abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

koelner1963_2-1672390028951.png

mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
Neueste Antwort
1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@flohgruschi  schrieb:

ich bin ziemlich verunsichert. Bisher habe ich als Privat verkauft, obwohl ich mittlerweile in den letzten 20 Jahren schon über 6000 Bewertungen gesammelt habe. Habe auch locker die 3000 Euro Marke jährlich erreicht für meine meist gebrauchten Artikel, für die ja doch irgendwann schon mal Steuern bezahlt wurden. Was kann ich jetzt tun, damit ich weiterhin soviel verkaufen kann wie ich gerade möchte, ohne mich strafbar zu machen? Kann mir da jemand konkrete Antworten geben, die ich auch als Laie verstehe... Ich bin ja bereit Steuern zu bezahlen. Wäre es nicht am einfachsten, wenn Ebay das direkt abzieht und ans Finanzamt weitergibt?


Da Du mich ansprichst:

 

Du hast Steuern bezahlt, die MwSt, eine Art Verbrauchssteuer, das tut aber nichts zur Sache und war und ist nie eine Rechtfertigung dafür, sich für alle Zukunft und auf jede Art als von anderen ggf. zu entrichtenden Steuern befreit zu betrachten. Warum auch, ist ja nur fair, dass Handels- und Spekulationsgeschäfte ebenso besteuert werden, wie dies bei Kapitalerträgen oder sogar (körperlicher) Arbeit getan wird, nicht wahr?

 

Der Ertrag Deiner Verkäufe könnte nämlich als eine Art (zusätzliches) Einkommen betrachtet werden, nämlich dann, wenn das Finanzamt Deine Tätigkeit und Deinen Zuverdienst als steuerlich relevant gewerblich erzielt betrachtet. Und bei "locker 3000 EUR jährlich" ist die Chance sicherlich grundsätzlich schon einmal nicht marginal, vermute ich.

 

Was Du machen kannst?

Entweder auf Dein zuständiges Finanzamt zugehen und um Einordnung für die Zukunft bitten, wie es Dir ja schon geraten wurde.

Oder Füße stillhalten, aber schon einmal den Prozentpunkteanteil an Deinen Nettoerträgen aus den Verkäufen, der in etwa Deinem individuellen Steuersatz entspricht, abzweigen und auf ein Sparkonto zu verfrachten, um ggf. bei einer steuerlichen Veranlagung den festgesetzten Steueranteil entrichten zu können.

Und ansonsten: Immer schön die Belege für Einkauf eines Artikels (z.B. im Notfall per Eigenbeleg / Notiz etc., z.B. bei Flohmarkteinkäufen...) aufbewahren bzw. digital speichern, um im Bedarfsfall plausibel ggü. dem FA argumentieren zu können.

Dritte Möglichkeit, in Deinem Fall vielleicht nicht die schlechteste: Einfach ein Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden und damit dann steuerlich und nicht zuletzt wettbewerbsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Erfordert natürlich etwas Bechäftigung mit der Materie.

 

Ich finde es jedenfalls erfrischend, diese subjektive Bewertung erlaube ich mir, dass sich jetzt die u.a. Ebay-Dauerverkäufer einmal Gedanken darüber machen müssen, ob denn der eigene Auftritt auch tatsächlich so unproblematisch ist, wie man es sich immer selbst eingeredet hat...

 

 

Nachricht 981 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@flohgruschi  schrieb:
danke für ihre Antwort. Das werde ich dann mal in Angriff nehmen...und
ja es ist mein Hobby auf diese Art alte Sachen vor dem entgültigen Aus
zu retten und mir was dabei dazu zu verdienen. Das sollte ja nicht
verboten sein.

Ist nicht verboten, war es nie, wird es nie sein und ist grundsätzlich positiv.

Wenn man damit aber relevantes Einkommen erwirtschaftet, muss man sich eben auch mit steuerlichen Aspekten beschäftigen, ebenso wie mit ggf. wettbewerbsrechtlichen bei bestimmtem Umfang.

Wie man dann mit dem Ergebnis der Beschäftigung damit umgeht, muss man dann selbst entscheiden.

Nachricht 982 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Na, wer wird den Tausi schnappen 😄

Nachricht 983 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@flohgruschi
Ich würde an deiner Stelle schon mal alles zusammenrechnen was du die letzten Jahre erwirtschaftet hast! Denke das Finanzamt wird eine etwas höhere Nachforderung an dich haben. Weil für mich bist du eindeutig gewerblich und genau für diese Art der ebay Verkäufer hat man das Gesetz gemacht.
Kaufen um sich was dazu zu verdienen. Und deshalb wirst du nächstes Jahr nicht mehr unter dem Radar fliegen sondern entdeckt werden.
Nachricht 984 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Da mit Sicherheit keine Kaufbelege vorliegen, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, die  Einkaufspreise zu schätzen. Oft wird da, wie es einem gewerblichen Freund von mir ergangen ist,

von Flohmarkteinkäufen oder sogar Sperrmüllfunden ausgegangen.  Und schon wird von der gesamten

Verkaufssumme die Steuer fällig.

