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Frechheit: EBay erstattet Käufer unabgestimmt Preis

Käufer hat die Ware angeblich (noch) nicht erhalten. Will nicht warten, ob Artikel noch zugestellt wird sondern will Geld zurück. Ich kann beweisen, dass ich die Warensendung abgeschickt habe. Gem. BGB und auch den Regelungen von EBay liegt das Versandrisiko beim Käufer. Doch eBay erstattet den Betrag - ohne das mit mir abzustimmen. Wenn der Artikel verspätet geliefert wird: Prima für den Käufer.
Frage: Wird der Betrag nun mir berechnet? Kann EBay über mein Geld bestimmen und darf das BGB unbeachtet lassen?
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2 ANTWORTEN 2

Frechheit: EBay erstattet Käufer unabgestimmt Preis


@pebbles963  schrieb:
Käufer hat die Ware angeblich (noch) nicht erhalten. Will nicht warten, ob Artikel noch zugestellt wird sondern will Geld zurück. Ich kann beweisen, dass ich die Warensendung abgeschickt habe. Gem. BGB und auch den Regelungen von EBay liegt das Versandrisiko beim Käufer. Doch eBay erstattet den Betrag - ohne das mit mir abzustimmen. Wenn der Artikel verspätet geliefert wird: Prima für den Käufer.
Frage: Wird der Betrag nun mir berechnet? Kann EBay über mein Geld bestimmen und darf das BGB unbeachtet lassen?

 

Na klar kann ebay das, schon allein weil du den Nutzungsbedingungen zugestimmt hast und leider verlierst du den Verkäuferschutz wenn du unversichert/ohne Zustellnachweis versendest.

 

 

https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaeuferstandards/verkaeuferschutz

 

Versand- und Lieferprobleme?

Mit Sendungsverfolgung geschützt

Wenn sie Versandmethoden mit Sendungsverfolgung verwenden, sind Sie geschützt, wenn Artikel ohne Ihr Verschulden verspätet oder gar nicht eintreffen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Unwetter oder Betriebsunterbrechungen beim Versandunternehmen dazu führen. Wenn aus den Angaben zur Sendungsverfolgung hervorgeht, dass Sie den Artikel rechtzeitig verschickt haben, werden negative Bewertungen automatisch entfernt.

Niedrigpreisige Artikel können Sie z.B. mit PRIO versenden. PRIO ist eine Zusatzleistung der Deutschen Post für Briefe mit Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung. Die Zustellung erfolgt in der Regel am nächsten Tag. 

Wenn Sie Versandetiketten über Mein eBay erstellen, ist die Käuferadresse bereits eingetragen und die Daten zur Sendungsverfolgung werden automatisch hinterlegt. Alternativ können Sie die Sendungsdaten auch per Scan über die eBay-App hinzufügen.

 

https://pages.ebay.de/verkauferschutz-grundsatz/

 

 

Anspruchsberechtigung

Der Verkäufer ist über eBay abgesichert, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

Artikel nicht erhalten

Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:

  • Der Verkäufer hat den Artikel innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit verschickt und dem Käufer innerhalb von 3 Werktagen nach dem Öffnen der Anfrage die Angaben zur Sendungsverfolgung mitgeteilt. Dies gilt nicht für vorbestellte oder nach Kundenwunsch angefertigte Waren, bei denen der Versand innerhalb der im Angebot angegebenen Frist erforderlich ist.
  • Der Verkäufer hat den Artikel an die in der eBay-Kaufabwicklung angegebenen Adresse verschickt. Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn der Artikel vom Käufer abgeholt wurde oder der Verkäufer den Artikel selbst zugestellt oder an eine andere als in den Einzelheiten zum Kauf angegebene Adresse verschickt hat.
  • Der Verkäufer muss einen Nachweis der rechtzeitigen erfolgreichen Zustellung erbringen („Zustellungsnachweis“).

Zustellnachweis

Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:

  • die Sendungsnummer des Versandanbieters, den Lieferstatus „Zugestellt“ (oder Entsprechung, je nach Land, in das der Artikel geliefert wurde)
  • Datum der Zustellung
  • Name und Adresse des Empfängers, die mit den Angaben „Einzelheiten zum Kauf“ übereinstimmen
  • Name und Adresse des Versenders

Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.

Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.

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Frechheit: EBay erstattet Käufer unabgestimmt Preis

Du brauchst hier nicht mit dem BGB ankommen, du hast den AGB von ebay zugestimmt. Das BGB würde unter Umständen in Betracht kommen wenn du den Versand nachweisen könntest! Das kannst du bei Warensendungen nicht.

Und ebay muss mit dir garnichts abstimmen wenn ein Käufer seinen Artikel nicht erhält und du nichtmal den Versand nachweisen kannst!

Und ja, ebay wird die Kohle von dir holen! Wir predigen seit über 2 Jahren, dass man unter der zahlungsabwicklung nicht ohne Sendungsverfolgung verschiken sollte - aber es macht eben niemand! Und dann wenn Geld und Ware weg ist kommt das große Jammern und plötzlich sind alle Nutzer perfekt informiert was das BGB angeht!

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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