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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@Anonymous  schrieb:

@Anonymous  schrieb:

Hallo zusammen,

 

habe gerade mit Ebay Telefoniert und es würde mir gesagt dass Ebay von sich aus Stand heute 01.02.2023 keine Auskünfte an Finanzamt über Verkäufe tätig, auch wenn die über die grenze von 30 Produkten oder die 2000 € sind und nicht machen wird.

 

Schönen Tag euch allen 😀

 


EBAY wird wohl künftig  dein kleineres Problem sein 😉


 

Oha, allerdings, alles "brandneu"  😃

Da erwischt es dann auch wieder den richtigen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 721 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Und das glaubst du jetzt, weil es dir gerade passt? 

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 722 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Anonymous
Nicht anwendbar

@aufnimmerwiedersehen1  schrieb:

😀

 


 

 

 

Und außerdem wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.

 

 


Bei 90 "brandneuen" Artikeln kann man sich als "Privater"  aber leicht den Mund verbrennen.

Nachricht 723 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

"Da ist der Wunsch der Vater des Gedankens."

 

oder Selbstmedikation gegen unerwartete  Schweiß ... ähhhh Transpirationsausbrüche 

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 724 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wers glaubt, ich nicht. 😂

Nachricht 725 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wahrscheinlich ein Supporter, der noch keine Ahnung hat oder noch nicht geschult/informiert wurde.

Oder sollen die vielleicht gar nicht sagen, was Sache ist  🤔

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 726 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Bei 90 "brandneuen" Artikeln kann man sich als "Privater"  aber leicht den Mund verbrennen.

 

Man kann immer nur wieder feststellen, viele outen sich so wie sie es am "besten" können.

Da erst ein Monat vergangen ist, kann der eine oder andere "PVK" doch noch in sich gehen und was ändern.

Wollen sie das? 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 727 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wie soll das eigentlich gehen wenn ich mein Auto bei **bleep** inserieren

Gebrauchtwagen

Das alles persöniich und Bar

Nachricht 728 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@Anonymous  schrieb:

Hallo zusammen,

 

habe gerade mit Ebay Telefoniert und es würde mir gesagt dass Ebay von sich aus Stand heute 01.02.2023 keine Auskünfte an Finanzamt über Verkäufe tätig, auch wenn die über die grenze von 30 Produkten oder die 2000 € sind und nicht machen wird.

 

Schönen Tag euch allen 😀

 


Hallo @Anonymous! Wir haben uns das aufgezeichnete Gespräch soeben angehört und werden nochmals nachschulen.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), durch welches die als „DAC 7“ bezeichnete Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 umgesetzt wird.

eBay fällt als EU-Online-Marktplatzbetreiber unter dieses Gesetz und wird dementsprechend bestimmte personen- und transaktionsbezogene Daten seiner Nutzer an die zuständigen Steuerbehörden melden. Die Meldungen erfolgen jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr und erstmals im Januar 2024.

Betroffene Verkäufer*innen erhalten von eBay ebenfalls im gleichen Zeitraum eine Kopie der sie betreffenden Informationen, die wir für den entsprechenden Zeitraum an das BZSt gemeldet haben.

Weitere Fragen dazu beantworten wir gerne 🙂.


Liebe Grüße
Miriam

Wegen Krankheit heute leider abwesend.

⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay

Nachricht 729 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ohwe! Da ist aber dann wirklich zügig und dringend das Personal zu schulen. Solche Fehlinformationen darf es nicht geben! 

Das eBay nicht aktiv informiert, liegt nahe und kann dem Nutzer abverlangt werden. Das eBay aber Fehlinformationen auf aktive Nachfrage liefert, ist unter Umständen dann tragisch! 

 

Liest ja nicht jeder Nutzer hier mit und auch nicht jeder postet vom Gesprächsverlauf, wie jetzt hier - glücklicherweise - geschehen! 

Eure Nutzer verlassen sich auf die Richtigkeit Eurer Angaben, ganz besonders, wenn es hier letztlich dem Nutzer zum Nachteil gereicht wird. 

 

Kann das Lachen des Finanzbeamten schon fast hören, wenn jemand auf Nachfrage sagt: "Ebay hat gesagt, dass das PStTG bei deren Plattform nicht umgestetzt wird, ich hatte extra angerufen."

 

Ob ihr dann auch nochmal in die Aufzeichnungen hört, um den Nutzer zu entlassten und den "Schaden" reguliert? 

Nachricht 730 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@erd-b6 

 

Ohwe! Da ist aber dann wirklich zügig und dringend das Personal zu schulen. Solche Fehlinformationen darf es nicht geben! 

