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Eine Beschwerde eines Kunden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte beraten Sie mich zu folgendem Sachverhalt. Nach Erhalt der Bestellung schrieb der Kunde eine Nachricht mit der Beschwerde, dass auf der Verpackung mit der Ware, auf dem Etikett des Lieferdienstes, seine persönliche Telefonnummer angegeben war, die Kunden bei der Registrierung auf Ebay angeben. Er hat sich sogar bei der zuständigen Stelle beschwert, dass seine persönlichen Daten weitergegeben worden sind. Können Sie mir bitte sagen, ob ich das Recht habe, eine Telefonnummer auf ein Versandetikett zu drucken? War schon einmal jemand mit einer solchen Situation konfrontiert? Was sollte ich in dieser Situation tun?

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2 ANTWORTEN 2

Eine Beschwerde eines Kunden.

Sowas sollte man als gewerblicher Verkäufer eigentlich wissen!

Desweiteren sollte man auch wissen, welche rechtlich vorgeschriebenen gewerblichen Angaben man angeben MUSS.

So wird eben irgendwann die erste Abmahnung kommen.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 1 von 3
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Eine Beschwerde eines Kunden.

Das Recht besteht nur wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass seine Telefonnummer nagegeben wird.

 

Wenn keine Zustimmung vorliegt und die Nummer wird angegeben liegt ein Datenschutzvergehen vor.

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