18-12-2023 13:33
Gelöst! Gehe zu Lösung.
20-12-2023 20:03
@verleihnix_aufdem_narrenschiff Danke dir, deine Beiträge sind echt immer sehr hilfreich.
Der Rechtsanwalt bei der Rechtsberatung sieht die Dinge übrigens ähnlich wie du. Füße stillhalten, eigene Anzeige erstmal bleiben lassen und schauen, was kommt.
20-12-2023 20:05
@*sweet-melody* schrieb:Guten Morgen @verleihnix_aufdem_narrenschiff
Wie ist es mit dem offiziellen Garantiesiegel an der Verpackung?
Es wurde doch von dem VK durchtrennt. Kann das noch eine
Rolle spielen?
Klar könnte es das, ob nur im Fallmanagement bei Ebay oder gg. im Rahmen eines zivilrechtlichen oder gar strafrechtlichen Streits, wenn es z.B., denke ich mir, um die Zulässigkeit einer Artikelbeschreibung "neu" geht und um eine Mängelhaftung. Oder eben um eine Beweisführung, falls das Thema "Manipulation" / "Betrug" relevant werden sollte. Aber das wurde ja auch schon in vorherigen Beiträgen thematisiert. Ist aber eben auch nur ein einzelner Aspekt unter mehreren Aspekten, die eine Rolle spielen könnten.
20-12-2023 20:17
@zerappelzappel schrieb:Anhörungsbogen gut, persönlich besser.
Wenn Bogen fertig und falsch oder was wichtiges vergessen: Doofidoof.
😎
Nein. Auch danach werden (nachträglich) getätigte Aussagen, ob als Ergänzung oder in Form einer Berichtigung, natürlich berücksichtigt. Aber so weit sind wir hier in diesem Thread noch nicht und werden diesen Pukt mit ziemlicher Sicherheit auch nicht erreichen...
20-12-2023 21:36
...schon klar - aber man wälzt sich ruhelos in den Laken, weil man nen wichtigen Satz vergessen hat.
😎
Soweit simmer nonnich, kommwa aunich hin.
21-12-2023 10:04 - bearbeitet 21-12-2023 10:05
Hallo @becker-2000
der Drops bei ebay scheint gelutscht.
Erkenntnisse:
- bei ebay kauft man Technik, wenn man mit einem Totalverlust leben kann.
- teure Technik kauft man bei renomierten Anbietern (Händler, die auch stationär auftreten), die man greifen kann und wo man möglichst vorab sieht, was man bekommt
- wenn etwas preiswert ist, ist es nicht unbedingt gut
- bei ebay gibt es tausende Sofahändler, dubiose Existenzen und sonstige - die von Gewerbe und ähnlichem keine Ahnung haben und sich auch nicht um Kundendienst und Kundenbelange scheren. Oft ist weder finanziell noch fachlich dort etwas zu holen.
- ebay Entscheidungen sind nicht rechtskräftig
Was kannst du noch tun:
- das Gleiche, wie wenn ein stationäres Fachgeschäft deiner Wahl rumzickt
- Ware abschreiben... oder
- rechtliche Schritte einleiten - mit weiteren Kosten für dich und unsicherem Ausgang. Ist beim Gegner nichts zu holen, bleibst du auf den Kosten sitzen. Geht es gut aus, bist du Schaden und Ärger los.
Gegen die Drohung des Verkäufers mit einer Betrugsanzeige hätte ich sofort etwas unternommen.
Deutsches Recht und die Rechtssprechung spiegelt nicht immer das Rechtsempfinden des Einzelnen wieder.
26-12-2023 09:58
Hallo @becker-2000 - wie ich sehe, konnte die Situation nach einer erneuten Prüfung inzwischen über eBay geklärt werden und du hast von uns eine vollständige Rückerstattung erhalten. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns.
Liebe Grüße, Sonja
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26-12-2023 10:27
Hallo @becker-2000 !
Das ist doch ein schönes Weihnachtsgeschenk und ich hoffe, du kannst dich jetzt freuen und wieder gut schlafen!
Ich freue mich für dich, frohe Weihnachten!
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
26-12-2023 12:53
26-12-2023 13:08
Siehste.
Geht doch.
