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Käufer behauptet Artikel nicht erhalten zu haben

Ich habe dem Käufer untenstehendes bereits erklärt, aber er hat dennoch einen Fall wegen nicht Erhalten des Artikels geöffnet. Zudem droht er mir jetzt mit einer negativen Bewertung, wenn ich im nicht wenigstens die Hälfte erstatte. Hier eine kurze Schilderung des Falls:

- Artikel als Privatverkäufer mit unversicherter BüWa-Sendung auf Ebay eingestellt, verkauft und versendet (Beleg von DHL an Käufer geschickt).
- Laut Ebay-Rechtsportal greift hier dieser Absatz:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html

Ich verstehe den Absatz doch richtig, dass ich in diesem Fall nicht verpflichtet bin irgendwelche Rückzahlungen zu tätigen? Ich kann aber in dem geöffneten Fall keine für mich sinnvolle Option auswählen (Sendungsverfolgung --> macht kein Sinn bei unversicherter BüWa / Rückerstattung --> bin ich nach meinem Stand rechtlich nicht verpflichtet). Es bleibt also nur dem Käufer nochmals zu schreiben - was mir null hilft. Hier fehlt eindeutig der Verkäuferschutz. Ich hatte schon mal einen identischen Fall und Ebay hat mir dann trotzdem das Geld abgezogen, was aus meiner Sicht rechtlich nicht in Ordnung ist.

 

Wie soll ich mich in so einem Fall verhalten? Bin ich auf dem Holzweg? In früheren Fällen habe ich nie eine Rückmeldung oder Hilfe von Ebay erhalten (Ich habe diesen Fall bereits seprat an Ebay gemeldet, aber nur eine automatische Antwort erhalten inder steht:

Grund: Forderte eine Teilrückerstattung oder einen Rabatt

"Wir prüfen das Problem, das Sie uns gemeldet haben. Sie sind nicht verpflichtet, Käuferanfragen zu Änderungen Ihrer Angebotsbedingungen zu akzeptieren, wie z.B. Teilrückerstattungen oder Rabatt. "

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7 ANTWORTEN 7

Käufer behauptet Artikel nicht erhalten zu haben

So sieht es aus, @sapharus .

Bei einem Verkauf auf ebay immer sendungsverfolgt verschicken. 

Nachricht 1 von 8
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Käufer behauptet Artikel nicht erhalten zu haben

Anonymous
Nicht anwendbar

Weise Erkenntnis! Respekt. Minimum ist Prio.... mich schreckt das als Käufer ab... aber viele auch nicht.

Bei Prioversand den Umschlag mit Anschrift des Käufers fotografieren, immer in der Filiale einliefern und auf den Beleg noch die Anschrift des K draufschreiben und gut weglegen.

Nachricht 2 von 8
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Käufer behauptet Artikel nicht erhalten zu haben

Danke schonmal für das ganze Feedback. So wie ich hier rauslese heißt das im Prinzip für mich, am besten unversicherten Versand gar nicht mehr anzubieten, da ich in Streitfällen immer verliere, es sei den vielleicht der Käufer wäre auffällig diese Tatsache auszunutzen. Klingt für mich zwar nicht 100% fair, aber ist wohl nicht zu ändern.

Nachricht 3 von 8
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Käufer behauptet Artikel nicht erhalten zu haben

Jupp, das war gerade auch mein Gedanke, @Anonymous und @sapharus .

Wenn ein Artikel nicht ankommt, dann möchte ich 100 % Erstattung vom Verkäufer.

Wie ist denn das Profil des Käufers ?

Kommt da laut abgegebenen Bewerwertung öfter mal etwas nicht an ? 

Nachricht 4 von 8
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Käufer behauptet Artikel nicht erhalten zu haben

Anonymous
Nicht anwendbar

Wobei man sich fragen könnte, ob der Käufer nun besonders fair sein will (wegen des Versandrisikos) oder besonders keck, denn wieso will er "wenigstens eine Teilerstattung"?
Eher ungewöhnlich.

Nachricht 5 von 8
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Käufer behauptet Artikel nicht erhalten zu haben

Laut den AGB von eBay musst du erstatten.

Das BGB/rechtsportal schreibt zwar das die Gefahr des Verlustes auf den Käufer übergeht, so bald die Sendung dem Versanddienstleister übgeben wurde.

Wie willst du aber bei Bü/Wa-Sendung rechtssicher beweisen das du es an den Käufer verschickt hast, ohne Sendungsbeleg und Zustellungsnachweis?

Nachricht 6 von 8
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Käufer behauptet Artikel nicht erhalten zu haben

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @sapharus 

 

Mit den Änderungen zur Zahlungsabwicklung hielten auch einige weitere Änderungen Einzug.

Ebay erwartet nicht nur einen Versandnachweis mit Sendungsverfolgung, sondern im Streitfall auch einen Zustellnachweis.

Die Übergabe einer Warensendung an den Dienstleister kannst  du nur über einen qualifizierten Einlieferungsbeleg nachweisen.

Und der Käufer trägt das Risiko erst AB Übergabe an den Versanddienstleister.... so steht es auch im BGB.

Nachricht 7 von 8
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