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Warum im diesen Fall gibt es kein Einspruch möglich

 

Ich bin ein eBay-Verkäufer, der ein Problem mit einem Käufer hat. Ich habe ihm ein Produkt geschickt, aber er hat mir eine Adresse in Paris gegeben. Nach fehlgeschlagener Lieferung behauptete der Käufer , dass die Adresse, die er mir gegeben hatte, die eines Hotels war, in dem er während seines Urlaubs übernachtet hatte,und sie hat das Hotel bereits verlassen. Er sagte, dass das den eBay-Regeln entsprach und dass er sein Geld zurückhaben wollte. Ich war damit nicht einverstanden und beschwerte mich bei eBay. 

 

Nach mehrmal Versenden von E-Mails in Englisch und mehrfacher Aktualisierung des Versandnachweises teilte mir eBay am 12.02.24 um 13:28 Uhr mit: "Wir haben diesen Fall geprüft und zu Ihren Gunsten entschieden. Wir haben den Fall geschlossen und keine Rückerstattung an den Käufer veranlasst." Ich war erleichtert und dachte, dass das Problem gelöst war.

 

Aber heute Morgen bekam ich eine neue Nachricht von eBay. Sie sagten, dass sie ihre Entscheidung geändert hatten und zu Gunsten des Käufers entschieden hatten. Sie sagten: " Der Käufer hat uns gebeten, diesen Fall erneut zu überprüfen. Nach unserer Überprüfung haben wir zugunsten des Käufers entschieden.
Wir haben eine Rückerstattung in Höhe von EUR 22,68 an den Käufer veranlasst und diesen Betrag von Ihren Auszahlungen abgezogen. In den Einzelheiten zum Fall finden Sie weitere Informationen darüber, wie wir Ihnen den Betrag berechnen. "

 

Ebay gaben mir keine Erklärung dafür, warum sie ihre Meinung geändert hatten. warum hatte ich keine Möglichkeit , Einspruch einzulegen. ebay zeigte nur Für diesen Fall ist kein Einspruch möglich

 

Ich bin sehr verärgert und enttäuscht über diese Situation. Ich fühle mich von eBay im Stich gelassen und betrogen. Haben Sie schon einmal so etwas erlebt? Wie sind Sie damit umgegangen? Haben Sie einen Rat für mich? Bitte teilen Sie Ihre Erfahrungen und Meinungen mit mir.

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10 ANTWORTEN 10

Betreff: Warum im diesen Fall gibt es kein Einspruch möglich

selina_b@ebay 

Hallo @perfect-sally 

Ich muss darauf hinweisen, dass Ihre Aussagen bereits persönliche Angriffe gegen mich darstellen. Ich bitte Sie, Ihre falschen Aussagen zurückzuziehen und sich zu entschuldigen. Ich betone erneut, dass alle von mir verwendeten Fotos von mir persönlich aufgenommen wurden. Da Sie bereits wissen, dass die Anwälte der Marke meine Urheberrechte an den Fotos bestätigt haben, beharren Sie dennoch auf gegenteiligen Aussagen. Dies stellt eine bösartige persönliche Attacke dar. Bitte überlegen Sie Ihre Worte.

Nachricht 1 von 11
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Betreff: Warum im diesen Fall gibt es kein Einspruch möglich

selina_b@ebay @perfect-sally 

Vielen Dank für Ihr Interesse an diesem Fall. Letztendlich wurde der Fall gerecht gelöst.

Sowohl als Verkäufer als auch als Käufer bei eBay bin ich in Streitfälle verwickelt worden, und die Fakten waren immer sehr klar. Dennoch endeten die Streitigkeiten oft mit unklaren Ergebnissen.

Zum Beispiel, wenn ein eBay-Verkäufer zu wenig Ware verschickt hat und eBay entscheidet, keine Rückerstattung vorzunehmen. In all diesen Fällen habe ich das Gefühl, dass die Unsicherheit bei der Streitbeilegung durch eBay zunimmt.

Ich frage mich, ob auch andere Menschen ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder ob ich allein bin.

Liebe Grüße

 

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Nachricht 2 von 11
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Betreff: Warum im diesen Fall gibt es kein Einspruch möglich

selina_b@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @compliancer

 

vielen Dank für deinen Beitrag. 

 

Ich habe mir deinen Fall angeschaut und deinen Einspruch stattgegeben (Für mich ist nicht ersichtlich, dass du keinen Einspruch einlegen kannst). Du kannst ja nichts dafür, dass dein Käufer nicht mehr im Hotel ist. 

 

Die Zahlung wird freigegeben. 

 

@perfect-sally Vielen Dank fürs Markieren 🤗

 

Liebe Grüße

Selina 

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Nachricht 3 von 11
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Betreff: Warum im diesen Fall gibt es kein Einspruch möglich

Rechtliche Unterstützung gibt es bei Rechtsanwälten. Bei ebay gibt es natürlich Regeln und Grundsätze an diese man sich halten sollte.

