04-01-2024 11:09
Habe von einem gewerblichen Verkäufer einen recht teuren Projektor (Vorführgerät) gekauft. Grundsätzlich ist der Artikel i.O. jedoch hat sich im Nachhinein und in Kommunikation mit Verkäufer und Hersteller heraus gestellt, dass der Garantieumfang nicht so ist, wie das eigentlich sein sollte. Da diese Projektoren allerdings sehr anfällig sind, möchte ich nun den Kauf widerrufen. Der Verkäufer hat allerdings Rücknahme ausgeschlossen, was ja zumindest gesetzlich nicht möglich ist. Ich wurde auch nicht über meine Widerrufsrecht belehrt. Er hat aber nun die Rücknahmeanfrage abgelehnt und ich kann keinen Fall mehr eröffnen. Der nette Mitarbeiter an der eBay Hotline, konnte mir auch nicht helfen, weil er keinen Fall eröffnen kann, wenn die Rückgabe abgelehnt wurde.
Wie kann es denn sein, dass Händler überhaupt die Option haben das auszuwählen, dass keine Rücknahme möglich ist. eBay ist ja kein rechtsfreier Raum. Nehme an das funktioniert nur, wenn sie gleichzeitig auch Abholung im Angebot anbieten, weil es in dem Fall ja auch keinen Widerruf gibt.
Sollte aber eigentlich trotzdem nicht funktionieren meiner Meinung nach. Was kann ich denn nun noch tun? VK hat mir nachdem ich nicht direkt bezahlt hatte, auch direkt mit dem BGB gedroht. Auch sonst war die ganze Kommunikation eher unsympathisch. Habe ihn dann per Nachricht über meinen Widerruf informiert. Seitdem wird sich tot gestellt. Habe meinen Widerruf auch versucht per E-Mail an die Kontaktadresse auf der HP des Händlers zu senden, die aber auf irgendeine tote Mitarbeiter-Adresse umgeleitet ist, von der ich dann nen Mailer-Daemon bekam, dass sie nicht zugestellt werden konnte.
Hätte wahrscheinlich direkt widerrufen sollen und gar nicht erst bezahlen, aber nun steh ich nun mal da mit dem Problem. Ich weiss zwar schon mal, dass ich dank fehlender WRB nun 12 Monate und 14 Tage widerrufen kann, aber bei solchen Händlern hilft das wenig. Will nicht ohne Sicherheit die Ware zurück senden und unter Umständen dann mit Anwalt meinem Geld hinterher rennen müssen, auch wenn ich ne RSV habe.
Irgendwie werden Händler auf ebay immer dubioser. Letztens auch Neuware von einem Optiker gekauft und keine Rechnung erhalten. Auf Nachfrage, stellte er mir dann erstmal ne Privatrechnung ohne Steuer aus... Man kann es ja mal versuchen. Steuerhinterziehung ist ja kein großes Ding...
04-01-2024 11:11 - bearbeitet 04-01-2024 11:11
@p90xtothemax Wenn du Meinungen dazu haben möchtest, dann wäre es sinnvoll, den Artikel hier reinzustellen. Ansonsten kann man nur spekulieren und das bringt keinem was.
04-01-2024 11:24
04-01-2024 11:27
@p90xtothemax Hey. 🙂 Ich habe mir die Rückgabe einmal genauer angeschaut. Dein Verkäufer hat den Widerruf abgelehnt, da die Rückgabe weit nach Ablauf der Frist eröffnet wurde.
Liebe Grüße,
Nina
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04-01-2024 11:35 - bearbeitet 04-01-2024 11:38
nina@ebay schrieb:@p90xtothemax Hey. 🙂 Ich habe mir die Rückgabe einmal genauer angeschaut. Dein Verkäufer hat den Widerruf abgelehnt, da die Rückgabe weit nach Ablauf der Frist eröffnet wurde.
Liebe Grüße,
Nina
nina@ebay Wie ist es möglich, dass ein gewerblicher Verkäufer aus D hier ohne Impressum, ohne Rücknahme, ohne Widerrufsbelehrung ein Gerät zu so einem Preis verkaufen oder überhaupt verkaufen darf?
Ich sehe nur eine USt. Nr.
Gibt es bei der Anmeldung als gewerblicher Verkäufer keine Pflichtfelder, die man ausfüllen muss?
Wäre das Konto älter und vorher ohne Bewegung, hätte ich an einen Hack gedacht.
@p90xtothemax Es tut mir leid, aber ich hätte niemals soviel Geld gezahlt, wenn das Konto so neu ist und zudem völlig unvollständig.
Edit: ich sehe da auch ebay in der Pflicht, bei der Anmeldung auf Vollständigkeit der Daten hinzuwirken und bei diesem Konto sind die Summen erheblich.
04-01-2024 12:20
Hey Nina,
danke für die Rückmeldung. Von welcher Frist sprichst Du? Die Beantwortung der Fragen zur Grantie haben aufgrund der Feiertage entsprechend lange gedauert. Die 14-tägige Widerrufsfrist war aber gestern noch nicht abgelaufen, da ich das Gerät erst am 19.12. bekommen habe, wie Du sicher sehen kannst. Oder von wlecher Frist sprichst Du?