 

Also ich sehe das jetzt nur von der Seite eines Arbeitnehmers, der jetzt eine falsche Auskunft gegeben hat.

Wer weiß, wielange derjenige auf diesem Platz sitzt und solche Dinge passieren vemutlich tagtäglich ganz oft in Deutschland. Und derjenige vom eBay Support wird das jetzt mit Sicherheit immer richtig sagen.

Wer keine Fehler macht, der werfe den ersten Stein.

 

Kann das Lachen des Finanzbeamten schon fast hören, wenn jemand auf Nachfrage sagt: "Ebay hat gesagt, dass das PStTG bei deren Plattform nicht umgestetzt wird, ich hatte extra angerufen."

Ob ihr dann auch nochmal in die Aufzeichnungen hört, um den Nutzer zu entlassten und den "Schaden" reguliert? 

 

Aber: keiner wird aus allen Wolken fallen, siehe die Antwort  von der eBay MA Miriam aus der heutigen Fragestunde.

 

Ja, wer unter die Meldepflicht fällt, wird von eBay benachrichtigt, wenn diese Werte erreicht wurden.

eBay fragt nach deiner steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.), sobald die Umsätze auf eBay 2.000 € oder mehr nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern betragen, oder wenn du 30 oder mehr Verkäufe im Kalenderjahr tätigst und teilt dem Bundeszentralamt für Steuern die gesetzlich vorgeschriebenen Daten dann einmal jährlich mit.

 

https://community.ebay.de/t5/eBay-Fragestunde/Willkommen-zur-allgemeinen-eBay-Fragestunde-am-01-02-2...

 

Und wenn VK die Mitteilung bekommen, daß die Werte erreicht sind, dann können sie immer noch handeln und die Reißleine ziehen. Und spätestens mit der Mitteilung durch eBay weiß dann jeder Verkäufer, daß es ein neues Gesetz gibt.  

 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 731 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Dem kann ich auf ganzer Line zustimmen! Nobody is perect!

Die angesprochene Benachrichtigung schiebt hier dann die Kuh vom Eis. 

Bleibt also zu hoffen, dass das wirklich proaktiv passiert.

Nachricht 732 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@erd-b6  schrieb:

Dem kann ich auf ganzer Line zustimmen! Nobody is perect!

Die angesprochene Benachrichtigung schiebt hier dann die Kuh vom Eis. 

Bleibt also zu hoffen, dass das wirklich proaktiv passiert.


Super, daß du das auch so siehst.

 

Im Forum wird es zu spüren sein, wenn die ersten Benachrichtigungen raus sind. Ich denke, da muß man vermutlich gar nicht mehr so lange auf Threads hier warten.

Schaun mer mal......

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 733 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

"Im Forum wird es zu spüren sein, wenn die ersten Benachrichtigungen raus sind. Ich denke, da muß man vermutlich gar nicht mehr so lange auf Threads hier warten.

Schaun mer mal.."

 

😏ich freue mich jetzt schon :

In Anlehnung an ein großes deutsches Magazin

>>>> Worte für die Ewigkeit

- wieso hat mir keiner was gesagt?

- Frechheit, wie hier mit langjährigen Verkäufern umgegangen wird

- immer auf die Kleinen und die da oben können machen, was sie wollen

- wenn das nicht rückgängig gemacht wird, kündige ich!

-ich werde hier nichts mehr kaufen...

-ist das alles rechtens?

-wir sollten unbedingt eine Sammelklage machen

- an allem sind nur die Grünen schuld

 

ich weise hiermit daraufhin, daß ich eine satirische Ader besitze und der Text derselben entsprungen ist...

😁

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 734 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

wieso hat mir keiner was gesagt?

- Frechheit, wie hier mit langjährigen Verkäufern umgegangen wird

- immer auf die Kleinen und die da oben können machen, was sie wollen

- wenn das nicht rückgängig gemacht wird, kündige ich!

-ich werde hier nichts mehr kaufen...

-ist das alles rechtens?

-wer macht bei einer Sammelklage mit?

- an allem sind nur die Grünen schuld

 

Das muss an die Pinnwand und dann kommen die Striche dahinter, was eintrifft.....😂

 

Ich wette auf jeden Fall nicht dagegen, daß es so kommen wird.🤣

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 735 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Köstlich @dmary56 😂

Nachricht 736 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

guten Morgen.....

 

Wenn wir schon bei der Satire sind.....

 

Einige heben  sich ihr Grab selbst aus......

