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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

eigentlich ganz einfach, wenn du einen Gewinn erzielst, den du innerhalb von 1 Jahr realisiert, dann hast du die Differenz von Einkauf-  zu Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten zu versteuern, war eigentlich schon immer so, auch schon vor 30 Jahren; hatte bzw. wurde nur fast nie überprüft.

 

1985 hat ein Bekannter von mir immer Autos gekauft (sogenannte Schnäppchen), wie  Porsche, Benz od. evt. noch BMW bzw. Amischlitten, die hat er dann einige Zeit - ein paar Wochen - machmal auch nur mit rotem Kennzeichen gefahren und dann verkauft, irgendwann standen welche vom Finanzamt vor der Türe, da ein paar Nachbarn sich daran gestört haben, das von dem immer 3 bis 4 Autos vor der Türe standen, nach der Prüfung war dann das Geschäftsmodell auch ganz schnell erledigt. Der hat dann einen Autohandel eröffnet.

Ergo : wer viel verkauft muß halt ein Keingewerbe anmelden.... ob es sich dann noch lohnt, wird sich dann zeigen.

Nachricht 1201 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Massen an Neuware und Sammlungsauflösung schliessen sich eigentlich aus, wenn es sich um eine klassische Sammlung handelt, hier redet man dann von unbespielt und neuwertig bis OVP, damit sind aber keine 100 identische Dosenöffner aus China gemeint........

Nachricht 1202 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Täuscht mich das oder wird so einigen "PVK" im Jahresendspurt doch das Höschen zu eng 😁

Nachricht 1203 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Ich denk, den ganz Harten passen die Hosen noch  💪

Die lassen es drauf ankommen

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 1204 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Nachdem ja zwischenzeitlich sehr viel darüber diskutiert, informiert und geschrieben wurde, wann und unter welcher Voraussetzungen die Plattformbetreiber Daten an das Bundeszentralamt für Steuern leiten, hier mal ein Video (von vielen die mittlerweile existieren) welches versucht ansatzweise darüber aufzuklären, welche gespeicherten Daten von den Plattformbetreibern bei entsprechendem Handlungsbedarf weitergeleitet werden.

 

Für die interessierten von euch gilt natürlich auch hier, recherchiert selber, verbindet die Punkte und zieht daraus eure eigenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen.

Das Video kann und soll lediglich ein Anstoss sein, sich mit dem Thema bei Bedarf zu beschäftigen.

 

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DAS melden Ebay & Co ans Finanzamt (Chat, Angebotspreis etc!) 

Nachricht 1205 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Anonymous
Nicht anwendbar

@koelner1963  schrieb:

Nachdem ja zwischenzeitlich sehr viel darüber diskutiert, informiert und geschrieben wurde, wann und unter welcher Voraussetzungen die Plattformbetreiber Daten an das Bundeszentralamt für Steuern leiten, hier mal ein Video (von vielen die mittlerweile existieren) welches versucht ansatzweise darüber aufzuklären, welche gespeicherten Daten von den Plattformbetreibern bei entsprechendem Handlungsbedarf weitergeleitet werden.

 

Für die interessierten von euch gilt natürlich auch hier, recherchiert selber, verbindet die Punkte und zieht daraus eure eigenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen.

Das Video kann und soll lediglich ein Anstoss sein, sich mit dem Thema bei Bedarf zu beschäftigen.

 

koelner1963_0-1702797935356.png

DAS melden Ebay & Co ans Finanzamt (Chat, Angebotspreis etc!) 


 

Viel unnötige Panik kann durch ein derartiges Video entstehen.

Natürlich werden z.B.  Chat-Verläufe und Käufe nur dann von den entsprechenden Plattformen gemldet, wenn aufgrund einer Verkäufe-Meldung ( 2000 Euro bzw. 30 Verkäufe) entsprechende Ergänzungsmeldungen durch die Finanzbehörden gefordert werden.

