16-01-2024 13:21 - bearbeitet 16-01-2024 13:24
17-01-2024 10:12
Danke für die Rückmeldung, @domipiek-34. Verkäufer*innen kommen für die Portokosten auf, wenn der Artikel die Echtheitsprüfung nicht bestanden hat. Da es uns leidtut, dass der Verkauf nicht erfolgreich war, haben wir dir soeben einen Gutschein in deinem eBay-Konto hinterlegt. Bitte beachte die Gutscheinbedingungen.
Liebe Grüße
Miriam
16-01-2024 15:41
16-01-2024 15:19 - bearbeitet 16-01-2024 15:22
Hallo @domipiek-34 und Danke, dass du uns die gemachte Erfahrung hier schilderst. Es ist schade, dass du darüber so verärgert bist. Die guten Neuigkeiten zuerst: Wie @turbotuentchen eingangs richtig schreibt, brauchst du dir in der Regel keine Sorgen über eine negative Bewertung zu machen.
Wir haben uns die Situation angesehen und bei deiner zum Verkauf angebotenen Handtasche haben wir einige Auffälligkeiten festgestellt, die wir auch deiner Kundschaft mitgeteilt haben. Anhand der Bilder wollte diese deine Tasche nicht erhalten.
Da auch geringfügige Abweichungen Bedenken bei den Käufer*innen auslösen können, empfehlen wir darauf zu achten, dass alle relevanten Informationen zum Artikel, zum Lieferumfang und zur Verpackung korrekt und vollständig aufgeführt werden (Staubbeutel, eventuelle Rechnungen, Zubehör, usw.). Es kann sehr hilfreich sein, sich in eine potenzielle Kundschaft einzufühlen. Unerwartete Mängel bei einem Artikel, auf den man sich schon sehr gefreut hat, findet niemand schön.
16-01-2024 14:23
16-01-2024 14:20
Wie meinen?
Ich muss hier niemanden melden.... das machen die Verkaufsplattformen von ganz allein, weil gesetzlich dazu verpflichtet ab einem gewissen Wert/Anzahl der Verkäufe
16-01-2024 14:06 - bearbeitet 16-01-2024 14:10
.....naja...
16-01-2024 13:51 - bearbeitet 16-01-2024 13:52
Danke für Deine Rückmeldung.
Das sind alles Taschen aus meinem privaten Besitz. Die Einnahmen werden dem Finanzamt gemeldet, da ich damit aber keinen Gewinn mache ebenso keinen An- und Verkauf, so ist dies auch kein gewerblicher Handel.
Warum ich mich hier rechtfertigen weiß ich nicht aber die Antwort hat absolut nichts mit meiner Frage zu tun.
Möchten Sie mich ans Finanzamt melden? Nicht notwendig, ist schon passiert. Vielen Dank, für nichts.
16-01-2024 13:48
Tagchen @domipiek-34 eine Bewertung wird wohl kaum erfolgen. Wenn die Tasche die Echtheitsprpüfung nicht besteht erhält der Käufer sein Geld zurück und das war es dann auch schon.
Für meinen Geschmack hast du als "privat" eine Menge an gebrauchten u.a. Louis Vuitton Taschen.... sicherlich hat Frau mal mehr, mal weniger gute Stücke, dennoch könnte man annehmen, dass hier schon gewerblicher Handel mit gebrauchten Handtaschen vorliegt.
Zur Überprüfung selbst vermag ich nichts zu sagen.