30-12-2022 09:57
Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.
mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-...
und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html
Gelöst! Gehe zu Lösung.
16-02-2023 07:19 - bearbeitet 16-02-2023 07:24
Also für mich persönlich ist die Definition klar:
Ein Angebot, das mehrere Artikel als Konvolut beeinhaltet, ist eine Transaktion.
Kauft jemand bei mir mehrere Artikel, die ich einzeln angeboten habe, zählt das jedes Mal als
weitere einzelne Transaktion.
Beispiel:
Verkauf von 1x Lego, 2 einzeln eingestellte Jacken, 1 Handy und ein Konvolut von 10 Büchern = 5 Transaktionen
.....dabei ist es doch unerheblich, ob die Sachen nun alle von einem Käufer erworben werden und in einer Summe bezahlt....
Es wäre zwar bezahlmäßig nur eine Transaktion für Ebay , aber verkaufsmäßig gesehen sind es 5....
16-02-2023 10:11
Ich sehe das genauso wie Du und dmary56 es geschrieben haben!
Meine Frage zielt auch daraufhin ab, wie definiert eBay den Begriff Transaktion, denn wie man sieht gibt es dazu 2 Aussagen. Dafür benötigen die eBay Verkäufer nun eine eindeutige Antwort. Auf die bin ich jetzt gespannt.
16-02-2023 14:31
Lies doch noch mal, was @dmary56 über deinem Post geschrieben hatte, @9samantha9 .
1 Verkauf = 1 Transaktion
16-02-2023 14:59 - bearbeitet 21-02-2023 08:17
@9samantha9 schrieb:
Meine Frage bezieht sich auf die Anzahl der Verkäufe, die eBay melden muß. Bisher bin ich davon ausgegangen, daß es die Anzahl der verkauften Artikel ist, also jeder verkaufte Artikel einzeln.
Heute errreichte mich eine Nachricht einer eBay-Userin, die besagt, daß eBay die Anzahl der Transaktionen meldet, das würde bedeuten, wenn 1 Käufer mehr als 1 Artikel kauft und mehrere Artikel dadurch auf der Rechnung erscheinen, gilt das als 1 Transaktion und es würde auch nur 1 mal gezählt werden. Sie hätte die Information von 3 verschiedenen eBay- Mitarbeitern des Kundenservice so erhalten.
Bei mir konkret würde das heißen, 16 Artikel verkauft aber nur 11 Transaktionen.
Ich habe mir das bei eBay mal angeschaut, da steht tatsächlich auch, daß die Anzahl der Transaktionen pro Quartal gemeldet werden:
Demzufolge kann der Betrag, den eBay melden muss, von dem Gesamtbetrag der Zahlungen abweichen, die Sie von eBay erhalten haben.
Darüber hinaus werden von eBay die folgenden Informationen übermittelt:
[...]
Was ist nun richtig? Einzelanzahl oder Anzahl Transaktionen?
Vielleicht kann @miriam@ebay das beantworten? Ich denke, das ist von allgemeinem Interesse!
Hallo @9samantha9! Zur Sicherheit habe ich noch einmal direkt für euch nachgefragt und für Mengen berücksichtigen wir Transaktionen anstelle von verkauften Artikeln.
Wenn also jemand drei Stück desselben Angebots verkauft, würde dies als eine Transaktion zählen. Gleiches gilt auch, wenn man zum Beispiel ein T-Shirt, ein Buch und ein Spielzeug in einer Transaktion verkauft (mit nur einer Bezahlung und kombinierten Versandkosten etc.).Korrektur 21.02.2023: Mehrere Artikel von einem eBay-Angebot = eine Transaktion. Verschiedene Artikel aus verschiedenen eBay-Angeboten = mehrere Transaktionen
Ich hoffe, das hilft euch 🙂.
Die Rückmeldung bezüglich der Auffindbarkeit der für viele relevanten Antworten in diesem so groß gewordenen PStTG-Thema habe ich im Team adressiert, es wird an einer Lösung gearbeitet 👍.
Liebe Grüße
Miriam
16-02-2023 15:24 - bearbeitet 16-02-2023 15:27
sorry, wenn ich nochmal nachfrage, das hat mich jetzt sehr verwirrt...
Beispiel:
Ich verkaufe 10 Bücher, alle einzeln eingestellt...
Fall 1) die 10 Bücher werden von 10 verschiedenen Käufern erworben >>>das wären für Ebay 10 Transaktionen und von meinen 30 Artikeln wären quasi 10 bereits verbraten....
