10-02-2024 12:32 - bearbeitet 10-02-2024 12:33
Moin,
ich hatte Ebay eine Auktion gemeldet, welche gegen das Waffengesetz verstößt. Und das nicht zu knapp.
Antwort war wieder die Standartantwort: Wir haben Ihre Meldung geprüft und haben festgestellt, dass das Angebot nicht gegen unsere Grundsätze verstößt.
Jetzt frage ich mich, macht Ebay sich nicht selber Strafbar, wenn sich von einem Verstoß gegen das Gesetz, Kenntnis haben und trotzdem nichts dagegen unternehmen?
Sind dort die Mitarbeiter einfach nur unfähig, ihrer Arbeit nachzugehen? Oder sind es die jenigen Mitarbeiter, die irgendwo auf der Welt im Homeoffice sitzen, der deutschen Sprache nicht mächtig sind und einfach alles durchwinken, weil sie die Meldung nicht verstehen??
11-02-2024 14:14 - bearbeitet 11-02-2024 14:18
Tagchen @mutzmutz2
Für mich ist das Grundproblem, dass Ebay sich selbst da etwas vormacht.
Wenn du nämlich selbst glaubst, dass das System mit den Meldungen über den Artikel dadurch funktioniert, dass
1. zeitnah geprüft wird,
2. ausreichend geprüft wird und
3. das damit befasste Personal weiß, was es tut
lässt du alles so, wie es ist und bist zufrieden mit dir.
Warum geht das?
Weil man Ebay lässt.
Hier werden
- Mittelchen angeboten, die Wirkstoffe enthalten, die innerhalb der EU keine Zulassung haben,
- gefährliche Produkte,
- verbotene Produkte,
- Artikel, die gegen das Gesetz über den Feingehalt verstoßen usw.
Solange die zuständigen behördlichen Stellen ihren Dornröschenschlaf halten, wird das so bleiben, denn die Alternative wäre der abmahnende Konkurrent .... und wer soll das sein?
11-02-2024 14:54
@mutzmutz2 schrieb:ja mit Nachtsicht, IR Strahlern, Entfernungsmesser und Fadenkreuz --
Demnach ist das verlinkte Angebot von der Webseite auch illegal so wie du sagst?
11-02-2024 15:44
wenn du deinen Link meintest: https://www.ddoptics.de/zielfernrohre/nfx-premium/ddoptics-zielfernrohr-nighteagle-v6-2-5-15x56-nfx-...
Das hat keine Nachtsicht und IR Strahler.. und die Bezeichnung "nighteagle" ist ein wenig irreführend für einen Laien. Dabei handelt es sich nur um bessere vergütete Linsen, die eine hohe Restlichtausbeute erlauben. Ist es stockdunkel, sieht man damit nichts!! Mit integrierten Nachtsicht und IR Strahler schon
Die Kombination aus Nachtsicht, IR Strahler und Absehen (Fadenkreuz) in einem Gerät, macht es in DE illegal. Wie es in Österreich oder der Schweiz aussieht weiß ich nicht.
Hier mal ein Video zu den verschiedenen Arten von Zielfernrohren mit integrieten Nachsicht. Da wirste den Unterschied zu deinem Link schnell erkennen.
11-02-2024 15:48
Geht es denn HIER wirklich um die Frage, ob ein woanders angebotenes Teil illegal ist oder nicht und wohin führt uns das?
Nur weg von der Frage, warum - zum Kuckuck - Ebay nicht ordentlich abarbeitet, was abzuaerbeiten wäre!
11-02-2024 15:59
11-02-2024 19:59
@Anonymous
Das Angebot aus dem Netz wurde ja von raffke verlinkt, mit der Behauptung, dass dieses ZF dann ja erlaubt wäre.
Mit der weiteren Schlußfolgerung, dass so ein ZF, wie vom TE beschrieben, dann auch hier verkauft werden dürfe.
Ich habe in dem Netzangebot nichts von Nachtsicht gelesen, was TE nun auch bestätigt hat.
Somit kann man das hier auf Ebay angebotene und offenbar doch verbotene ZF nicht mit dem Angebot von raffke aus dem Netz vergleichen.
Und die Aussagen des TE mit dem Argument dieses Netzangebotes nicht anzweifeln.
Das wars.
Das Ebay seinen Pflichten nicht nachkommt, leider kein Einzelfall.
Wissen wir doch.
Aber wie gesagt, Hauptsache Plüschhandschellen werden gelöscht, weil mega gefährlich.
Klebefallen, Tierhandel, verbotene Waffen/Waffenteile ...... egal.