abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

koelner1963_2-1672390028951.png

mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
Neueste Antwort
1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Also für mich persönlich ist die Definition klar:

Ein Angebot, das mehrere Artikel als Konvolut beeinhaltet, ist eine Transaktion.

Kauft jemand bei mir mehrere Artikel, die ich einzeln angeboten habe, zählt das jedes Mal als

weitere einzelne Transaktion.

Beispiel:

Verkauf von 1x Lego, 2 einzeln eingestellte Jacken, 1 Handy und ein Konvolut von 10 Büchern = 5 Transaktionen

.....dabei ist es doch unerheblich, ob die Sachen nun alle von einem Käufer erworben werden und in einer Summe bezahlt....

Es wäre zwar bezahlmäßig nur eine Transaktion für Ebay , aber verkaufsmäßig gesehen sind es 5....

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 941 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich sehe das genauso wie Du und dmary56 es geschrieben haben!

Meine Frage zielt auch daraufhin ab, wie definiert eBay den Begriff Transaktion, denn wie man sieht gibt es dazu 2 Aussagen. Dafür benötigen die eBay Verkäufer nun eine eindeutige Antwort. Auf die bin ich jetzt gespannt.

Nachricht 942 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Lies doch noch mal, was @dmary56  über deinem Post geschrieben hatte, @9samantha9 .

1 Verkauf = 1 Transaktion

Nachricht 943 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@9samantha9  schrieb:

Meine Frage bezieht sich auf die Anzahl der Verkäufe, die eBay melden muß. Bisher bin ich davon ausgegangen, daß es die Anzahl der verkauften Artikel ist, also jeder verkaufte Artikel einzeln.

Heute errreichte mich eine Nachricht einer eBay-Userin, die besagt, daß eBay die Anzahl der Transaktionen meldet, das würde bedeuten, wenn 1 Käufer mehr als 1 Artikel kauft und mehrere Artikel dadurch auf der Rechnung erscheinen, gilt das als 1 Transaktion und es würde auch nur 1 mal gezählt werden. Sie hätte die Information von 3 verschiedenen eBay- Mitarbeitern des Kundenservice so erhalten.

Bei mir konkret würde das heißen, 16 Artikel verkauft aber nur 11 Transaktionen.

Ich habe mir das bei eBay mal angeschaut, da steht tatsächlich auch, daß die Anzahl der Transaktionen pro Quartal gemeldet werden:

Demzufolge kann der Betrag, den eBay melden muss, von dem Gesamtbetrag der Zahlungen abweichen, die Sie von eBay erhalten haben.

Darüber hinaus werden von eBay die folgenden Informationen übermittelt:

[...]

Was ist nun richtig? Einzelanzahl oder Anzahl Transaktionen? 

Vielleicht kann @miriam@ebay  das beantworten? Ich denke, das ist von allgemeinem Interesse!


Hallo @9samantha9! Zur Sicherheit habe ich noch einmal direkt für euch nachgefragt und für Mengen berücksichtigen wir Transaktionen anstelle von verkauften Artikeln.

 

Wenn also jemand drei Stück desselben Angebots verkauft, würde dies als eine Transaktion zählen. Gleiches gilt auch, wenn man zum Beispiel ein T-Shirt, ein Buch und ein Spielzeug in einer Transaktion verkauft (mit nur einer Bezahlung und kombinierten Versandkosten etc.).

Korrektur 21.02.2023: Mehrere Artikel von einem eBay-Angebot = eine Transaktion. Verschiedene Artikel aus verschiedenen eBay-Angeboten = mehrere Transaktionen

Ich hoffe, das hilft euch 🙂.


Die Rückmeldung bezüglich der Auffindbarkeit der für viele relevanten Antworten in diesem so groß gewordenen PStTG-Thema habe ich im Team adressiert, es wird an einer Lösung gearbeitet 👍.

 

Liebe Grüße

Miriam

Wegen Krankheit heute leider abwesend.

⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay

Nachricht 944 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

miriam@ebay 

sorry, wenn ich nochmal nachfrage, das hat mich jetzt sehr verwirrt...

Beispiel: 

Ich verkaufe 10 Bücher, alle einzeln eingestellt...

Fall  1)  die 10 Bücher werden von 10 verschiedenen Käufern erworben >>>das wären für Ebay 10                                        Transaktionen und von meinen 30 Artikeln wären quasi 10 bereits verbraten....

 

Fall 2) die  10 einzeln eingestellten Bücher werden von einem einzigen Käufer erworben >>> das wäre dann                 für Ebay eine einzige Transaktion, wenn eine überarbeitete Rechnung geschickt wird, auf der alle 10                 Artikel zusammengefasst sind und von meinen 30 Artikeln hätte ich dann noch 29 übrig.....

