kleidung
  • gebrauchte Bücher
  • genutzte Inneneinrichtung oder Ausstattung

Diese Verkäufe fallen nicht unter die Steuerpflicht.
(...)

Zudem sind Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur dann steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr beträgt. Was länger gehalten wurde, kann steuerfrei veräußert werden.
(...)"


Deine Frage "Jetzt frage ich mich, wie das Finanzamt diese Verkäufe behandelt? " sollte vermutlich damit beantwortet sein.

Wenn also ggf. eine Meldung erfolgte und in der Steuererklärung bzgl. möglicher privater Veräußerungsgewinne nichts ausgeführt würde, könnte das Finanzamt evtl. mal bei jemandem nachfragen. Für diesen Fall sollte man am besten nachhalten können (z.B. mit Quittungen), unter eine obigen Ausnahmen zu fallen. 


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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

Das ist mal eine Antwort mit der man was anfangen kann 😉 DANKE 👍🙏

Nachricht 12 von 16
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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

 

Ich verstehe die Welt nicht. 

Voriges Jahr war ein freudige Nachricht von der eBay bekommen, dass wir kostenlose Sachen verkaufen, das ist ja wunderbar. 

Gut ... Strom, Gas, Benzin, Lebensmittel, alles teurer geworden und kein Budget mehr da. 

Gut, wir haben uns entschieden, die nicht mehr benutzten, aber noch gute Sachen, die solange rum gelagert sind,  zu verkaufen und den Umsatz können wir die Rechnungen ausgleichen.  Wir denken auch, Umwelt ist auch sehr wichtig, man sollte auch nicht viele gute Sachen in den Müllhalden landen!   

Außerdem , ich bin kein geschäftlicher Verkäufer, sondern nur privat, alles was wir im Haushalt haben und nicht mehr brauchen, dann zu verkaufen. 

Und nun bin ich überrascht, ich muss mein Steueridentifikationsnummer abgeben und ich soll die Steuer für den Staat zahlen. Was soll das, sie machen uns kaputt? Was macht der Staat den Steuergelder ?

 

Ne ne ne, das darf es nicht sein. 

 

 

Nachricht 13 von 16
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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

@hamster6015 

 

Lesen und verstehen wäre jetzt hilfreich gewesen 😉

 

Du magst zwar aufgrund der Anzahl deiner Verkäufe gemeldet werden müssen, bei SK-Angeboten wie bei dir - und da lehne ich mich jetzt mal weit aus dem Fenster - von 1, 2 oder 3 Euro wird es zu keiner Steuerpflicht kommen.

 

Das Augenmerkt der Bundeszentrale für Steuern liegt eher auf PVK welche innerhalb kurzer Zeit ein Dutzend nagelneue Iphones oder ähnliches in der Preisklasse anbieten - und da ist meiner unbedeutenen Meinung nach das PStTG mehr als gerechtfertigt !

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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

Ja ,aber - jeder kennt den Spruch :

Die Kleinen hängt man

die Großen läßt man laufen .

wir werden sehen was da noch auf uns alle zukommt.

Nachricht 15 von 16
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Neues Gesetz Finanzamt 2.000€

@drosendorfer 

 

Mag sein, ich für meine Person habe jedoch den ganzen Zirkus mit dem Ergebnis "Finanzamt stellt die Sache ein" schon einmal durchgemacht, von daher erlaube ich mir ein kleines Urteil fällen zu können 🤗

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