Ich gebe das jetzt mal weiter an eine ebay MA, sie kann sicher mehr dazu sagen warum kein Einspruch möglich ist.

selina_b@ebay 

 

Und warum du mich jetzt mit dieser angeblichen Anwältin vergleichst entzieht sich meiner Kenntnis und meinem Verstehen.

ich sehe bei dir nur jede Menge Artikelbilder die nicht von dir gemacht wurden und somit du nicht das Urheberrecht darauf hast. Und das könnte Probleme mit den tatsächlichen Urhebern geben sofern sie das bemerken und dich abmahnen wollen und eine Unterlassungserklärung einfordern.

Und zu deinen Angeboten: du magst das natürlich nicht einsehen, dass es stark nach gewerblichem Handel aussieht. Wie ebay und der Gesetzgeber das sieht hatte ich schon gepostet. Im Endeffekt werden das die Finanzbehörden entscheiden wenn die Meldungen rausgehen. Und sollten die Finanzbehörden was zu reklamieren haben, werden sicher auch die Verkäufe gesichtet, die vor der allgemeinen Meldepflicht der Plattformbetreiber getätig wurden. Ich meine gelesen zu haben, dass es bis zu 5 Jahren zurückgehen kann.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 4 von 11
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Betreff: Warum im diesen Fall gibt es kein Einspruch möglich


Ein voreingenommenes und diskriminierendes Verhalten löst nicht nur keine Probleme, sondern schafft auch neue.

Ich möchte Ihnen von einem realen Ereignis erzählen:

Vor einigen Jahren beschuldigte mich eine Anwältin, illegal Fotos ihrer Firmenprodukte zu nutzen. Jedoch konnte sie auf meine Bitte hin keinen Beweis vorlegen, dass die Fotos ihrem Unternehmen gehörten, da ich die Fotos selbst aufgenommen hatte. Es handelte sich also nicht um Bilder, die die Anwältin und Hinweisgeber @perfect-sally  vermutlich geklaute Bilder aus dem Internet hatte.
Am Ende entschuldigte sich die Anwältin und zahlte eine Entschädigung. Interessanterweise kommen solche Vorfälle in anderen Ländern selten vor.

Ich hoffe, dass alle die Situation dieses Falles verfolgen. Ebay.de hat ohne jegliche Begründung einseitig das Ergebnis der Fall geändert: Eine Käuferin gab eine falsche Lieferadresse an, wodurch die Lieferung fehlschlug. Dennoch erstattete Ebay der Käuferin das Geld zurück.

Gibt es entsprechende Regeln und rechtliche Unterstützung für eine solche Handhabung?

 

Nachricht 5 von 11
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Betreff: Warum im diesen Fall gibt es kein Einspruch möglich

Ich habe Ihre Antwort zum Thema „gewerblicher Verkäufer“ sorgfältig gelesen und glaube nicht, dass einer dieser Punkte verletzt wurde.

Alles klar. Sie vertreten eine andere Position und gehen davon aus, dass ich ein „gewerblicher Verkäufer“ bin und eine Abmahnung verdiene.

Was sind Ihre Gründe?

Nachricht 6 von 11
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Betreff: Warum im diesen Fall gibt es kein Einspruch möglich

Und du denkst die angegebene Steuernummer erlaubt gewerblichen Handel und schützt vor Abmahnungen? Und dazu kommen evtl. noch weitere Abmahnungen wenn man geklaute Bilder aus dem Internet verwendet. Kann je nach Urteil bis zu 250,00 € pro Bild kosten!

 

Wann gilt man als gewerblicher Verkäufer?

Ist der Tatbestand des Gesetzes für gewerbliches Handeln erfüllt, so müssen Steuern gezahlt werden. Dabei gibt es keine absoluten Grenzen, wann Verkäufe als privat und wann als gewerblich einzustufen sind. Es gibt für Privatverkäufer lediglich einige Kriterien, die für eine Einstufung als Gewerbe herangezogen werden. Folgende Anhaltspunkte sprechen für gewerbliches Handeln: 

  • Ankauf von Gegenständen für den gezielten Verkauf
  • Verkauf in erheblichem Umfang (ab 30 Artikeln im Monat wird es kritisch)
  • Anbieten von Neuware oder vielen gleichartigen Sachen
  • Regelmäßige Verkäufe über längere Zeiträume
  • Professioneller Auftritt im Internet (Werbung, Shop, Powerseller)
  • Verkauf für Dritte (Schwiegereltern, Freunde)

 

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 7 von 11
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Betreff: Warum im diesen Fall gibt es kein Einspruch möglich

Ich war ein  überrascht, Da die Transaktion bei eBay.de stattfand, wurden die Dienstleistungen von einem ausländischen Kundendienst erbracht. mit den Mitarbeitern des eBay-Kundendienstes mit indischen Namen auf Englisch zu kommunizieren. 

Nachricht 8 von 11
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Betreff: Warum im diesen Fall gibt es kein Einspruch möglich

Ich bin Privatverkäufer und habe bei eBay meine persönliche Steuernummer hinterlegt. Wie definieren Sie gewerblichen Umfang?

Nachricht 9 von 11
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Betreff: Warum im diesen Fall gibt es kein Einspruch möglich

Tja, sowas kann schon passieren wenn man angibt privater Verkäufer zu sein aber in gewerblichem Umfang handelt.

Vielleicht ist der Käufer bei ebay.com angemeldet und da ticken die Uhren eben anders!

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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