Fall 2) die 10 einzeln eingestellten Bücher werden von einem einzigen Käufer erworben >>> das wäre dann für Ebay eine einzige Transaktion, wenn eine überarbeitete Rechnung geschickt wird, auf der alle 10 Artikel zusammengefasst sind und von meinen 30 Artikeln hätte ich dann noch 29 übrig.....
..... wäre der Käufer voreilig und würde die Zusammenfassung der Rechnung nicht abwarten und
jeden Artikel extra zahlen , wären von den 30 Artikeln 10 weg ....
was würde in Fall 2 passieren, wenn man diesem Käufer die Versandkosten nachträglich erstattet?
16-02-2023 15:36
Zuerst vielen Dank an miriam und alle anderen, die sich meiner Frage sachlich angenommen haben!
Es ist also tatsächlich so, daß alles was auf 1 Rechnung steht und zusammen bezahlt wird, als 1 Transaktion gezählt wird bei der Anzahl Verkäufe pro Jahr. Damit hatte ich nicht gerechnet und es ist gut, daß ich diese Frage hier im Forum gestellt habe, denn die meisten werden ihre Einzelverkäufe zählen, dieser Thread wird aber sehr intensiv verfolgt und diese Information wird sich verbreiten, zusätzlich jedoch wäre es noch besser, wenn eBay das in irgendeiner Form an alle User kommunizieren könnte.
16-02-2023 15:39
Kleine Korrektur, 29 Artikel sind ohne Meldung erlaubt, ab 30 wird schon gemeldet 🙂
16-02-2023 15:45 - bearbeitet 21-02-2023 08:26
@dmary56 schrieb:
sorry, wenn ich nochmal nachfrage, das hat mich jetzt sehr verwirrt...
Beispiel:
Ich verkaufe 10 Bücher, alle einzeln eingestellt...
Fall 1) die 10 Bücher werden von 10 verschiedenen Käufern erworben >>>das wären für Ebay 10 Transaktionen und von meinen 30 Artikeln wären quasi 10 bereits verbraten....
Fall 2) die 10 einzeln eingestellten Bücher werden von einem einzigen Käufer erworben >>> das wäre dann für Ebay eine einzige Transaktion, wenn eine überarbeitete Rechnung geschickt wird, auf der alle 10 Artikel zusammengefasst sind und von meinen 30 Artikeln hätte ich dann noch 29 übrig.....
..... wäre der Käufer voreilig und würde die Zusammenfassung der Rechnung nicht abwarten und
jeden Artikel extra zahlen , wären von den 30 Artikeln 10 weg ....
was würde in Fall 2 passieren, wenn man diesem Käufer die Versandkosten nachträglich erstattet?
Hallo @dmary56! Genau, eine Transaktion durch den*die Verkäufer*in wird als eine Transaktion gezählt, unabhängig davon, wie viele Artikel enthalten sind.Korrektur 21.02.2023: Beim Verkauf von z.B. 10 Büchern (verschiedene eBay-Artikelnummern) in einer Bestellung zählen wir für PStTG-Zwecke 10 Transaktionen.
Mehrere Artikel von einem eBay-Angebot = eine Transaktion. Verschiedene Artikel aus verschiedenen eBay-Angeboten = mehrere Transaktionen
Wenn jemand unter die Meldepflicht fällt, wird eBay den Gesamtumsatz aus allen Transaktionen des letzten Geschäftsjahres übertragen.
Hiervon werden abgezogen:
16-02-2023 15:46
Ich vermute, es liegt am Bezahlen.
Wenn in Fall 2 der Käufer alles einzeln bezahlt, sind das getrennte Transaktionen, egal ob hinterher etwas erstattet wird.
Wobei nach meiner Meinung 10 verkaufte Artikel eben 10 verkaufte Artikel bleiben, egal, wie bezahlt wird (zusammen oder getrennt).
Da kann ich jetzt diese Spitzfindigkeit von Ebay nicht verstehen.
16-02-2023 15:46
Ok, ebay zählt Angebote im Kombiversand als eine Transaktion.
Dann muss man also wohl hoffen, dass diese Aussage hier belastbar wäre?
Was aber auch meiner Meinung nach davon abweicht, was @claudius_bockschus verlinkt eingefügt hat.
Auch nach meiner Ansicht wäre gemäß dem Gesetz und den Anwendungsfragen dazu jedes Einzelgeschäft als einzelner Rechstgeschäftsabschluss zu werten.
Unabhängig davon, wie ebay das für sich im Rahmen sogenannter "Transaktionen" wertet.