Für z.B. 30 verkaufte gebrauchte Kinderbekleidungsstücke mit durchschnittlich 5 Euro Verkaufspreis  dürfte sich kaum ein Finanzamt  interessieren und schon gar nicht Auskünfte über Chat-Verläufe und Käufe anfordern.

 

Aber möglicherweise lohnt es sich tatsächlich, sich für das nächste Jahr  mit einer  ausreichenden Menge Popkorn und Cola zu bevorraten, wenn hier Panikbeiträge und entsprechende Kommentare von verwirrten

"Helfern" und "Ratgebern" aufschlagen. 😁

 

 

Wbei ich auf keinen Fall kleinreden will, dass es hier eine Menge privater Gauner gibt, die  in geweblichem

Umfang anbieten und die einen gehörigen Schuss vor den Bug verdienen.

Nachricht 1206 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Anonymous
Nicht anwendbar

 


 

Viel unnötige Panik kann durch ein derartiges Video entstehen.

Natürlich werden z.B.  Chat-Verläufe und Käufe nur dann von den entsprechenden Plattformen gemeldet, wenn aufgrund einer Verkäufe-Meldung ( 2000 Euro bzw. 30 Verkäufe pro Jahr) entsprechende Ergänzungsmeldungen durch die Finanzbehörden gefordert werden.

Für z.B. 30 verkaufte gebrauchte Kinderbekleidungsstücke mit durchschnittlich 5 Euro Verkaufspreis  dürfte sich kaum ein Finanzamt  interessieren und schon gar nicht Auskünfte über Chat-Verläufe und Käufe anfordern.

 

Aber möglicherweise lohnt es sich tatsächlich, sich für das nächste Jahr  mit einer  ausreichenden Menge Popkorn und Cola zu bevorraten, wenn hier Panikbeiträge und entsprechende Kommentare von verwirrten

"Helfern" und "Ratgebern" aufschlagen. 😁

 

 

Wbei ich auf keinen Fall kleinreden will, dass es hier eine Menge privater Gauner gibt, die  in geweblichem

Umfang anbieten und die einen gehörigen Schuss vor den Bug verdienen.

 

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Das gleiche gilt für die von der Dame im Video erwähnte  10 Jahres Speicher-Frist,

nach der angeblich die Verkäufe der letzten  10 Jahre an die Finanzbehörden gemedet werden.

Das war schon immer so, wenn die Finanzbehörden Steuerhinterziehung vermuteten und hat absolut nichts mit der routinemäßigen geforderten Meldung  bei über 30 Verkäufen oder 2000 Euro im Jahr zu tun.


 

Nachricht 1207 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@koelner1963  schrieb:

Nachdem ja zwischenzeitlich sehr viel darüber diskutiert, informiert und geschrieben wurde, wann und unter welcher Voraussetzungen die Plattformbetreiber Daten an das Bundeszentralamt für Steuern leiten, hier mal ein Video (von vielen die mittlerweile existieren) welches versucht ansatzweise darüber aufzuklären, welche gespeicherten Daten von den Plattformbetreibern bei entsprechendem Handlungsbedarf weitergeleitet werden.

 

Für die interessierten von euch gilt natürlich auch hier, recherchiert selber, verbindet die Punkte und zieht daraus eure eigenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen.

Das Video kann und soll lediglich ein Anstoss sein, sich mit dem Thema bei Bedarf zu beschäftigen.

 

koelner1963_0-1702797935356.png

DAS melden Ebay & Co ans Finanzamt (Chat, Angebotspreis etc!) 


Um aber dieses Video bzw. dessen doch m.M.n. etwas sehr amateurhaften Inhalt samt kommentierender Claqueure und Jubelperser auch einordnen zu können, kann man mal im ersten Schritt als Antithese zu vielen dort getätigten Aussagen folgenden Beitrag lesen, auch wenn diese Quelle grundsätzlich für mich auch nur sehr bedingt seriös ist:

https://wortfilter.de/kommentar-taxpro-gmbh-die-falschinformation-zum-psttg/

 

Wenn man dann die erste Einordnung vorgenommen hat, kann man sich seriöse Quellen suchen, um sich zu informieren, falls man Bedarf hat. Ein Video wie dieses wäre eine Quelle, die ich nicht als seriös erachte.

