04-01-2024 11:09
Habe von einem gewerblichen Verkäufer einen recht teuren Projektor (Vorführgerät) gekauft. Grundsätzlich ist der Artikel i.O. jedoch hat sich im Nachhinein und in Kommunikation mit Verkäufer und Hersteller heraus gestellt, dass der Garantieumfang nicht so ist, wie das eigentlich sein sollte. Da diese Projektoren allerdings sehr anfällig sind, möchte ich nun den Kauf widerrufen. Der Verkäufer hat allerdings Rücknahme ausgeschlossen, was ja zumindest gesetzlich nicht möglich ist. Ich wurde auch nicht über meine Widerrufsrecht belehrt. Er hat aber nun die Rücknahmeanfrage abgelehnt und ich kann keinen Fall mehr eröffnen. Der nette Mitarbeiter an der eBay Hotline, konnte mir auch nicht helfen, weil er keinen Fall eröffnen kann, wenn die Rückgabe abgelehnt wurde.
Wie kann es denn sein, dass Händler überhaupt die Option haben das auszuwählen, dass keine Rücknahme möglich ist. eBay ist ja kein rechtsfreier Raum. Nehme an das funktioniert nur, wenn sie gleichzeitig auch Abholung im Angebot anbieten, weil es in dem Fall ja auch keinen Widerruf gibt.
Sollte aber eigentlich trotzdem nicht funktionieren meiner Meinung nach. Was kann ich denn nun noch tun? VK hat mir nachdem ich nicht direkt bezahlt hatte, auch direkt mit dem BGB gedroht. Auch sonst war die ganze Kommunikation eher unsympathisch. Habe ihn dann per Nachricht über meinen Widerruf informiert. Seitdem wird sich tot gestellt. Habe meinen Widerruf auch versucht per E-Mail an die Kontaktadresse auf der HP des Händlers zu senden, die aber auf irgendeine tote Mitarbeiter-Adresse umgeleitet ist, von der ich dann nen Mailer-Daemon bekam, dass sie nicht zugestellt werden konnte.
Hätte wahrscheinlich direkt widerrufen sollen und gar nicht erst bezahlen, aber nun steh ich nun mal da mit dem Problem. Ich weiss zwar schon mal, dass ich dank fehlender WRB nun 12 Monate und 14 Tage widerrufen kann, aber bei solchen Händlern hilft das wenig. Will nicht ohne Sicherheit die Ware zurück senden und unter Umständen dann mit Anwalt meinem Geld hinterher rennen müssen, auch wenn ich ne RSV habe.
Irgendwie werden Händler auf ebay immer dubioser. Letztens auch Neuware von einem Optiker gekauft und keine Rechnung erhalten. Auf Nachfrage, stellte er mir dann erstmal ne Privatrechnung ohne Steuer aus... Man kann es ja mal versuchen. Steuerhinterziehung ist ja kein großes Ding...
04-01-2024 18:08
Danke für die Korrektur. Beim zweiten Lesen ist mir das nun auch aufgefallen. Ich gelobe Besserung 😉
Somit gilt dann der Nachsatz aus Deiner Antwort.
04-01-2024 18:11
@ttd4it schrieb:Danke für die Korrektur. Beim zweiten Lesen ist mir das nun auch aufgefallen. Ich gelobe Besserung 😉
Somit gilt dann der Nachsatz aus Deiner Antwort.
Auf einem Bein stehend 3x rechts rum hüpfen, danach mit dem anderen Bein 3x im die Gegenrichtung.
Solltest du dann noch stehen lassen wir es dabei bewenden.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
04-01-2024 18:12
Hallo @Anonymous
ich würde mich gern an die Fachabteilungen wenden, nur haben wir hier leider keinen direkten Zugang.
Wie so oft stehen daher die "Community-Mitarbeiter" immer zwischen den Fronten und da Nina hier eingebunden wurde und die Frage des TE beantwortet hat, habe ich Sie also auch in meine Antwort einbezogen.
04-01-2024 18:15
Das ist nachvollziehbar, aber wie du selbst sagst....sie stehen zwischen den Fronten.
Wie gesagt....es gibt eine Mail-Addy der Presse.... mit der Mail-Addy von Wettbewerbszentrale und der des Wirtschaftsministeriums in CC wird das schon was! 👍🏻
04-01-2024 18:28
Hallo@Anonymous
wir wissen doch beide, dass viele der in der Community vorgetragenFälle, eher eine Sache für die Verbraucherzentrale sind.