            .....  wäre der Käufer voreilig und würde die Zusammenfassung der Rechnung nicht abwarten und 

              jeden Artikel extra zahlen , wären von den 30 Artikeln 10 weg ....

              

was würde in Fall 2 passieren, wenn man diesem Käufer die Versandkosten nachträglich erstattet?

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 945 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Zuerst vielen Dank an miriam und alle anderen, die sich meiner Frage sachlich angenommen haben! 

Es ist also tatsächlich so, daß alles was auf 1 Rechnung steht und zusammen bezahlt wird, als 1 Transaktion gezählt wird bei der Anzahl Verkäufe pro Jahr. Damit hatte ich nicht gerechnet und es ist gut, daß ich diese Frage hier im Forum gestellt habe, denn die meisten werden ihre Einzelverkäufe zählen, dieser Thread wird aber sehr intensiv verfolgt und diese Information wird sich verbreiten,  zusätzlich jedoch wäre es noch besser, wenn eBay das in irgendeiner Form an alle User kommunizieren könnte.

 

Nachricht 946 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Kleine Korrektur, 29 Artikel sind ohne Meldung erlaubt, ab 30 wird schon gemeldet 🙂

Nachricht 947 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@dmary56  schrieb:

miriam@ebay 

sorry, wenn ich nochmal nachfrage, das hat mich jetzt sehr verwirrt...

Beispiel: 

Ich verkaufe 10 Bücher, alle einzeln eingestellt...

Fall  1)  die 10 Bücher werden von 10 verschiedenen Käufern erworben >>>das wären für Ebay 10                                        Transaktionen und von meinen 30 Artikeln wären quasi 10 bereits verbraten....

 

Fall 2) die  10 einzeln eingestellten Bücher werden von einem einzigen Käufer erworben >>> das wäre dann                 für Ebay eine einzige Transaktion, wenn eine überarbeitete Rechnung geschickt wird, auf der alle 10                 Artikel zusammengefasst sind und von meinen 30 Artikeln hätte ich dann noch 29 übrig.....

            .....  wäre der Käufer voreilig und würde die Zusammenfassung der Rechnung nicht abwarten und 

              jeden Artikel extra zahlen , wären von den 30 Artikeln 10 weg ....

              

was würde in Fall 2 passieren, wenn man diesem Käufer die Versandkosten nachträglich erstattet?

Hallo @dmary56Genau, eine Transaktion durch den*die Verkäufer*in wird als eine Transaktion gezählt, unabhängig davon, wie viele Artikel enthalten sind.

Korrektur 21.02.2023: Beim Verkauf von z.B. 10 Büchern (verschiedene eBay-Artikelnummern) in einer Bestellung zählen wir für PStTG-Zwecke 10 Transaktionen.

Mehrere Artikel von einem eBay-Angebot = eine Transaktion. Verschiedene Artikel aus verschiedenen eBay-Angeboten = mehrere Transaktionen


Wenn jemand unter die Meldepflicht fällt, wird eBay den Gesamtumsatz aus allen Transaktionen des letzten Geschäftsjahres übertragen.

Hiervon werden abgezogen:

  • An eBay gezahlte Verkaufsgebühren
  • Jegliche Rückerstattungen innerhalb des Berichtszeitraums
  • Von eBay eingezogene Umsatzsteuer

Liebe Grüße
Miriam

Wegen Krankheit heute leider abwesend.

⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay

Nachricht 948 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Ich vermute, es liegt am Bezahlen.

Wenn in Fall 2 der Käufer alles einzeln bezahlt, sind das getrennte Transaktionen, egal ob hinterher etwas erstattet wird.

 

Wobei nach meiner Meinung 10 verkaufte Artikel eben 10 verkaufte Artikel bleiben, egal, wie bezahlt wird (zusammen oder getrennt).

Da kann ich jetzt diese Spitzfindigkeit von Ebay nicht verstehen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 949 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ok, ebay zählt Angebote im Kombiversand als eine Transaktion.

Dann muss man also wohl hoffen, dass diese Aussage hier belastbar wäre?

 

Was aber auch meiner Meinung nach davon abweicht, was @claudius_bockschus verlinkt eingefügt hat.

Auch nach meiner Ansicht wäre gemäß dem Gesetz und den Anwendungsfragen dazu jedes Einzelgeschäft als einzelner Rechstgeschäftsabschluss zu werten.

Unabhängig davon, wie ebay das für sich im Rahmen sogenannter "Transaktionen" wertet.

 

https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/Digitale_Plattformbetreiber/bmf_schreiben.pdf?__blob=pub...

 

 

"Beispiel: Der Anbieter A verkauft im Rahmen von 32 Online-Auktionen Artikel im Wert von insgesamt 200 Euro. A unterschreitet damit zwar die Betragsgrenze im Hinblick auf den Gesamtbetrag der Vergütungen, jedoch erfolgte ein Warenverkauf in mehr als 29 Fällen. A ist demnach kein freigestellter Anbieter."