Schon erheblich seriöser sind für mich persönlich in diesem Zusammenhang z.B.:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/Verfahren/verfahren_node.html inkl. der dort verlinkten Datensatzbeschreibung (muss man dann als PDF sich anzeigen lassen).

Oder auch https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrech...

oder

https://www.lfst.bayern.de/fileadmin/RESSOURCEN/INFORMATIONEN/Steuerinfos/Weitere_Themen/Plattformen...

oder auch

https://www.steuerberaten.de/blog/494/plattformen-steuertransparenzgesetz/

 

Sinnvolle und erfolgreiche Eigenrecherche hängt eben sehr davon ab, welchen Grad an Medienkompetenz man besitzt...

 

 

Nachricht 1208 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo @verleihnix_aufdem_narrenschiff ,

 

vielen Dank für Deinen Wortbeitrag über Deine Recherche, Deiner Einschätzung und deren Erkenntnisse, sowie den vielen Quellenangaben 👍

 

Genau das war meine Motivation bei diesem Beitrag 🙂

 

Was ich wahrnehme ist, dass viele in der Bevölkerung nach meinem dafürhalten, (wieder) mehr ins eigenverantwortliche, selbstreflektierende denken und handeln kommen müssen.

Ich schließe mich da selber gar nicht aus 😉

 

Gerade hier in der Community gibt es hierzu täglich zahlreiche Beispiele.

Nachricht 1209 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Fragen die bislang noch ungeklärt sind. Wie verhält es sich bei Eheleuten die aber ein gemeinsames Konto bzw ein Konto mit der gleichen IBAN nutzen und so über ihre 2000 Euro kommen? Die zweite Sache wäre zählt der Verkauf und der Erhalt des Geldes innerhalb eines Jahres? Oder wird Verkauf und Erhalt des Geldes differenziert betrachtet? Beispielsweise jetzt gegen Ende des Jahres. Am 31.12 verkauft am 01.01 bezahlt. Und bekommt man eine Meldung von der Plattform das die Daten entsprechend weitergeleitet worden sind?
Nachricht 1210 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Das hat mit eurem Bankkonto nichts zu tun. Gerechnet werden ebay-Konten. Und es werden die Daten vom 1.1.2023 bis 31.12.23 gerechnet und so für jedes Jahr - verkauft man 2023 und bezahlt wird 2024 so wird der Umsatz für 2024 gerechnet. Und ja, man bekommt eine Mitteilung was weitergeleitet wird oder wurde.

Einfach mal etwas in der Community stöbern, da werden insbesonders in den letzten Tagen und Wochen immer wieder Beiträge von ebay veröffentlicht wo alles ganz genau erklärt wird so dass es irgendwann jeder verstehen sollte.

Und wenn man von der Meldung soviel Angst hat, warum gibt man seine Verkäufe nicht einfach bei der Steuer an? Es gibt dafür ein extra Formular für die Steuererklärung und gut is. Das FA wird dann entscheiden ob und was versteuert werden muss.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 1211 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Anonymous
Nicht anwendbar

@gucgis71 Im Diskussionsforum einfach etwas runterscrollen, dann findest du direkt Beiträge vom Communityteam.

 

Auf einen Blick

Welche Daten werden gemeldet

 

 

Nachricht 1212 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

und auf gehts ins 2024 viel glück allen priverblichen mit dem finanzamt

Nachricht 1213 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo @gtoo522 ,

 

den meisten der von Ihnen immer wieder ins Feld geführten Priverblichen wird mit hoher Sicherheit seitens der Finanzbehörden gar nichts passieren,

 

weil diese auf ebay mit privatem Konto verkaufenden gewerblichen Anbieter selbstverständlich / höchstwahrscheinlich die Einnahmen sauber an das Finanzamt melden und versteuern (lassen).