"Beispiel: Der Anbieter A verkauft im Rahmen von 32 Online-Auktionen Artikel im Wert von insgesamt 200 Euro. A unterschreitet damit zwar die Betragsgrenze im Hinblick auf den Gesamtbetrag der Vergütungen, jedoch erfolgte ein Warenverkauf in mehr als 29 Fällen. A ist demnach kein freigestellter Anbieter."
Nach meiner Auffassung wäre demzufolge jede einzelne "Online-Auktion" zu melden. Gleich, ob diese Einzelverträge hinterher in einem Kombiversand zusammengefasst würde.
Es blieben dem Besipiel zufolge immer noch 32 einzelne Auktionen mit 32 einzelnen Rechtsgeschäftsabschlüssen.
Würde z.B. davon nur ein Artikel reklamiert werden und zurückgegeben müssen, würde ja auch nicht gleich die gesamte Transaktion hinfällig.
"Maßgeblich ist die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse. Auf die Anzahl veräußerter Artikel kommt es nicht an."
Besteht denn nicht für jedes Angebot (nicht: ebay-Definition von Transaktionen) einzeln, unabhängig der darin enthaltenen Menge an Artikeln, jedesmal auch ein einzelner Vetragsschluss durch Angebot und Annahme?
Rechtsgeschäft BGB ▷ Definition, Erklärung, Arten & Beispiele (juraforum.de)
"Bei zweiseitigen Rechtsgeschäften handelt es sich um Verträge (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag etc.). Insoweit ist zwischen einseitig verpflichtende und zwei- bzw. mehrseitig verpflichtende Verträge Rechtsgeschäfte zu unterscheiden. Bei den mehrseitigen Rechtsgeschäften ist stets eine Empfangsbedürftigkeit erforderlich (Angebot und Annahme; vgl. dazu auch die §§ 130 ff. und 145 ff. BGB)."
Aus der Nachricht kann ich das alles so nicht entnehmen.
Bleibt zu hoffen, dass das für die Leute gut geht, die versehentlich das 30. Angebot verkauft haben.
Oder bei denen, die einen einzigen Artikel aus einem Kombiversand reklamiert bekommen, ohne dass ebay dadurch die gesamte Transaktion (Kombiverkauf) im Anschluss wieder in einzelne Transaktionen (Einzelangebote, auch "Verkäufe" genannt) zerlegt.
Meine persönliche Entscheidung stand ja schon vor einigen Jahren fest:
Lieber selbst beim Finanzamt anfragen, als hinterher in Erklärungsnot zu geraten.
Oder aber im Grenzbereich zu 30 Angeboten / 2000 Euro einfach durchführen und der vermutlich berechtigten Hoffnung folgen, dass bei typisch gebrauchten Dingen des eigenen Haushaltes sowie bei bestimmten Sammlungen sowieso nichts von Seiten des zuständigen Finanzamtes unternommen wird.
Es wird ja schließlich erst einmal nur eine Meldung abgesetzt.
Mit Grenzbereich sind natürlich nicht hunderte an Angeboten mit tausenden Euro Einnahme gemeint.
Für die, die sichergehen wollen:
50% des Erlöses auf die hohe Kante legen und bis Mitte 2024 halten, das könnte die steuerliche Nachzahlung deutlich vereinfachen. 😁
16-02-2023 15:47
@9samantha9 also ich hätte ja nichts dagegen, wenn es wirklich so wäre, aber logisch ist das irgendwie in meinen Augen nicht..aber eventuell ist das der Grund, warum es eine Artikelgrenze (30) und eine Erlösgrenze(2000€) gibt... wenn zum Beispiel ein Verkäufer 3 Goldketten zum Wert von je 1999€ an den gleichen Verkäufer los würde, könnte er sonst ohne Meldung aus der Geschichte rauskommen...
aber ich verlasse mich da nicht drauf, bevor ich nicht meine eigene Abrechnung gesehen habe....😎
Vielleicht einfach jetzt abwarten, wie sich das Ganze in der Praxis entwickelt....
16-02-2023 16:01
Genauso mache ich es auch, bei 29 Einzelartikeln ist Schluß, ich finde es nämlich auch nicht ganz logisch mit der jetzigen Definition Transaktion, vielleicht wird das nochmal geändert und wenn nicht, auch gut, dann abwarten was nächstes Jahr an Infos kommt
16-02-2023 16:02 - bearbeitet 16-02-2023 16:05
@9samantha9 schrieb:Kleine Korrektur, 29 Artikel sind ohne Meldung erlaubt, ab 30 wird schon gemeldet 🙂
ja klar, es sind 29 Freischüsse... ich sag doch, daß Miriam mich völlig verwirrt hat😎
16-02-2023 16:51 - bearbeitet 16-02-2023 16:54
@9samantha9 schrieb:Genauso mache ich es auch, bei 29 Einzelartikeln ist Schluß, ich finde es nämlich auch nicht ganz logisch mit der jetzigen Definition Transaktion, vielleicht wird das nochmal geändert und wenn nicht, auch gut, dann abwarten was nächstes Jahr an Infos kommt
@9samantha9 Ich finde es gut, daß du diese Frage hier rein gebracht hast und ich sehe diese Aussage von Miriam etwas skeptisch
Genau, eine Transaktion durch den*die Verkäufer*in wird als eine Transaktion gezählt, unabhängig davon, wie viele Artikel enthalten sind.
