am 26-02-2024 13:10 - zuletzt bearbeitet am 26-02-2024 13:40 von kh-brendon
Hallo eBay Community,
ich habe einen Artikel bei eBay gakuft.
Der Verkäufer ist als Privatperson eingetragen, ich aber ein Unternehmen mit Website, Imprssum etc.
Der gekaufte Schaltknauf entspricht nicht den Bildern und ist von schlechter Qualität.
Ich habe das, mit Bildern belegt, dem Verkäufer geschrieben. Er hat in seinem Profil Rücknahmen ausgeschlossen, obwohl er eigentlich keine Privatperson ist. Auch die Adresse für den Rückversand ist die gewerbliche.
Nachdem ich alles wieder verpackt und zurücl geschickt habe, war erstmal Funkstille.
Nach mehrmalrigem Anfragen kommt jetzt, dass der Schaltknauf wohl völlig zerkratzt sei. Mir wurden sehr schlecht gemachte Bilder zugeschickt, worauf kaum etwas zu erkennen ist. Er weigert sich das Geld zurückzusenden (bezahlt per Apple Pay). Ich habe jetzt eine Schadensmeldung, auf seinen Wunsch hin, bei DHL angestoßen. Die wollen aber den Schaltknauf haben und begutachten.
Frage an die Runde und ggfs. auch eBay Mitarbeiter:
- Darf ein Gewerbetreibender auf eBay seine Produkte (Neuware) als Privatperson verkaufen und sich seiner Pflichten entziehen?
- Welche Rechte habe ich? Ich kann mein Geld über die Bank zurück fordern. Er droht mir aber direkt rechtliche Schritte an und spricht bereits von Sachbeschädigung.
- Da der Händler einige diese Schaltknäufe verkauft, kann ich nicht nachvollziehen, ob der auf seinen Bildern wirklich der ist, den ich zurück geschickt habe.
- Welche Möglichkeiten habe ich durch eBay, wenn er sich weigert, den Schaltkanuf an den DHl zur Prüfung zu übergeben?
Vielen Dank für eure Hilfe und alles Gute!
Tino
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26-02-2024 14:55
@smart.overkill Vom System her ist jedoch ersichtlich, dass du am 13.02.2024 die Bilder vom Schaltknauf hochgeladen hast.
Wenn ein Fall geschlossen wurde, kann dieser nicht mehr geöffnet werden. Es tut mir Leid.
Liebe Grüße
Selina
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26-02-2024 14:49
26-02-2024 14:43
26-02-2024 14:33
@smart.overkill vielen Dank.
Es geht aber um den Artikel 394980153307?
Wenn ja, hier hast du am 14.02.2024 selbst die Rückgabe geschlossen, weshalb wir nicht mehr eingreifen können. Auch wurde als Rückgabegrund angegeben, dass der Artikel während des Versand beschädigt wurde.
Ich kann dir hier dann nur empfehlen, dich mit DHL in Verbindung zu setzen, wenn es um ein Transportschaden geht.
Liebe Grüße
Selina
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26-02-2024 14:11 - bearbeitet 26-02-2024 14:14
Hallo Selina,
Hier die Bestellnummer:
21-11140-95245
dort gibt es eine Rückgabe für einen anderen Artikel, der nicht zum Verkäufer gehört. Da gab es einen Fehler in meiner eBay App. Ebenso war auch die Bewertung dem falschen Verkäufer zugeordnet.
Vielen Dank für deine Unterstützung!
26-02-2024 13:53
Hallo @smart.overkill,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Hier ist es so, wie @perfect-sally geschrieben hat. Auch wenn dein Verkäufer privat ist, muss er die Rückgabe akzeptieren, wenn der Artikel nicht wie Beschrieben ist.
Bitte nenne mir die Bestellnummer, damit ich mir das ganze anschauen kann.
@perfect-sally Vielen Dank fürs Markieren 🤗
Liebe Grüße
Selina
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26-02-2024 13:30
Wie geschrieben, hat der Verkäufer Rückgaben grundsätzlich ausgeschlossen, da privater Anbieter. Daher konnte ich keine Rückgabe über eBay anstossen. Alles weitere ist vorhanden. Sendungsnummer, Kaufbelege und und und.
26-02-2024 13:27
Wenn du nicht ebaykonform handelt kannst du doch auch keine Hilfe von ebay erwarten. Der Käuferschutz greift dann natürlich auch nicht.
Du musst eine Rückgabe öffnen und den Artikel MIT Sendungsnummer zurückschicken. Und wenn dann der VK nicht reagier kannst du ebay einschalten und sonst nicht.
Ich gebe das mal weiter an eine ebay MA, vielleicht kann sie etwas für dich tun.
selina_b@ebay schaust du hier bitte auch mal? Danke 🙂
26-02-2024 13:21
Vielen Dank für die Info. Die rechtlichen Schritten stören mich nicht. Bei 100€ Streitwert ist jeder Anwalt teurer, den er beauftragt.
Der Schaltknauf ist auf der Website nicht zu finden, da es sich um ein Brabus Fake handelt und kein Originalteil. Aber andere Produkte sind dort und auch bei eBay zu finden.
Da er die Rückgabe grunsätzlich ausgeschlossen hat, ist das alles per Mail passiert und nicht über eBay. Daher kann ich auch den Käuferschutzt nicht direkt anwenden.
Rückversand habe ich selbst gezahlt.
26-02-2024 13:16
Wenn jemand ein Gewerbe ausserhalb ebay hat, darf man durchaus auf ebay privat verkaufen. hat man jedoch dieselben Artikel online die man auch gewerblich verkauft, hat das schon ein "Gschmäckle".
Wenn du die korrekte Art der Rückgabe geöffnet hast kann der VK die Rückgabe garnicht ablehnen ob privat oder gewerblich.
Der Grund muss sein, dass der Artikel nicht wie beschrieben ist. Auch den Rückversand muss dann der VK übernehmen und nach Rückerhalt erstatten.
Von den angeblichen rechtlichen Schritten würde ich mich nicht fürchten, er bringt sich damit nur selbst in Schwierigkeiten.
selina_b@ebay würdest du dir das bitte mal anschauen? Danke 🙂