 

Das war es dann.

 

Allenfalls einige (wenige?) Unbedarfte/Unbelesene unter denen wird es treffen,

und die echten privaten Verkäufer, die das Ererbte z.B. aus Wohnungsauflösung der Eltern z.B.

bzw. die echte Sammlung auflösen.

 

Dies jedoch sinnvoll erklärt, bleibt für das FA auch nichts übrig.

 

Es bliebe dann, wie schon unzählige Male erwähnt,

nur der Weg der Abmahnung.

Wobei da auch immer wieder auf den Einzelfall abgestellt werden muss.

Pauschal formuliert: Durch eine Privatperson kann kein Markenrechtsverstoß oder Wettbewerbsverstoß begangen werden.

Dazu bedarf es dann meist wohl schon einer anwaltlichen Vorprüfung. Einfach so einen Abmahnjäger auf den Hals schicken ist nicht mehr.

Nachricht 1214 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

von was sprichst du bist du im falschen film oder was

Nachricht 1215 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@gtoo522  schrieb:

von was sprichst du bist du im falschen film oder was


 

Keineswegs!

Wird man wohl im Laufe von 2024 endgültig erkennen.

Welcher nur halbwegs ernstzunehmende Gewerbetreibende wäre denn so dümmlich, seine Existenz steuerlich betrachtet auf's Spiel zu setzen?

 

Beim Finanzamt wird rückwirkend gearbeitet, bei einer Abmahnung auf Unterlassung eher nur ab dem Zeitpunkt der Abmahnung. Dann wird eben nicht mehr so weiter verkauft.

 

Und bis dahin verkaufen die gewerblichen Mitbewerber einfach mal weiter mit einem privaten ebay-Konto und füllen sich das Täschlein.

Zumal hier immer wieder zu lesen ist, wie wenig Lust bei den Händlern vorhanden ist, abmahntechnisch selbst aktiv zu werden.

 

Immer wieder werden den meisten hiesigen Aussagen zufolge andere vorgeschoben, da kann sich der gewerbliche mit privatem ebay-Konto dann tiefenentspannt zurücklehnen.

Weil ich bezweifele, dass ebay wieder den anonymen Anschwärz-Button als Meldegrund einfügt.

 

 

Oh weh, da muss man dann mehr oder weniger selbst erst Informationen zusammentragen, bevor man andere anmeiert. Ist aber auch gar nicht schön, dass Eigenverantwortung gefragt ist.  Oh weh ...

 

Da ist die Äußerung im anderen Beitrag schon geradezu eine Wohltat. Wird bloß allen anderen Lamentierenden nicht allzuviel helfen, weil man eben selbst zu Potte kommen muss:

https://community.ebay.de/t5/Gewerbliche-Verk%C3%A4ufer-innen/Plattformen-Steuertransparenzgesetz-PS...

 

 

Nachricht 1216 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo,

mich würde mal folgendes interessieren.

 

man kennt ja seine ...am Gang und wie kann es sein,daß die Konten genau bei 29 Verkäufe geschlossen werden und dann neue Konten erstellt werden und wieder genau bei 29 geschlossen werden bekommt Ebay sowas nicht mit oder was ist da los.

 

Es muss doch gearde Ebay interessieren was da manche abziehen denn die umgehen ja Gebühren,da sie meiner Meinung nach definitiv gewerblich handeln.

 

Ist es wirklich so das jedes Konto einzeln behandelt wird? 

Sprich ein privater hat 10 Konten und verkauft erst mit dem ersten 29 Artikel,dann mit dem zweiten und so weiter ich weiß das man mit äusserungen sehr sehr vorsichtig sein muss aber das ist ja schon höchst ....was manche hier machen.

 

Auch verstehe ich nicht wenn manche Ihre Adresse des eigenen Online Shop in den Bildern mit einfügen,daß von Ebay nicht als Verstoß gesehen wird,ist mir unbegreiflich.