 

OIP (16).jpg

 

Nachricht 737 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich habe heute mal diesen Abrechnungsbericht heruntergeladen von ebay. Eigentlich ganz gut gemacht, denn man könnte diesen für das FA auch benutzen. Bin also bei 2100 Euro ca. schon wo Gebühren abgezogen wurden. Was mich allerdings wundert denke mal die Punkte die man bekommt werden nicht als Gebühr abgezogen. Somit ist die Verkaufssumme höher weil du ja geldwerten Vorteil hast.

 

Was aber schade ist, dass man die gekauften Versandetiketten nicht sieht. Diese sind bei mir 0,00 und ich habe fast alle Etiketten hier gekauft über eBay. Wäre natürlich schön wenn das abgezogen wird, also ich nicht jetzt manuell alles raussuchen muss.

 

Was ich auch schade finde ist, dass die Artikel die man verkauft hat nicht als GEBRAUCHT angezeigt werden, also kein Zustand zu sehen. Also grundsätzlich wäre dieser Abrechnungsbericht eine gute Möglichkeit fürs FA zu verwenden, wenn dann eben die Versandetiketten mit einberechnet werden UND wenn man sieht ob die verkauften Artikel mit Zustand NEU oder Gebraucht verkauft wurde. Und dann eine Funktion zum Excel oder csv download würde die Arbeit erleichtern (könnte man eine Spalte mit Kaufpreis reinmachen und dann den Gewinn/Verlust kurz berechnen...)

 

Werde trotzdem weiter verkaufen, ich habe nichts zu verbergen und ich mach auch keinen Gewinn. Ich will das Zeug weghaben. Also stellt sich mir immer noch die Frage. Um was geht es jetzt genau für mich persönlich. Möchte man mich als gewerblich ansehen weil ich viel verkaufe (aber auch viel KAUFTE), möchte man Spekulationssteuer kassieren (wenn ja ich habe das Zeug schon seit weit über einem Jahr, sind Artikel die bis zu 30 Jahre alt sind) oder möchte man Umsatzsteuer (weil ich ja so viel Menge habe?). Ich verkaufe weiterhin nur Sachen aus meiner Modellbahnsammlung und Kram den wir hier haben Klamotten, Elektrozeug nichts neues alles gebraucht und ich verkaufe für meine Kinder und Frau mit. Weil die es nicht wollen (und auch nicht können). Mache mir eigentlich keinen Kopf das ich irgendwie etwas unrechtes mache, habe den Kram ja auch bezahlt und NEIN ich habe wenig bis keine Belege. Egal. Prost

 

Nachricht 738 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

Also stellt sich mir immer noch die Frage. Um was geht es jetzt genau für mich persönlich. Möchte man mich als gewerblich ansehen weil ich viel verkaufe (aber auch viel KAUFTE), möchte man Spekulationssteuer kassieren (wenn ja ich habe das Zeug schon seit weit über einem Jahr, sind Artikel die bis zu 30 Jahre alt sind) oder möchte man Umsatzsteuer (weil ich ja so viel Menge habe?).

 


 

Haloo @kingofreude ,

ich behaupte einfach mal: Weder - noch - noch !

 

Ich denke vielmehr, es geht dann um die Einkommenssteuer.

Und wie schon oft erwähnt:

Sollte man aus Versehen noch Rechnungen übrig haben,

oder die Artikel so alt sein, dass aufgrund von Schätzungen gerechnet werden könnte,

wäre unter Umständen nur der Gewinn dann einkommenssteuerpflichtig.

 

Aufgrund der Progression bei weiteren Einkommen könnte das schon einen guten Anteil verschlingen. Aber nur den eigenen Geldbeutel betrachtend bleibt immer noch mehr übrig als beim Verschenken oder Entsorgen.

 

Zumal ich immer wieder denke:

Als man sein Hobby begann, dürfte sich kaum einer Gedanken über eine gewinnbringende Veräußerung nach zig Jahren gemacht haben. In der Regel dürfte das Geld als "abgeschrieben" betrachtet worden sein.

Weil der gezogene Nutzen die Freizeitgestaltung, das Abspannen von Arbeit und / oder Familie oder gar die gemeinsam mit Freunden und Familie verbrachte Zeit war.

 

Nun kann man seit wenigen Jahrzehnten diese Sammlung ohne Regen und Kälte von zuhause aus verkaufen,

man gewöhnt sich daran,

und stellt nun den Anspruch, dass es schon immer so war und immer so bleiben möge?

 

Wie immer verderben die Preise diejenigen, welche nicht in der Lage sind sich selbst ein wenig zurückzunehmen.