 

Nach meiner Auffassung wäre demzufolge jede einzelne "Online-Auktion" zu melden. Gleich, ob diese Einzelverträge hinterher in einem Kombiversand zusammengefasst würde.

Es blieben dem Besipiel zufolge immer noch 32 einzelne Auktionen mit 32 einzelnen Rechtsgeschäftsabschlüssen.

Würde z.B. davon nur ein Artikel reklamiert werden und zurückgegeben müssen, würde ja auch nicht gleich die gesamte Transaktion hinfällig.

 

"Maßgeblich ist die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse. Auf die Anzahl veräußerter Artikel kommt es nicht an."

 

 

Besteht denn nicht für jedes Angebot (nicht: ebay-Definition von Transaktionen) einzeln, unabhängig der darin enthaltenen Menge an Artikeln, jedesmal auch ein einzelner Vetragsschluss durch Angebot und Annahme?

 

Rechtsgeschäft BGB ▷ Definition, Erklärung, Arten & Beispiele (juraforum.de)

 

"Bei zweiseitigen Rechtsgeschäften handelt es sich um Verträge (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag etc.). Insoweit ist zwischen einseitig verpflichtende und zwei- bzw. mehrseitig verpflichtende Verträge Rechtsgeschäfte zu unterscheiden. Bei den mehrseitigen Rechtsgeschäften ist stets eine Empfangsbedürftigkeit erforderlich (Angebot und Annahme; vgl. dazu auch die §§ 130 ff. und 145 ff. BGB)."

 

Aus der Nachricht kann ich das alles so nicht entnehmen.

Bleibt zu hoffen, dass das für die Leute gut geht, die versehentlich das 30. Angebot verkauft haben.

 

Oder bei denen, die einen einzigen Artikel aus einem Kombiversand reklamiert bekommen, ohne dass ebay dadurch die gesamte Transaktion (Kombiverkauf) im Anschluss wieder in einzelne Transaktionen (Einzelangebote, auch "Verkäufe" genannt) zerlegt.

 

Meine persönliche Entscheidung stand ja schon vor einigen Jahren fest:

Lieber selbst beim Finanzamt anfragen, als hinterher in Erklärungsnot zu geraten.

 

Oder aber im Grenzbereich zu 30 Angeboten / 2000 Euro einfach durchführen und der vermutlich berechtigten Hoffnung folgen, dass bei typisch gebrauchten Dingen des eigenen Haushaltes sowie bei bestimmten Sammlungen sowieso nichts von Seiten des zuständigen Finanzamtes unternommen wird.

Es wird ja schließlich erst einmal nur eine Meldung abgesetzt.

 

Mit Grenzbereich sind natürlich nicht hunderte an Angeboten mit tausenden Euro Einnahme gemeint.

 

Für die, die sichergehen wollen:

50% des Erlöses auf die hohe Kante legen und bis Mitte 2024 halten, das könnte die steuerliche Nachzahlung deutlich vereinfachen. 😁

Nachricht 950 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@9samantha9  also ich hätte ja nichts dagegen, wenn es wirklich so wäre, aber logisch ist das irgendwie in meinen Augen nicht..aber eventuell ist das der Grund, warum es eine Artikelgrenze (30) und eine Erlösgrenze(2000€) gibt... wenn zum Beispiel ein Verkäufer 3 Goldketten zum Wert von je  1999€ an den gleichen Verkäufer los würde, könnte er sonst ohne Meldung aus der Geschichte rauskommen...

 

aber ich verlasse mich da nicht drauf, bevor ich nicht meine eigene Abrechnung gesehen habe....😎

Vielleicht einfach jetzt abwarten, wie sich das Ganze in der Praxis entwickelt....

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 951 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Genauso mache ich es auch, bei 29 Einzelartikeln ist Schluß, ich finde es nämlich auch nicht ganz logisch mit der jetzigen Definition Transaktion, vielleicht wird das nochmal geändert und wenn nicht, auch gut, dann abwarten was nächstes Jahr an Infos kommt

Nachricht 952 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@9samantha9  schrieb:

Kleine Korrektur, 29 Artikel sind ohne Meldung erlaubt, ab 30 wird schon gemeldet 🙂


ja klar, es sind 29 Freischüsse... ich sag doch, daß Miriam mich völlig verwirrt hat😎

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 953 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@9samantha9  schrieb:

Genauso mache ich es auch, bei 29 Einzelartikeln ist Schluß, ich finde es nämlich auch nicht ganz logisch mit der jetzigen Definition Transaktion, vielleicht wird das nochmal geändert und wenn nicht, auch gut, dann abwarten was nächstes Jahr an Infos kommt


@9samantha9 Ich finde es gut, daß du diese Frage hier rein gebracht hast und ich sehe diese Aussage von Miriam etwas skeptisch

 

Genau, eine Transaktion durch den*die Verkäufer*in wird als eine Transaktion gezählt, unabhängig davon, wie viele Artikel enthalten sind.