Und für mich sind 10 Artikel eben 10 Artikel, egal ob ein Käufer oder 10 Käufer sie gekauft haben.
Denn dann wäre der VK, der 10 Käufer hat, eindeutig in der schlechteren Position und das kann es m.M.n. nicht sein.
(Ich rede von 10 einzelnen eingestellten Büchern z.B., die jemand sich ersteigert, nicht von einem Konvolut.)
16-02-2023 17:25
einerseits definiert ebay also eine Transaktion als 1 Zahlungsvorgang, unabhängig der Anzahl der Einzelverkäufe an ein- und denselben Käufer, andererseits wird eine Transaktion aber als 1 Verkauf / Kauf ausgelegt und kann dann natürlich auch separat bewertet werden
"Der Prozentsatz positiver Bewertungen wird anhand der Gesamtzahl der positiven und negativen Bewertungen für Transaktionen errechnet, die in den letzten 12 Monaten endeten, abzüglich der Mehrfachbewertungen vom selben Mitglied für Käufe innerhalb einer Kalenderwoche (eBay-Zeitangaben)."
wenn ersteres das Maß der Dinge wäre, dürfte für Käufe aus unterschiedlichen Angeboten dann ja theoretisch auch nur 1 Bewertung abgegeben werden, wenn alles zusammen bezahlt wurde
allein das 10 Käufe bei 10 Einzelzahlungen als 10 "Transaktionen" zählen sollen, bei Zahlung der 10 Käufe über eine Gesamtrechnung aber nur als 1 Transaktion, obwohl (dann wohl) zeitnah bei ein- und demselben Anbieter gekauft wurde, ist doch seltsam anzumuten
16-02-2023 17:40
Na ja, es dürfte jedem klar sein, wie schon öfters gepostet, dass das Gesetz und dessen Rahmenbedingungen sowohl von den Finanzbehörden, als auch durch die betroffenen Plattformen
noch erheblich "verfeinert" werden müssten.
Der Briefmarkensammler oder Münzsammler usw., der wie oft üblich, sich bei einem privaten Anbieter
seine Sammlung vervollständigt und problemlos auf 30 einzelne Marken zu vielleicht je 1 Euro das Stück kommt, würde sonst ja dem Verkäufer seine Bilanz total verhageln.
Insoweit ist die Sammelrechnung als 1 Transaktion schon logisch.
Mir tun die Finanzämter leid.
16-02-2023 17:47
Gerade habe ich was gefunden, beim Bundesministerium für Finanzen:
1.5 Worauf ist bei der Bestimmung der Anzahl der Warenverkäufe abzustellen – auf die
Anzahl der verkauften Artikel oder die Anzahl von Verkaufsabschlüssen?
Maßgeblich ist die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse. Auf die Anzahl veräußerter
Artikel kommt es nicht an.
Die Veröffentlichung ist vom 02.02.23.
@9samantha9 Dann macht die Aussage von Miriam jetzt Sinn.
Rechtsgeschäftsabschlüsse = Transaktionen
Könnte das so sein?
16-02-2023 17:59 - bearbeitet 16-02-2023 18:01
Darauf ist @claudius_bockschus schon in #955 eingegangen und man kann diesen Passus so oder so auslegen...wirklich schwierig...
16-02-2023 17:59
16-02-2023 18:17
@dmary56 schrieb:Darauf ist @claudius_bockschus schon in #955 eingegangen und man kann diesen Passus so oder so auslegen...wirklich schwierig...
Danke für den Hinweis, aber die Anwendungshinweise habe ich tatsächlich nicht angeklickt.
Bloß dann haut das wieder nicht hin
Und daher wird Dir miriam morgen höchstwahrscheinlich erklären, dass jeder verkaufte Artikel für sich zählt
Die Bundesregierung hat mit dem neuen Gesetz wirklich ein Ei gelegt.
Warum hat man es nicht einfach bei einer Summe belassen? Damit könnten Verkäufer vermutlich viel besser umgehen und sich darauf einstellen.