Man kann gegen die Entscheidung und wenn nicht entfernt wird auch Widerspruch einlegen. Und wie dir schon geschrieben wurde solltest du dich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen denn auch deine Angebote verstoßen gegen Grundsätze.
Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)