04-01-2024 12:23
@Anonymous
Abgesehen zu Deinem Vortrag, ist nicht einmal die WEEE-Nummer gültig.
Das "Qualitätsmanagement" hat den Namen nicht verdient.
04-01-2024 12:26
Fragen, die mich auch interessieren würden. Da sollte die Anmeldung bzw. Prüfung ganz anders laufen, bevor die was verkaufen dürfen, aber da es ja mittlerweile die einzigen sind, mit denen hier noch Geld verdient werden kann von eBay Seite, juckt das wohl recht wenig.
Ich habe mich natürlich vorher informiert, was das für ein Händler ist, bzw. ob er legitim ist und die sind ein legitimer und angesehener Distributor, was die Beamer in Deutschland vertreibt und mit vielen Fachhändlern in D zusammen arbeitet.
Es haben ja alle mal klein angefangen und ich habe mit Käuferschutz sowohl bei eBay als auch bei PayPal noch nie schlechte Erfahrungen gemacht.
04-01-2024 12:38 - bearbeitet 04-01-2024 12:39
Hallo nina@ebay
Entschuldige bitte, aber von welcher Frist redest du hier?
Es wird im Angebot keine Frist genannt.
Statt dem VK ordentlich Dampf unter dem Allerwertesten zu machen, wird sein Tun auch noch indirekt unterstützt.
Jetzt einfach mal die Frage: Ist es möglich eine Rückgabe einzuleiten, wenn Rückgabe ausgeschlossen wird?
Wenn diese Frage mit nein beantwortet wird......wie soll denn dann ein Käufer Eurer Meinung nach reagieren?
Allein die Möglichkeiten, die der Käufer hier genutzt hat (verschiedene Wege zur Erklärung des Widerrufs) nehmen Zeit in Anspruch.
War es nicht so, dass, wie in einem anderen Thread thematisiert, sich Gewerbliche darüber beschwerten, dass eBay von sich aus die Fristen zur Rückgabe um Tage verlängert?
Ihr habt sicher Möglichkeiten hier helfend einzuschreiten und es wäre begrüßenswert, wenn diese auch genutzt würden.
04-01-2024 12:43
04-01-2024 12:44
@p90xtothemax Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Die Rückgabe hattest du einen Tag zu spät eröffnet und deswegen konnte dein Verkäufer diese ablehnen.
Liebe Grüße,
Nina
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04-01-2024 12:55
nina@ebay schrieb:@p90xtothemax Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Die Rückgabe hattest du einen Tag zu spät eröffnet und deswegen konnte dein Verkäufer diese ablehnen.
Liebe Grüße,
Nina
nina@ebay Es gibt grundsätzlich eine Widerrufsfrist, das stimmt.
Aber wie sieht es aus, wenn der Verkäufer das nicht im Angebot drinstehen hat und zusammen mit allen anderen fehlenden Angaben, dann ist in dem Fall jetzt der Verkäufer der Sieger?
Hat er vielleicht schon das Geld oder gibt es einen Zahlungseinbehalt?
Da muss ich sagen, wenn ein Konto so unvollständig eröffnet werden kann und dann der Umgang mit fremden Geld- vor allem in der Höhe, wir reden nicht von 20,-- Euro - da komme ich jetzt echt schwer ins grübeln.
04-01-2024 12:57
OK, hatte ich nen Denkfehler. Allerdings sind die 14 Tage ja sowieso hinfällig, da ich nicht über den Widerruf aufgeklärt worden bin.
Siehe Infos in eurem Rechtsportal hier: https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_6.html
Zitat: Das Gesetz sieht eine Frist von 14 Tagen vor. Achten Sie auf die Informationen auf der Artikelseite des Verkäufers. Jeder gewerbliche Verkäufer ist verpflichtet, Sie bereits vor Abschluss des Vertrages umfassend über das Bestehen oder Nichtbestehen des Widerrufsrechts sowie die Fristen, Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung und deren Rechtsfolgen zu belehren.
Eine ungenügende Belehrung führt dazu, dass sich der Fristablauf nach hinten verschiebt. Das Widerrufsrecht erlischt aber spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen.
Könntest Du diesbezüglich bitte auch mal Stellung nehmen, warum Händler überhaupt Rücknahme ablehnen können bzw. die Widerrufsbelehrung nicht obligatorisch vor Einstellen eines Angebotes abgefragt wird?
Danke für den Service!
04-01-2024 13:01
Gedankenspiel:
Dabei wäre das alles so einfach. Kleine Checkliste (schnelle Variante für Verkäufer aus Deutschland)
Die kann man durchaus als PDF-Datei verschicken. Dann hat der Gegenüber eine "To-Do"-Liste, die nur noch von ebay auf Vollständig- und Richtigkeit geprüft wird.