 

Und für mich sind 10 Artikel eben 10 Artikel, egal ob ein Käufer oder 10 Käufer sie gekauft haben. 

Denn dann wäre der VK, der 10 Käufer hat, eindeutig in der schlechteren Position und das kann es m.M.n. nicht sein.

(Ich rede von 10 einzelnen eingestellten Büchern z.B., die jemand sich ersteigert, nicht von einem Konvolut.)

 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 954 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

einerseits definiert ebay also eine Transaktion als 1 Zahlungsvorgang, unabhängig der Anzahl der Einzelverkäufe an ein- und denselben Käufer, andererseits wird eine Transaktion aber als 1 Verkauf / Kauf ausgelegt und kann dann natürlich auch separat bewertet werden

 

"Der Prozentsatz positiver Bewertungen wird anhand der Gesamtzahl der positiven und negativen Bewertungen für Transaktionen errechnet, die in den letzten 12 Monaten endeten, abzüglich der Mehrfachbewertungen vom selben Mitglied für Käufe innerhalb einer Kalenderwoche (eBay-Zeitangaben)."

 

wenn ersteres das Maß der Dinge wäre, dürfte für Käufe aus unterschiedlichen Angeboten dann ja theoretisch auch nur 1 Bewertung abgegeben werden, wenn alles zusammen bezahlt wurde

 

allein das 10 Käufe bei 10 Einzelzahlungen als 10 "Transaktionen" zählen sollen, bei Zahlung der 10 Käufe über eine Gesamtrechnung aber nur als 1 Transaktion, obwohl (dann wohl) zeitnah bei ein- und demselben Anbieter gekauft wurde, ist doch seltsam anzumuten 

Nachricht 955 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Anonymous
Nicht anwendbar

Na ja, es dürfte jedem klar sein, wie schon öfters gepostet, dass das Gesetz und dessen Rahmenbedingungen sowohl von den Finanzbehörden, als auch durch die betroffenen Plattformen

noch erheblich "verfeinert"  werden müssten.

Der Briefmarkensammler oder Münzsammler usw., der wie oft üblich, sich  bei einem privaten Anbieter

seine Sammlung vervollständigt und  problemlos auf  30 einzelne Marken zu  vielleicht je 1 Euro das Stück kommt, würde sonst ja dem Verkäufer seine Bilanz total verhageln.

Insoweit ist die Sammelrechnung als 1 Transaktion schon logisch.

Mir tun die Finanzämter leid.

Nachricht 956 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Gerade habe ich was gefunden, beim Bundesministerium für Finanzen:

 


1.5 Worauf ist bei der Bestimmung der Anzahl der Warenverkäufe abzustellen – auf die
Anzahl der verkauften Artikel oder die Anzahl von Verkaufsabschlüssen?
Maßgeblich ist die Anzahl der Rechtsgeschäftsabschlüsse. Auf die Anzahl veräußerter
Artikel kommt es nicht an.

 

Die Veröffentlichung ist vom 02.02.23.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrech...

 

@9samantha9 Dann macht die Aussage von Miriam jetzt Sinn. 

 

Rechtsgeschäftsabschlüsse = Transaktionen

 

Könnte das so sein?

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 957 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Darauf ist @claudius_bockschus    schon in #955 eingegangen und man kann diesen Passus so oder so auslegen...wirklich schwierig...

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 958 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ja nee ebay macht Gesetze! Und was ist wenn es nachher doch einzel gerechnet wird!?
Oder einer kauft 30zig Artikel und beschwert sich bei 2en? Sind die dann auch in einer Transaktion ? Kann ja irgendwie nicht sein.
Aber an ebay würde ich es auch so interpretieren, weil es geht ja um Umsatz!
Nachricht 959 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@dmary56  schrieb:

Darauf ist @claudius_bockschus    schon in #955 eingegangen und man kann diesen Passus so oder so auslegen...wirklich schwierig...


Danke für den Hinweis, aber die Anwendungshinweise habe ich tatsächlich nicht angeklickt.

 

Bloß dann haut das wieder nicht hin

Und daher wird Dir miriam morgen höchstwahrscheinlich erklären, dass jeder verkaufte Artikel für sich zählt

 

Die Bundesregierung hat mit dem neuen Gesetz wirklich ein Ei gelegt. 

 

Warum hat man es nicht einfach bei einer Summe belassen? Damit könnten Verkäufer vermutlich viel besser umgehen und sich darauf einstellen. 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 960 von 1.239
Neueste Antwort