Würde ein Jeder nur seine eine Modellbahn-, Münzen-, Bierdeckel- oder Sonstwas-Sammlung hier verkaufen, wäre kaum jemand auf staatlicher Seite auf diese aktuelle Idee gekommen.

 

Es gibt aber immer wieder genug Nimmersatte, die sich an ein kleines Erfolgserlebnis gewöhnen und immer mehr haben müssen. Bis alle Hemmschwellen und Grenzen fallen.

 

Das kann man ohne weiteres auf die Silvesterknaller übertragen:

Würden alle nur das lizensierte Feuerwerk im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten zwischen 31.12. 18°° bis zum darauffolgenden Morgen verbrennen, unter Einhaltung der Abstände und Hinweise "Nicht auf Personen zielen" etc.,

gäbe es die aktuelle Diskussion um ein pauschales Verbot gar nicht.

 

Hier hieße es nun:

Würden alle nur die staatlich festgelegten Freigrenzen oder den Rahmen der ges. Gegebenheiten zu der Definition "gewerbliches Handeln" oder Hinzuverdienst beachten,

gäbe es auch hier die Diskussion um ein pauschales Melden an den Zentral-Fiskus vermutlich gar nicht.

 

Vielen Dank also an diejenigen gewerblichen Anbieter, die hier mit privatem Konto einen Teil ihrer Einnahmen völlig ungeniert am Fiskus vorbeisteuern,

oder an diejenigen privaten Anbieter, die bislang glaubten den Fiskus und die Gemeinschaft als verkappte Neuwarenanbieter und als Hersteller eigener Ware unbehelligt schädigen zu können.

 

Es ist aber auch zu schade, dass die selbstgestrickten Topflappen alle schon in der Nachb**Autsch**aft verkauft wurden und nunmehr die weltweite Expansion so jäh gestoppt wird. 😁

Nachricht 739 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich würde es wirklich begüßen, wenn man einfach auf den Verkauf von gebrauchten Sachen eine gewisse kleine Steuer abziehen würde. Paypal zieht Gebühren ab, ebay zieht Gebühren ab. Warum nicht auch gleich eine Steuer für Privatverkäufe.

 

Mir geht es gar nicht drum, da rumzumeckern und mich darüber aufzuregen, dass ich bei Verkauf mit Verlust noch einen Abzug bekomme vom FA. Ich will nur das alles ordnungsgemäß abläuft.

 

Weil für mich wäre das wirklich auch eine Bremse weniger zu kaufen. Was ja eigentlich auch keiner will. Konsum soll ja angetrieben werden, Geschäfte laufen, Mitarbeiter müssen nicht gekündigt werden wenn zumindest Handelsbetriebe laufen usw.

 

Der große US Riese entlässt wegen der nachlassenden Konsumfrage Mitarbeiter. Galeria KHof macht Filialen zu. Ok liegt daran, dass alles teurer wird oder zumindest vieles und viele es sich nicht mehr leisten können oder wollen.

 

Aber was mich einfach nervt ist zusätzlicher Aufwand. Sollen sie doch ein paar Prozent beim Verkauf nehmen, der Staat Pauschal. Ich will nur keinen Aufwand mit Listen, Erklärungen, Rechnungen usw. Gegenüberstellen, Rechtfertigen (evtl).

 

Hier auch so ein Beispiel aus der Praxis. Wir haben einen Multifunktionsgerät Drucker, Scanner Kopierer. Kostete 260 Euro statt 380 Euro - war ein Angebot, leider nach 1,5 Jahren ein Defekt zieht nix mehr ein. Hatte im Handel gekauft, ja dummerweise Rechnung nicht gefunden.

 

Müsste ich in meinen Posteingang schauen welcher Online-Anbieter es war. Wollte ich nicht. Vor allem will ich so eine Boulette von Gerät nicht irgendwo hin senden zur Reparatur, also steht hier erstmal und war nur noch zum Scannen funktional.

 

Habe erstmal einen anderen Drucker gekauft war auch statt 350 auf 250 runtergesetzt aber leider hatte der keine Scan/Kopierfunktion. Habe also mit dem alten kaputten gescannt, auf USB kopiert und mit dem anderen Drucker gedruckt. Da sind nun die Toner alle, die Toner alleine kosten 450 Euro.

 

Hmm. Also habe ich gestern nach dem Modell was ich für 260 Euro gekauft hatte geschaut und das Teil kostet jetzt 560 !! Euro. Es war damals billiger also statt 380 eben mit Rabatt, aber niemals so einen Neupreis.

 

So nun habe ich es gekauft, weil ich drucken muss und das Gerät grundsätzlich gut fand. Dann habe ich nun drei Geräte hier und zwei können wieder weg.