😎
27-12-2023 12:57
Naja... es stand da nicht umsonst auf den Sticker drauf.... wenn du diesen also Abziehst musst du mit den Konsequenzen rechnen wie "Der Verkäufer nimmt den Artikel nicht mehr an oder will Geld dafür".
Ich verstehe das nicht.... es gibt Dinge die sind Logisch und selbstverständlich und gebrauchen keiner Erklärung auf einen Extra AGB oder Vertrag... BESONDERS wenn der Artikel schon anders ist und schon geöffnet war hätte jeder Mensch mit Verstand den Artikel erstmal verbaut und auf Funktion überprüft bevor man irgendwelche Garantie Siegel entfernt wenn auch nur Teilweise... dieses Siegel war nicht nur die Absicherung vom Händler sondern auch deine! Also hast du deine eigene Absicherung Zerstört. Der Händler kann somit nicht mehr 100% davon ausgehen das du nicht daran rumgefuscht hast. Wer Garantiert Ihm nun das die Karte so ist wie er Sie dir gesendet hat? Es gibt leider zu viele Kunden die eine Neue Karte Bestellen und einen Betrügen wollen. Ich hab selbst schon von Arbeitskollegen oder über Internet die Dollsten Dinger gehört.
Kurz gesagt... da du das Siegel beschädigt hast was eine Absicherung zwischen Käufer und Verkäufer, musst du die Konsequenzen ziehen und das Lehrgeld Zahlen. Alles andere wäre nen Unding gegenüber des Verkäufers. Evtl. sind die Fehler die bei dir waren erst durch den Versand Passiert, dann hätte er mit dem Siegel was Heile ist wenigstens den Schaden DHL oder so anhängen können... jetzt Zerstörtest du diese Möglichkeit und willst dennoch dein Geld zurück und lässt kraft deiner Eigenen Arroganz was das Siegel betraf nun den Verkäufer auf dem Schaden sitzen.
27-12-2023 13:07
Zusätzlich was ich vergessen habe zu sagen... Wenn der Verkäufer die Karte kauft, dann steht er vor dem selben Problem wie du... "Funktioniert diese überhaupt?" Evtl. hat er Sie aus einer Auflösung eines Großlagers wo die Karte schon 1 Jahr rumlag oder sowas. Somit Will er eine Sicherheit haben, Stellt Ausgebildete Fachkräfte ein die die Karte auf Herz und Nieren prüfen damit der Endkunde, also du... ein Tolles Kauferlebnis hast und der Verkäufer nicht vor Irgendwelchen Garantie Ansprüchen oder jenes steht und sich rumstreiten muss.... am Ende ist er selber dafür Verantwortlich dazu zu sorgen das seine Artikel Funktionieren.
Dieser Verantwortung schien der Verkäufer auch nachzukommen....er ließ es öffnen, es wurde alles Kontrolliert, gereinigt, Kühlpaste ausgetauscht, neu zusammengebaut und Verschlossen.... macht einen eigenen Garantie Sticker ran (Da ein Originaler Betrug wäre) und sendet es an den Kunden... und dann kommt nen Dulli wie du der das Ding auspackt, beim Einbau den Sticker Beschädigt, unzufrieden ist (aus welchen Gründen auch immer) und sendet es mit beschädigten Sticker zurück und will sein Geld zurück... sorry aber nein da würd ich dir auch was Husten als Verkäufer .
27-12-2023 13:26 - bearbeitet 27-12-2023 13:28
Tagchen @von_lichtenberg
Ich finde es ja nett, in welchem Maße du hier dem VK beiseite springst und ihm eine besondere Qualität bescheinigen möchtest, weil er den Karton öffnet, die Karte überprüft und neu versiegelt haben soll.
Allein - mir fehlt der Glaube... weil sich das a) kaufmännisch bei einer Neuware nicht rechnet und b) er dafür kein Herstellersiegel entfernen und durch ein eigenes ersetzen müsste.
Da reicht ein anderes Siegel (Qualitätskontrolle) auf dem Karton...
Und ich wäre absolut nicht erbaut, wenn ein Händler mir durch das Entfernen und/oder Überklebens eines Herstellergarantiesiegels diese Garantie schredderte!
Was das Abknibbeln durch den Käufer betrifft... ja, das war nicht rasend geistreich...Edit.... hilfreich ....ich hätte die Karte unter diesen Umständen nämlich gar nicht gewollt.