Tag @aerdna1005 generell bist du natürlich im Recht und der Kaufvertrag nach dem BGB ist mit der Annahme des PV rechtsgültig geworden.
Aber.. aus eigener Erfahrung: Solche Käufer machen nur noch mehr Ärger wenn du Sie zur Erfüllung ihrer Pflichten gängelst.
Tu dir selbst einen Gefallen, brich den Kauf ab - am besten erst nach 4 Tagen mit der Option "Käufer hat nicht bezahlt", diese Option ist dann erst anklickbar.
Danach Käufer gleich sperren damit sie nie wieder bei dir bieten, kaufen oder Preisvorschläge machen kann.
https://www.ebay.de/bmgt/BuyerBlock?