 

Das ich ein neues kaufen musste für 560 Euro weiss das FA nicht, dass ich aber zwei solche großen Geräte verkaufe (und hoffe dann noch 400 für beide zu bekommen) muss oder wird dann wegen der Obergrenze gemeldet werden.

 

Bei KA würde es nicht gemeldet werden, weil es Abholung ist, bei ebay hier wäre es dann aber ein normaler Verkauf von zwei Geräten wo ich Verlust mache. Alles zusammen im Kopf bedeutet es mir Stress. Habe schon genug Ärger mit den Geräten, will sie weghaben und sie sind ja nicht wertlos. Aber ich mache Verlust und habe im Hinterkopf "Ich muss es erklären" oder die Belege aufbewahren.

 

Weil es kann ja sein, dass ein Gerät 180 Euro kostete und ich es dann für 200 Euro verkaufe, also sogar pro Gerät 20 Euro Gewinn mache. So ist es aber nicht. Ich habe die Belege nicht mehr. Ich will auch keine Belege. 

 

Wie gesagt ein pauschaler Abzug ans FA ob es nun gerechtfertig wäre oder nicht, würde es für mich einfacher machen.

 

Du schreibst: 

Als man sein Hobby begann, dürfte sich kaum einer Gedanken über eine gewinnbringende Veräußerung nach zig Jahren gemacht haben. In der Regel dürfte das Geld als "abgeschrieben" betrachtet worden sein.

Weil der gezogene Nutzen die Freizeitgestaltung, das Abspannen von Arbeit und / oder Familie oder gar die gemeinsam mit Freunden und Familie verbrachte Zeit war.

 

und:

Nun kann man seit wenigen Jahrzehnten diese Sammlung ohne Regen und Kälte von zuhause aus verkaufen, man gewöhnt sich daran, und stellt nun den Anspruch, dass es schon immer so war und immer so bleiben möge?

 

Und genau so sehe ich das ja. Was spricht dagegen? Wieso werde ich gefühlt "kontrolliert" wenn ich was verkaufe, aber kaufen kann wie ich lustig bin. Ich gehe in Shops, gebe mein Gehalt aus, ich lass mich von Katalogen blenden "das will ich haben" und nehme Schulden auf dafür was auch immer. Da kräht kein Hahn, aber wenn ich nach Jahren das wieder weghaben will, da wird dann genau geschaut?

 

Ich verstehe es nicht - oder sehe ich da was falsch?

 

Ich gebe über Jahre Unsummen aus, und möchte zumindest einen Bruchteil davon wiederbekommen. Und auch wenn ich Gewinn erziele. Ist das wirklich Gewinn? Was ist mit der Inflation, das was ich früher für 100 DM gekauft habe bei einem Einkommen von 1200 DM im Monat war schon sehr teuer.

 

Was ich früher mir leisten konnte kann ich mir heute nicht mehr leisten. Ist das dann also ein Gewinn wenn ich was vor 20 Jahren mit niedriger Inflation bei 100 DM kaufte und jetzt nach 20 Jahren für 70 Euro verkaufen konnte? Das soll ich dann versteuern oder schätzen lassen? 

 

Wie gesagt ich drehe innerlich bei diesen Gedanken ab und könnte mir wirklich in den A*** beißen dass ich überhaupt konsumiert habe. Ist wirklich jedem klar, dass er mit jedem Konsumkauf schon in Erklärungsnot kommen würde wenn er das mal wieder loswerden will (und logischerweise auch soviel bekommen möchte wie möglich ist?).

 

Ich habe neulich wie gesagt nach den 160 Auktionen Dinge die nicht verkauft wurden weggeworfen und verschenkt. Mein Kumpel sagte, dass kann doch nicht Dein Ernst sein, dass Du lieber Sachen wegwirfst oder verschenkst weil Du evtl. keine Steuern bezahlen möchtest (die ja normal gar nicht anfallen können, weil kein Gewinn)...

 

Danach denke ich mir auch: Nein, Du willst es weghaben, Du darfst kein schlechtes Gewissen haben, zieh dein Ding durch. Und somit habe ich bereits wieder 50 Auktionen geplant, alles alte Wagen, Modellbaukram, wieder Anziehsachen, gebraucht und alt und dann werde ich diese ebay Listen jetzt benutzen monatlich um das alles aufzuarbeiten. Ich finds nur nervig, wieder eine Aufgabe mehr. Kann nur heißen: Stop den Konsum. Aber das schrieb ich ja bereits schon ein paar Beiträge zuvor.

 

 

 

 

 

Nachricht 740 von 1.239
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