04-01-2024 18:50 - bearbeitet 04-01-2024 18:53
edit ......
04-01-2024 18:56
Die Verbraucherzentrale ist für mich nicht wirklich relevant.
Die sind doch aktuell mal wieder auf der Suche nach der Mogelpackung des Jahres...trotz seit Jahrzehnten verpflichtend anzugebenem Grundpreis ... ist halt nett für Social Media... aber absolut nicht nützlich.
Wer irgendwo ohne Pflichtangaben agiert, verstößt gegen UWG und Verbraucherschutz....
also sind hier die entsprechenden zwei Ministerien gefragt.
05-01-2024 02:12 - bearbeitet 05-01-2024 02:14
@oskar_der_wikinger schrieb:...
TE schrieb hier das er den Artikel am 19.12.23 erhalten hat, damit wäre eine 14-tägige Frist am Dienstag abgelaufen, da aber hier im Angebot weder eine Widerrufsbelehrung noch eine Frist angegeben sind hat die Frist noch gar nicht begonnen.
Der gewerbliche VK hat sogar eine vollkommen unwirksame Erklärung abgegeben.
Das mal nur der Vollständigkeit halber.
05-01-2024 15:54
Diese Vollständigkeit war schon mit dem EP erreicht und nochmal in Beitrag 13 vom TE selbst unterstrichen worden.
Dennoch ist der Ort der Diskussion hier wenig zielführend.
Ich würde den VK auch nicht mehr so "billig" über Ebay davonkommen lassen wollen, sondern das gerne auch teurer für ihn machen wollen. Das geht zivilrechtlich wunderbar!
09-01-2024 13:35
Der Verkäufer hat sich mittlerweile per E-Mail bei mir gemeldet und Fotos angefordert, dass der Artikel auch wirklich noch in dem Zustand ist, wie er ihn mir verkauft hat. Noch bin ich ja freundlich. Habe ihm auch noch ein Angebot mit Preisnachlass gemacht, mal schauen was er sagt.
Übrigens habe ich mittlerweile noch heraus gefunden, dass mein Widerruf doch fristgerecht war. Vielleicht auch für nina@ebay interessant: Die Widerrufsfrist, darf nicht an Sonn- oder Feiertagen enden. Sie endet ansonsten am nächsten Werktag.
Ich geb noch mal gescheit was raus gekommen ist. Ich will meine RSV eigentlich immer nur bemühen, wenn es auch wirklich sein muss. Auch wenn das ganze immer noch etwas unsympatisch abläuft, bin ich ja bis jetzt nicht irgendwie abgezogen worden. Also alles noch im grünen Bereich. Man sollte wohl aber trotzdem mal die Abfragenotwendigkeiten für gewerbliche Händler überprüfen. Das steht meines Erchtens außer Frage. Das kann auch anders ausgehen und öffnet dem Frevel Tür und Tor.
09-01-2024 13:52
Tagchen @p90xtothemax
Es ist erschreckend, wie manche Gewerbetreibende agieren. Ich bin mir dabei oft nicht sicher, ob die es nicht besser wissen oder es nicht besser wissen WOLLEN.
Ich würde bei so einem Vorgehen raten, dass du den Zustand des Gerätes genau dokumentierst und dir auch noch einen validen Zeugen dazubittest. Es kann auch passieren, dass nach Ankunft der Retoure eine Verschlechterung behauptet wird. Solche Händler braucht kein Mensch.
09-01-2024 14:00
@ttd4it schrieb:Hallo @Anonymous
ich würde mich gern an die Fachabteilungen wenden, nur haben wir hier leider keinen direkten Zugang.
Wie so oft stehen daher die "Community-Mitarbeiter" immer zwischen den Fronten und da Nina hier eingebunden wurde und die Frage des TE beantwortet hat, habe ich Sie also auch in meine Antwort einbezogen.
Ich finde schon, dass eine gewisse Sorgfaltspflicht dem Arbeitgeber gegenüber gilt. Also muss man doch vor solchen Antworten nachsehen und ausrechnen was wirklich gilt. Außerdem gehört der Anbieter an seine "Fachabteilung" gemeldet!