ANGABEN ZUM GEWERBLICHEN VERKÄUFER
- Kleinunternehmer (ja/nein)
- Einzelunternehmer (ja/nein)
- sonstige Unternehmen (ja/nein)
LIEGT EINE GEWERBEANMELDUNG VOR
- Gewerbeerlaubnis ?
oder
- Eintrag im Handelsregister ?
(ja/nein) - Beleg
ANGABEN ZUR FIRMA
Inhaber, Geschäftsführer, Adresse, Kontaktdaten, Ansprechpartner, Steuer-ID, WEEE-Nummer, OSS-Teilnahme
Vollständig im Profil hinterlegt?
(ja/nein)
ANGABEN ZUR BANKVERBINDUNG
Vollständig und bestätigt. ( zwei Bestätigungszahlungen)
(ja/nein)
ANGABEN IM VERKAUFSPROFIL
AGB, Widerrufsbelehrung
Vollständig eingetragen?
(ja/nein)
Wenn diese kurze Liste abgearbeitet ist und die relevanten Fragen mit "Ja" beantwortet sind, wird ein Verkäuferprofil auf "aktiv" gestellt.
04-01-2024 13:06
Was hat es mit der WEEE Nummer auf sich, bzw. wo hast Du die her?
04-01-2024 17:09
Die Frage beantworte ich Dir.
Die WEEE-Nummer muss von allen Unternehmen bei der Stiftung ear beantragt werden, wenn sie
a.) Hersteller elektronischer Geräte sind
b.) für Dritte solche Geräte produzieren
c.) elektronische Geräte importieren, für die ein Hersteller aus einem Drittland keine WEEE-Nummer hat.
Verkäufer von Neuwaren benötigen in diesem Zusammenhang nur eine Vertreiber-ID, wenn der Hersteller bei Stiftung ear registriert ist.
Soviel zur Kurzform. Ausführliche Informationen gibt es unter folgendem Link:
Stiftung ear: https://www.stiftung-ear.de/de/startseite
In Bezug auf die falsche WEEE-Nummer kann ich feststellen, dass dort nun die USt-Id. steht.
04-01-2024 17:38
Tagchen @p90xtothemax
Du versuchst hier, eine richtige Argumentatiom an der falschen Stelle zu führen.
Ebay ist meines Erachtens nicht übermäßig daran interessiert, für die korrekte Hinterlegung aller Daten Sorge zu tragen. Ist aus Ebay Sicht auch okay, wird doch klar gesagt, dass die VK für ihren Auftritt verantwortlich sind.
Die 14 Tage Widerrufsfrist sind halt das Minimum (gesetzlich), sind somit vorgemerkt und das war es.
Ob Impfessum und WRB fehlen, weil der VK nichts hinterlegt hat oder mal wieder die Technik spinnt, weiß doch keiner.... und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man diesbezüglich ein Fass aufmachen möchte. 😈
Das tut der Durchsetzung deiner Rechte aber doch gar keinen Abbruch.
Du klärst den VK entsprechend auf, dass dein Widerrufsrecht wegen der fehlenden Belehrung genau ein Jahr und vierzehn Tage nach Erhalt der Ware besteht, du somit locker in der Frist bist und du nach Rücksendung des Gerätes die Kohle auch gerne gerichtlich wiederholen wirst.
Vorher die Darstellung mit dem ganzen Nichts an Pflichtangaben schön sichern und speichern.
04-01-2024 17:47
Die gesetzliche Widerrufsfrist für Verträge zwischen Verbraucher (Käufer) und gewerblichem Händler (Verkäufer) beträgt 14 Tage nach Erhalt der Ware.
Der Käufer gibt in dem Fall an die Ware am 29.12.2023 erhalten zu haben.
In dem Fall endet die Widerrufsfrist am 11.01.2024 um 23.59 Uhr.
Nachzulesen hier:
https://www.bmj.de/DE/themen/kaufen_reisen_wohnen/konsum/widerruf/widerruf_node.html
Abschnitt: Welche Frist muss ich einhalten?
04-01-2024 17:53
04-01-2024 17:57
@ttd4it schrieb:
Die gesetzliche Widerrufsfrist für Verträge zwischen Verbraucher (Käufer) und gewerblichem Händler (Verkäufer) beträgt 14 Tage nach Erhalt der Ware.
Der Käufer gibt in dem Fall an die Ware am 29.12.2023 erhalten zu haben.
In dem Fall endet die Widerrufsfrist am 11.01.2024 um 23.59 Uhr.
Nachzulesen hier:
https://www.bmj.de/DE/themen/kaufen_reisen_wohnen/konsum/widerruf/widerruf_node.html
Abschnitt: Welche Frist muss ich einhalten?
Hallo @ttd4it
TE schrieb hier das er den Artikel am 19.12.23 erhalten hat, damit wäre eine 14-tägige Frist am Dienstag abgelaufen, da aber hier im Angebot weder eine Widerrufsbelehrung noch eine Frist angegeben sind hat die Frist noch gar nicht begonnen.
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