 

Ist auch hier wie im wahren Leben der ehrliche Mensch der dumme ?

 

 

Nachricht 1217 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich habe immer wieder den Eindruck, dass ebay gar nicht die personellen Kapazitäten hat, diesem nachzugehen.

 

In Zeiten, wo selbst der Kundenservice in erster Linie durch KI ersetzt wird.

 

Wobei es natürlich schwer fiele zu verstehen, wenn die Einsparungen an Personal mit geringeren Einnahmen begründet wären. Da jagte die Katze den eigenen ...

Nachricht 1218 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@hondacrx0_3  schrieb:

Hallo,

mich würde mal folgendes interessieren.

 

man kennt ja seine ...am Gang und wie kann es sein,daß die Konten genau bei 29 Verkäufe geschlossen werden und dann neue Konten erstellt werden und wieder genau bei 29 geschlossen werden bekommt Ebay sowas nicht mit oder was ist da los.

 

Es muss doch gearde Ebay interessieren was da manche abziehen denn die umgehen ja Gebühren,da sie meiner Meinung nach definitiv gewerblich handeln.

 

Ist es wirklich so das jedes Konto einzeln behandelt wird? 

Sprich ein privater hat 10 Konten und verkauft erst mit dem ersten 29 Artikel,dann mit dem zweiten und so weiter ich weiß das man mit äusserungen sehr sehr vorsichtig sein muss aber das ist ja schon höchst ....was manche hier machen.

 

Auch verstehe ich nicht wenn manche Ihre Adresse des eigenen Online Shop in den Bildern mit einfügen,daß von Ebay nicht als Verstoß gesehen wird,ist mir unbegreiflich.

 

Ist auch hier wie im wahren Leben der ehrliche Mensch der dumme ?

 

 


Wenn Ebay sich die Gebühren eines gewerblichen Verkäufers entgehen lassen will, ist es ja im Prinzip deren Entscheidung. Denen geht es offensichtlich glänzend und sie können daher auf die Einnahmen verzichten. Bewunderungswürdig.

 

Falls Du jedoch glaubst, und das scheint der Fall zu sein, da Du Deinen Beitrag ja im Thema "PStTG" gepostet hast, dass man damit letztendlich der Meldung bzw. der Zusammenführung von Daten im BZSt entgehen könne - weit gefehlt.

 

Du kannst bestenfalls, mit etwas Geschick Deine Grenzen vielleicht etwas nach oben verschieben / verdoppeln. Je nachdem, wie geschickt und ausgebufft Du bist. Aber am Ende ist jeder über sein Bankkonto (für das man sich identifizieren muss) und / oder die anzugebende Steuer-ID zuzuordnen, weshalb die Verschleierungsmöglichkeiten für den 08/15-Bürger schnell endlich sein werden. 

 

Richtig ist allerdings, dass durch solche, als Privatverkäufer getarnte gewerbliche VK, Ebay um seine Gebühren und der Verbraucher um seine Verbraucherrechte gebracht wird. Aber dieses Problem gab es schon immer und wird es so lange geben, so lange Ebay selbst völliges Desinteresse daran hat, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten gegen solche Umstände anzugehen.

 

 

Nachricht 1219 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Guten Morgen,

ich bin der Meinung,daß nicht die " Privaten " Post vom Finanzamt bekommen,sondern die gewerblichen in Form einer Steuerprüfung und zwar aus folgenden Grund.

 

Angenommen man hatte die Jahre davor bis zum 28.02.2023 noch einen Jahresumsatz von 40.000 - 50.000 €uro und seit dem 01.03.2023 ( für das Jahr 2023 ) auf einmal nur noch  10.000 - 15.000 €uro,da werden bei denen aber ganz schnell die Alarmglocken schrillen und werden sich erst einmal deine Unterlagen anfordern um zu gucken was da ab geht.

 

P.s:Es ist Ironie dabei 😁

Nachricht 1220 von 1.239
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