 

@flohgruschi.

Mit etwas Glück hast du in diesem Jahr noch keine 30 Artikel verkauft und bleibst daher vielleicht unter dem Radar.

Jeder Mensch ist seines eignen Glückes Schmied, aber für mich an deiner Stelle wäre in dem Fall eine sofortige Löschung aller Artikel eine Option.

Der entgangene Verkaufspreis könnte unter Umständen niedriger sein als eine Nachforderung.

Ansonsten bliebe wohl nur eine Gewerbeanmeldung.

Aber wie gesagt. Du bist der Entscheider.

Nachricht 985 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

es waren dieses Jahr schon 40! @nordwinni 

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 986 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@dmary56  schrieb:

es waren dieses Jahr schon 40! @nordwinni 


Danke.  Hab nur kurz auf die Bewertungen geschaut.

Ja dann .

Einige Verkäufer hätten sich wohl bereits kurz vor Jahresschluss 2022 Gedanken machen sollen,

als das Gesetz publiziert wurde.

Nachricht 987 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich habe heute morgen schon eine Verkäuferin entdeckt, die seit 2015 sage und schreibe

12000 !!! Artikel verkauft hat...... ich wollte es schier nicht glauben...

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 988 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Da sollte man sich über jede nicht abgegebene Bewertung freuen, damit der gut laufende Handel nicht gleich so ins Auge fällt.

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 989 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@dmary56  schrieb:

Ich habe heute morgen schon eine Verkäuferin entdeckt, die seit 2015 sage und schreibe

12000 !!! Artikel verkauft hat...... ich wollte es schier nicht glauben...


 

Da hat  XPIDER  wohl Ladehemmung.

Nachricht 990 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@sunrise1605  schrieb:

 

Da sollte man sich über jede nicht abgegebene Bewertung freuen, damit der gut laufende Handel nicht gleich so ins Auge fällt.


Dank der neuen Ansicht z.B. bei "Info" wird es die Anzahl von den ganzen Verkäufen angezeigt, die Anzahl "erhalten als Verkäufer" ist eine andere, also irrelevant.....

Nachricht 991 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Gestern sind meine letzten Auktionen abgelaufen. Was mir dabei aufgefallen ist das die Käufe teilweise von Händlern getätigt wurden. Da einige Angebote für 1-5 Euro rausgegangen sind können die gewerblichen Käufer sie auch für 10-12 Euro anbieten.

 

Ein Käufer war auch interessant, privat angemeldet und hat in ca. 20 Jahren bereits 29.000 Tsd Artikel verkauft. Ähnliche Artikel, die er bei mir ersteigert hat, verkauft er bei sich selbst (evtl. ein "Tauschsammler"?). Keine Ahnung oder er wollte die Sachen eben billig bekommen, um sie dann selbst zu verticken. Vermutlich kennt der das Gesetz noch nicht.

 

Da war meine Präsenz hier vielleicht gar nicht so schlecht für Wiederverkäufer. Ich würde gefühlt denken ich habe ca. 80% Verlust mit den letzten Auktionen gemacht, aber weg ist weg. Man merkt schon, dass hier definitiv weniger Interessenten unterwegs sind, wenig Beobachter oder Gebote. Stirbt aus wohl oder schlechte Zeit.

 

Ich werde jetzt keine weiteren neuen Artikel mehr einzustellen, unabhängig davon was das FA sagt. Für mich ist Feierabend mit Sammlungsverkleinerung und "Hausmüll" Verkauf.

 

So gesehen hat mich dieser Thread und die Erkenntnisse sowie meiner Auffassung das alles wäre normal gewesen zu der Entscheidung gebracht, jetzt einen Cut zu machen.

 

Im Frühling darf ich dann eine längere Auszeit auf Rezept nehmen und die persönlichen Ursachen für mein Kauf- und Verkaufverhalten werden von Spezialisten analysiert.

Nachricht 992 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@claudius_bockschus  schrieb:

miriam@ebay  schrieb:

...

Hallo @9samantha9! Zur Sicherheit habe ich noch einmal direkt für euch nachgefragt und für Mengen berücksichtigen wir Transaktionen anstelle von verkauften Artikeln.

 

Wenn also jemand drei Stück desselben Angebots verkauft, würde dies als eine Transaktion zählen. Gleiches gilt auch, wenn man zum Beispiel ein T-Shirt, ein Buch und ein Spielzeug in einer Transaktion verkauft (mit nur einer Bezahlung und kombinierten Versandkosten etc.).

Ich hoffe, das hilft euch 🙂.


Die Rückmeldung bezüglich der Auffindbarkeit der für viele relevanten Antworten in diesem so groß gewordenen PStTG-Thema habe ich im Team adressiert, es wird an einer Lösung gearbeitet 👍.

 

Liebe Grüße

Miriam


miriam@ebay 

 

Bei Mengen innerhalb desselben Angebots (also "mehrfach vorhanden", Anzahl wählbar z.B. mittels Drop-down-Menues) ist es in meinen Augen tatsächlich nicht fraglich.

 

Du sagst aber auch, falls ich es recht verstehe, dass auch folgende Konstellation von Euch als eine Transaktion im Sinne des PStTG angesehen wird:

 

Der Verkäufer Siegfried_Schlitzohr hat seine folgenden Angebote bei Ebay laufen:

- T-Shirt, Ebay-Artikelnummer  (itm) 123456789999.

- Buch, Ebay-Artikelnummer  (itm) 232323232323.

- Spielzeug, Ebay-Artikelnummer (itm) 999999888888.

 

Das sieht die Käuferin Mutta_Jutta und kauft das T-Shirt 123456789999, dann auch das Buch noch (itm) 232323232323 und letztendlich auch noch das verbliebene Spielzeug (itm) 999999888888.

 

Das sind aber doch drei separate Angebote und drei separate Käufe, drei eigenständige Willenserklärungen auf das jeweilige separate Angebote bei Ebay, (itm) 123456789999, (itm) 232323232323 und (itm) 999999888888 bezogen, oder?

(Wenn auch letztendlich vom selben Käufer und Verkäufer als abschließende Vertragsparteien vereinbart und meinetwegen als Sammelversand verschickt.) 

 

Ich hätte die gesetzliche Grundlage dahingehend interpretiert, diese drei Verkäufe als 3 separate Transaktionen des Verkäufers gezählt werden müssten.

 

Vielleicht kannst Du bitte noch einmal explizit bestätigen, dass diese Konstellation,

 

- T-Shirt, Ebay-Artikelnummer  (itm) 123456789999.

- Buch, Ebay-Artikelnummer  (itm) 232323232323.

- Spielzeug, Ebay-Artikelnummer (itm) 999999888888,

 

von Euch, 3 Verkäufe bei gleichem VK und K und im Sammelversand verschickt, als ein Verkauf angesehen und für die Meldeverpflichtung entsprechend als ein Verkauf gezählt wird.

 

Nur um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

 

Danke.

 


Hallo @claudiusbockschuss und in die Runde. Danke, dass ihr dazu nochmals genau nachgefragt habt. Nach etwas hin-und-her muss ich meine zuvor geschriebene Antwort bezüglich der Zählweise für Transaktionen bedauerlicherweise korrigieren.

Im Hinblick auf die PStTG-Meldepflicht gilt:
Mehrere Artikel von einem eBay-Angebot = eine Transaktion
Verschiedene Artikel aus verschiedenen eBay-Angeboten (auch wenn in einer Bestellung zusammengefasst) = mehrere Transaktionen


Es tut mir sehr leid, euch dahingehend verunsichert zu haben.

Liebe Grüße

Miriam

⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay
Nachricht 993 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

miriam@ebay  danke, daß du unsere Einwände ernst genommen und nochmal nachgefragt hast !

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 994 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Mehrere Artikel von einem eBay-Angebot = eine Transaktion
Verschiedene Artikel aus verschiedenen eBay-Angeboten (auch wenn in einer Bestellung zusammengefasst) = mehrere Transaktionen

 

miriam@ebay Guten Morgen und danke für die Richtigstellung.

 

Dann ist es gerecht für die Verkäufer und es wird für jeden gleich gezählt.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 995 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Super, Danke für die Richtigstellung  miriam@ebay 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 996 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


miriam@ebay  schrieb:


Hallo @claudiusbockschuss und in die Runde. Danke, dass ihr dazu nochmals genau nachgefragt habt. Nach etwas hin-und-her muss ich meine zuvor geschriebene Antwort bezüglich der Zählweise für Transaktionen bedauerlicherweise korrigieren.

Im Hinblick auf die PStTG-Meldepflicht gilt:
Mehrere Artikel von einem eBay-Angebot = eine Transaktion
Verschiedene Artikel aus verschiedenen eBay-Angeboten (auch wenn in einer Bestellung zusammengefasst) = mehrere Transaktionen


Es tut mir sehr leid, euch dahingehend verunsichert zu haben.

Liebe Grüße

Miriam


miriam@ebay 

Ja, danke für die Rückmeldung.

Hätte mich doch auch gewundert, wenn es anders praktiziert worden wäre.

 

Nachricht 997 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Den wichtigsten Thread dieses Jahres und des nächsten Jahres und  folgender Jahre mal nach oben schubsen.

Als Gedächtnisstütze.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 998 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ach, ich denke, auf diesen Thread werden im Laufe der nächsten Monate noch genug Ebay-Nutzer stoßen und den Thread mit lautem Wehklagen, Flüchen und Weltschmerz allgemein immer wieder oben halten... 😎

Nachricht 999 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@aufnimmerwiedersehen1  schrieb:

Den wichtigsten Thread dieses Jahres und des nächsten Jahres und  folgender Jahre mal nach oben schubsen.

Als Gedächtnisstütze.


Besser is 😊

So kann kein dreister Priverblicher, der/die  die Käufer um ihre Verbraucherrechte betupt, sagen, er/sie hats nicht gewusst.

Nachricht 1000 von 1.239
Neueste Antwort